Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Jan Wintgens Was ist kriminell?
Die beispiellosen Zerstörungen durch das weitere nutzen von fossilen Brennstoffen, die damit verbundenen Landgrabbings, der Ökozid und die Ermordung von Aktivisti an den Orten der Zerstörung?
Oder das friedliche darauf Aufmerksam machen in einem Land wie Deutschland das mit seiner Infrastruktur und dem nicht verändern derselben diese Verbrechen finanziert?
Sie als Staatsanwaltschaft Neuruppin sollten sich die Frage stellen auf welche Seite sie sich hier stellen, wer in dieser Geschichte als die Mafia angesehen werden sollte und wen sie dann mit diesem Paragraph 129 angehen sollten.
Es sind nicht die Menschen die friedlich gegen das protestieren, was schon jetzt als Verbechen an dem gesamten Planeten gesehen werden kann.
Rainer Hansen Ihre Anklageerhebung nach §129 StGB ist m. E. unangemessen und rechtlich mindestens fragwürdig. Die Angeklagten haben sich u. a. deshalb organisiert, um gegen die Verletzungen ihrer Freiheitsrechte vorzugehen. Ich zitiere hierzu aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021:" Die Vorschriften [§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 Klimaschutzgesetz in Verbindung mit Anlage 2] verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus." Da die Angeklagten ihre Protestaktionen aber gerade gegen die aus deren Sicht unzureichenden gesetzgeberischen Maßnahmen richten, lässt der o. g. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zumindest die Deutung zu, dass hier legitime, keinesfalls kriminelle Absichten verfolgt werden. Daher fordere ich Sie auf, die Erhebung der Anklage fallenzulassen. Dr. Rainer Hansen
Tobias Litzenburger Ich lehne die Kriminalisierung der Forderung nach Klimagerechtigkeit ab.
nur für die StA sichtbar Sie entscheiden, ob Sie Mitglieder der „Letzten Generation“ nach § 129 StGB anklagen oder nicht. Ich möchte zu diesem Thema meine Sorge und meine Argumente äußern, warum ich eine Anklage und eine Einordnung als kriminelle Vereinigung für falsch halte.

Der genannte Paragraph ist meines Wissens nach zur
Bekämpfung von organisierter Kriminalität gedacht. Ihn jetzt anzuwenden auf das Kaufen von Klebstoff, das Festkleben auf der Straße und das Planen/Unterstützen von derartigen Klima-Protesten in der Gruppe, empfinde ich als abwegig. Nicht nur das: Dieser Gedanke macht mir Angst. Ich bin dankbar in einem Land mit Meinungsfreiheit zu leben. Ich bin dankbar, dass Menschen Zivilcourage zeigen, wenn mir und anderen der Mut dazu fehlt. Jetzt soll gemeinschaftlich gezeigter Mut strafbar sein? Das ist ein beängstigendes Zeichen für unsere Gesellschaft. Wer sich mit unbequemen Mitteln für Klimaschutz einsetzt, wird strafrechtlich verfolgt und kommt ins Gefängnis?

Der Begriff Kriminalität leitet sich ab von lateinisch crimen „Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen“. (s. Wikipedia)

Wer macht sich schuldig?

Für mich machen wir uns als Gesellschaft schuldig, weil wir trotz der alarmierenden Klimakrise größtenteils in Lethargie verharren. Für mich machen sich Politiker schuldig, wenn Sie Zusagen nicht einhalten oder eigene Gesetze brechen. Für mich machen sich Unternehmen schuldig, wenn sie Umweltverbrechen begehen.

Was ist kriminell?

Nichtstun bei drohendem Kollaps, das ist für mich kriminell. Auf die große Gefahr lautstark und störend aufmerksam zu machen, ist es meines Erachtens nach nicht.

Eine Frage der Abwägung

Der Widerstand der Letzten Generation ist unbequem, ihre Methoden sind umstritten. Im Ausnahmefall kann sogar die Gesundheit oder das Leben einzelner Menschen gefährdet werden, z.B. wenn ein Rettungsfahrzeug blockiert wird. Die Folgen des ungebremsten Klimawandels sind allerdings weitaus verheerender: In den nächsten Jahrzehnten werden - wissenschaftlich vorhergesagt - Millionen Menschen unter der Hitze leiden, vor der Hitze fliehen oder in Folge der Hitze sterben. Diese dramatischen Folgen rechtfertigen „störende“ Methoden, um uns zum Handeln zu bringen.

Der Paragraph 129 StGB sollte weiterhin für organisierte Kriminalität im Sinne von Clan-Kriminalität u. ä. angewendet werden, nicht für eine Vereinigung, die für das langfristige Überleben der Menschen auf einem lebenswerten Planeten kämpft, wie die „Letzte Generation“. In unserer demokratischen Gesellschaft muss Platz bleiben für zivilen Ungehorsam.