Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Maik Matthus Als Mensch, der durch die in der Öffentlichkeit stattfindende Rechtsprechung eine maßgebliche Vorstellung von Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit die über den persönlich erfassbaren Rahmen hinausgeht bekommt, zeichnet sich hier eine erhebliche Abweichung dieser relativen Kontinuität ab.

Seit der Aufklärung ist die zunehmende rechtliche Anerkennung grundlegender Werte und Bedürfnisse aller Menschen eine Entwicklung hin zu einer humanen und gerechten Welt nur durch die Machtergreifung der Nationalsozialisten unterbrochen worden. Und seither, besonders in Hinblick auf die maßlose Entmenschlichung der Opfer von damals um so stärker gewachsen.
Wir genießen alle diesen gewachsenen Schutz und die Gewissheit, dass selbst abstrakte Grundbedürfnisse wie seelische Unversehrtheit oder geistiges Eigentum von Wächtern der Gesellschaft wie Ihnen geschützt und eingefordert werden.

Schon Kinder lernen durch Geschichten von kleinen Leuten, die sich gegen große Ungerechtigkeiten und Zwangszustände wehren, was Gerechtigkeit für Mut erfordert und was der Preis sein sollte. Dieser Idee sind viele große Namen unserer Zeit gefolgt und haben mit Mut und Aufopferung errungen, was wir heute als grundlegend für unsere Freiheit erachten.

Wenn ich also nun ansehen muss, wie mutige und aufopferungsvolle Menschen, aus der in aller Welt bekannten Erkenntnis heraus für unser aller Wohl demonstrieren und in dem Versuch selbst die zu informieren, die von den bekannten Folgen nichts wissen wollen zu warnen,... dass diese nun als Kriminelle eingestuft werden sollen und wir das wachen Auges, mit Gerechtigkeitsempfinden unserer Gesellschaft hinnehmen sollen, empfinde ich das als wesentlichen Rückschritt in der Entwicklung in unserer Gerechtigkeit.

Wollen Sie Wegbereiter sein, wenn wie schon einmal unsere gerechte Gesellschaft um ein Stück zurückgeworfen werden könnte, statt diese auch in Krisenzeiten in Sachen Gerechtigkeit zu stärken?

Ich appelliere an Sie, mein Vertrauen in den gerechten Staat in diesen Zeiten nicht weiter zu schwächen und andere den Glauben an gerechte Institutionen zu festigen, wie es das Bundesverfassungsgericht getan hat.
PD Dr. Jens Fleischhauer Der Vorwurf, dass die 'Letzte Generation' eine kriminelle Vereinigung darstelle, ist nicht überzeugend. Bei der Gruppe handelt es sich im Klimaschutzaktivist*innen, die inzwischen zum Beispiel auch für das Europaparlament kandidiert.

Klimaschützen ist kein Verbrechen und deshalb bin ich entsetzt, dass einige Mitglieder behandelt werden als wären sie Mitglieder des organisierten Verbrechens!

Ihre Mittel, auf die Dringlichkeit von raschen und wirkungsvollen politischen Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe hinzuweisen, sind gewaltfrei. Ob die Mittel im Einzelnen dem Anliegen gut tun, ist eine Frage, die von der juristischen Bewertung zu entkoppeln ist.

Das Ziel der Letzten Generation: Sie wollen die menschliche Zivilisation retten vor der Klimakatastrophe, in die die Menschheit immer weiter hineinläuft. Wenn die Treibhausgasemissionen, z. B. durch den Verkehr und Energiesektor, durch die Landwirtschaft, durch die Industrie und im Gebäudesektor, nicht schnell und drastisch reduziert werden, sind die Aussichten für die menschliche Zivilisation wie wir sie kennen dramatisch. Die menschliche Zivilisation wird in diesen Form zusammenbrechen und in ungeahnte Krisen geraten,die durch die rapide Erderhitzung wird immer mehr und immer katastrophaler werden.

Ich teile mit der Letzten Generation das Ziel: Ich will ebenfalls unsere Lebensgrundlagen bewahren und konsequent und schnellstmöglich das fossile Zeitalter beenden und umsteuern, hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Ich will, dass nicht nur meine Generation, sondern auch unsere Kinder und Kindeskinder ein gutes Leben führen können.

Straßenblockaden erzeugen kein Klima der Angst, wie es bei kriminellen Banden der Fall wäre. Bilderrahmen mit Brei oder Farbe zu beschmutzen sind keine erheblichen Straftaten. Ich finde es völlig abwegig, aus solchen symbolischen Störaktionen eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu konstruieren. Das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof BGH, gibt eine Erheblichkeitsschwelle für Ermittlungen wegen einer kriminellen Vereinigung vor. Diese Grundsätze der Rechtsprechung dürfen Sie nicht missachten und unerhebliche Störaktionen mit organisierter Kriminalität gleichsetzen.

Mein Eindruck: Die Strafverfahren wegen Bildung einer angeblich kriminellen Vereinigung sind politisch motiviert. Schließlich stören auch andere immer wieder den Verkehr und werden nicht mit solchen Verfahren überzogen, z. B. führten die Traktorproteste aus der Landwirtschaft nicht zu Verfahren gegen Bauernvereinigungen.

Ich habe den Eindruck, dass die Ermittlungen geführt werden, obwohl eigentlich klar ist, dass eine Verurteilung extrem unwahrscheinlich ist, weil das drastische Ermittlungen wie z. B. Abhören und Hausdurchsuchungen möglich macht. Das wirkt auf mich wie eine Maßnahme, um Aktive von ihrem Einsatz für den Schutz unserer Lebensgrundlagen abzuhalten und andere von entsprechendem Engagement abzuschrecken.

Auch wenn die Mittel der Letzten Generation nicht meine eigenen sind: Das ist auf keinen Fall organisierte Kriminalität wie von gewalttätigen Banden.

Sogar UN-Sonderberichterstatter Michel Forst warnt eindringlich vor einer Kriminalisierung von klimaaktivistisch engagierten Menschen, die er als "environmental defenders" bezeichnet. Er schließt dabei ausdrücklich Menschen ein, die zivilen Ungehorsam als Methode wählen.

Stellen Sie das Verfahren ein!
Rudolf Redlinger
ich halte die geplante Anklageerhebung der Aktivisten wgGBildung einer kriminellen Vereinigung anzuklagen für absolut unverständlich und in keinster Weise nachvollziehbar. Als Staatsanwaltschaft sollten Sie unser Recht schützen und nicht mit Mitteln der Gegner des Rechtsstaates hantieren.
Dr. Axel Kühn Demokratie erwartet von allen Bürger*innen politische Beteiligung, davon lebt die Demokratie.
Protest gehört zu den diversen Ebenen der politischen Beteiligung und ist eine essentielle, für das Funktionieren einer Demokratie unabdingbare Form der Meinungsäußerung. Politischer Aktivismus ist eine Form der Kritik, Selbstermächtigung und Einbringung in die politischen Entscheidungsprozesse.
Klimakrise und Artensterben sind die beiden gravierendsten Problemen nicht nur unserer Zeit, sondern der Menschheitsgeschichte überhaupt, denn sie entwickeln sich gerade jetzt zu einer Bedrohung für die Existenz nicht nur der Demokratie, sondern der menschlichen Zivilisation
Der Protest von Fridays for Future hatte dafür ein Bewusstsein in der Gesellschaft, in den Medien und partiell sogar in der Politik wachgerufen. Auch damals gab es die Diskussion: führt das nicht ein bisschen zu weit, wenn jetzt Schüler*innen nicht zur Schule gehen? Und selbstverständlich führt das nicht zu weit, sondern ist regelrecht notwendig
Der Protest der Letzten Generation wurde notwendig, da das Ausmaß der Klimakatastrophe, die Risiken die in der exponentiellen Prozessbeschleunigung liegen, weiterhin nicht präsent sind. Die Reaktion auf die Blockaden zeigen, dass durch Politik und Medien, jede Gelegenheit genutzt wird, die Schwere der Krise zu relativieren und von den krisenverursachenden Strukturen und Verhältnissen abzulenken und diese zu schützen, geplante und bereits deutlich zu geringe Maßnahmen werden verhindert oder sogar wieder zurückgenommen. Auf diese Weise wird die Klimakrise weiterhin als ein politisches Problem unter vielen behandelt
ABER: Die Klimakrise entzieht sich dem gewohnten Modus des Interessenausgleichs der parlamentarischen Demokratie. Es gibt keine relevante Kompromissmöglichkeit. Es gibt eine (nicht genau bekannte) Schwellen, ab denen das Problem eskaliert und nicht mehr beherrschbar wird. Wir verfügen über keine Mittel, diesen Prozess aufzuhalten. Das Ausmaß, das gesellschaftlich Umfassende der notwendigen Veränderungen ist in der Öffentlichkeit und offenbar auch in Politik und Medien nicht präsent und wird insbesondere von der Politik weder wahrgenommen noch kommuniziert. Ebenso ist nicht präsent, dass all unsere Maßnahmen keine fassbaren Verbesserungen bringen werden, sondern nur einen bereits eingetretenen Stand zu halten und mit den bereits eingetretenen Folgen klarzukommen. Je länger wir warten, desto schlimmer wird die Situation, mit der wir in Zukunft auskommen müssen.
Dies ist die Lage, auf die die Letzte Generation mit ihrem Protest hinweist und in Anbetracht dessen ist die Inaktivität der Politik, die allgegenwärtige Verharmlosung und Verdrängung dieser Krise unfassbar unverständlich und beängstigend. Die Aktivist*innen der Letzten Generation versuchen, unter diesem Gesichtspunkt durch entsprechend disruptive Protestaktionen, den Zerstörungsprozess, den unser alltägliches Leben darstellt, punktuell zu unterbrechen und durch Aufzeigen der Diskrepanz zwischen dem täglichen Handeln von uns allen und den eigentlich notwendigen Maßnahmen aufzurütteln. Somit sind die Proteste in höchstem Maße legitim und am Schutz unserer Gesellschaft orientiert und gleichzeitig in ihrer Form geradezu lächerlich geringfügig angesichts des Zerstörungsprozesses, gegen den sie gerichtet sind.

Angesichts der existenziellen Bedrohung ist die von Politik und Medien zur Schau gestellte Empörung entlarvend. Anstatt die Klimaproteste inhaltlich ernst zu nehmen und eine wirksame Klimaschutzpolitik einzuleiten, hat sich der Staat offenbar dazu entschlossen, das eigentlich destruktive fossile System vor den Klimaaktivistinnen zu schützen und der Klimakatastrophe freien Lauf zu lassen. Statt ihrer Verpflichtung zum Wohle der Menschen in diesem Land nachzukommen, wird versucht, die Menschen zu kriminalisieren, die durch Protest auf einen gravierenden Missstand hinweisen.
Die Versuche insbesondere von Vertreter*innen der Exekutive, gegen deren unzureichendes und verantwortungsloses Handeln die Proteste der Letzten Generation gerichtet sind, diese zu kriminalisieren machen fassungslos und erschüttern das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit.
Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist lediglich der Versuch, legitimen Protest zu unterdrücken und schädigt damit die Demokratie. Er wurde ursprünglich gesetzlich formuliert, um Strukturen der organisierten Kriminalität verfolgen zu können. Ebendiese hierfür notwendige Sachlage, nämlich das Vorliegen einer entsprechenden Form von Kriminalität liegt aus ethisch-moralischer Sicht in keiner Weise vor.
Zu keiner Zeit erfolgte eine willentliche Verletzung von oder Angriffe auf Personen, die Proteste verfolgten lediglich Störung von Abläufen, womit sich die Letzte Generation deutlich von aktuellen und historischen Protestformen abhebt. Die punktuellen und kurzzeitigen Störungen und Belästigungen weniger stehen in ihrer Unerheblichkeit in keinem Verhältnis zur Schwere des juristischen Vorwurfs.
Die Letzte Generation verfolgte zu keinem Zeitpunkt mit ihren Protesten irgendwelche Aktivitäten zum eigenen Vorteil, wie sie gemeinhin das Ziel krimineller Vereinigungen darstellt. Im Gegenteil zielt das inhaltliche Ziel der Proteste auf die Einhaltung und Erfüllung von der Exekutive 2021 selbst erlassener gesetzlicher Regelungen des Klimaschutzgesetzes, welche zudem durch die Verfassungsgerichtsbarkeit zusätzlich bestätigt wurden.
Während die Letzte Generation die Umsetzung dieser Gesetze einfordert, werden sie (wie jüngst sogar juristisch bestätigt wurde) von Regierungsseite gebrochen, offenbar ohne dass die im Umkehrschluss kriminell handelnden Regierungsmitglieder juristische Konsequenzen zu fürchten haben. Wie angesichts dessen eine Regierung eingestuft werden, die eigene geltende Gesetze bricht?
Durch Teile von Politik und Medien wurde die Letzte Generation bereits im Vorfeld ohne juristischen Beleg als terroristische Vereinigung denunziert und hierdurch gezielt eine öffentliche und mediale Abwehr beabsichtigt. Gerade von Seiten gewählter Politiker*innen wurde sie in die Nähe von Terroristen gestellt, was eine unfassbare Unwissenheit, Verantwortungslosigkeit und Gewissenlosigkeit der betreffenden Personen aufzeigt. Die Kriterien, welche an terroristische Aktivitäten angelegt werden, sind durch die Proteste der Letzten Generation in keiner Weise erfüllt, bereits der Vergleich ist völlig abwegig. Die einzige Parallele, die sich auf erschütternde Weise aufzeigt, ist die groteske Überreaktion der Mächtigen.
Hinzu kommt in dieser Gesamtgemengelage der empörende Missbrauch des Polizeiaufgabengesetzes namentlich in Bayern, welches ebenso dem Wortlaut nach zur Bekämpfung von geplanten terroristischen Anschlägen verabschiedet wurde. Nun zeigt sich jedoch, wie dieses staatlicherseits zur Unterdrückung legitimen Protestes missbraucht wird. Eine Vielzahl von Aktivist*innen wurden wochenlang inhaftiert, ohne dass ein juristischer Beschluss erfolgt wäre, der in ordentlicher Weise das Vorliegen irgendeiner relevanten Straftat bestätigt hätte. Für dieses Vorgehen gehörten eigentlich die Staatlichen Stellen auf die Anklagebank. Ohne rechtliche Grundlage wurden Webseiten blockiert und Konten gesperrt, mit dem Ziel, auch Unterstützer*innen abzuschrecken und vom demokratisch verbrieften Recht auf Protest durch Abschreckung abzuhalten.
Die Vorgänge um die Letzte Generation zeigt eklatant, welch essentieller Bestandteil einer Demokratie Protest auch in radikaler Form darstellt. Es geht nicht nur darum, Missstände anzuprangern. Es geht auch und vor allem darum, durch die Reaktionen der staatlich und juristisch Verantwortlichen die Wertmaßstäbe des herrschenden Systems offenzulegen und durch das Handeln ebendieser Verantwortlichen auf der Ebene der Macht deren Verständnis von demokratischer Rechtstaatlichkeit und ihr Verhältnis zu den Anliegen ihrer Bürger*innen zu hinterfragen.
Die Absicht, die Letzte Generation zu einer kriminellen Vereinigung erklären zu wollen, halten wir aus moralischer Sicht für schändlich und einer demokratischen Rechtstaatlichkeit für unwürdig. Wir halten sie für eine erhebliche Gefahr für zukünftige Protestbewegungen im Speziellen sowie die Bereitschaft für demokratisches Engagement der Zivilgesellschaft im Allgemeinen, da sie eine der Grundpfeiler einer demokratischen Zivilgesellschaft untergräbt. Die Anwendung des § 129 StG muss daher mit aller Entschlossenheit zurückgewiesen werden.