Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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nur für die StA sichtbar | Ich möchte mich hiermit gegen die Einordnung der Klima-Aktivisten als kriminelle Vereinigung aussprechen. Ihre Aktionen sind zwar unbequem und sollen aufrütteln, aber sie bringen niemanden bewusst zu Schaden. Zudem sind die Aktionen einem höheren gemeinschaftlichem Ziel untergeordnet und dienen nicht etwa dem Eigennutz. Damit fallen die Aktionen in die Kategorie „ziviler Ungehorsam“. Und der ist wichtig. Wie sonst soll man sich einsetzen gegen ungerechte Gesetze und für langfristigen Natur- und Klimaschutz? Die Mühlen der Gesetze mahlen oftmals zu langsam, die Zeit haben wir nicht mehr im Klima- und Naturschutz. Ziviler Ungehorsam hat eine lange und rühmliche Geschichte. Erstmals rief der Philosoph Henry David Thoreau im Jahr 1849 dazu auf, keine Steuern mehr zu zahlen, bis die USA ihren Expansionskrieg gegen Mexiko einstelle und zudem die barbarische Sklavenhaltung abschaffe. Später rief Indiens Freiheitskämpfer Mahatma Gandhi zum Boykott gegen die Produkte der Briten auf, um sein Land von deren Herrschaft zu befreien. Die jüdische Philosophin Hannah Arendt hat den zivilen Ungehorsam als politische Handlungsform verteidigt, ebenso Jürgen Habermas, der ihn als Zeichen einer gefestigten Demokratie verstand. Die Methoden des zivilen Ungehorsams sind unterschiedlich. Auch das Festkleben auf Straßen ist Ausdruck eines Aufbegehrens gegen die herrschende Gesetzgebung und gehört somit dazu. Der zivile Ungehorsam der meist jungen Aktivisten kostet Mut. Wir sollten die Beteiligten nicht kriminalisieren und sie nicht mit Strafen mundtot machen, – sondern vielmehr ihre Botschaft ernst nehmen, ihnen zuhören und gemeinsam nach Lösungen suchen. |
Eric Garbaczewski | ich halte dieses Verfahren für höchst fragwürdig und sehe darin einen klaren Gegensatz zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Durch Grundrechte geschützte friedliche Proteste für eine Sache höchsten gesellschaftlichen Interesses aus politischen Beweggründen solch ein Verfahren führen zu wollen zeigt klare Parallelen zu einem undemokratischen autoritären Staat. |
Carola Rackete | "Ein Einsatz von §129 gegen Klimaaktivisten ist übertrieben und steht in keinem Verhältnis zu den Aktionen. Bei den Aktionen handelt es sich um zivilen Ungehorsam, ähnlich wie beim Großteil der Bauernproteste, die diese Art der politischen Verfolgung nicht erfahren. Eine politische Motivation der Behörden erscheint daher naheliegend. Mehr Klimaschutz ist dringende Voraussetzung für das Überleben zahlreicher Spezies, nicht zuletzt der menschlichen. Dies belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien und doch werden entsprechende UN Abkommen von der Bundesregierung vollkommen unzureichend umgesetzt. Ziviler Ungehorsam mit dem Ziel des Klimaschutzes ist im Interesse von uns allen. Die Strafverfolgungsbehörden wären daher besser beraten, sich auf untergetauchte Rechtsterroristen zu konzentrieren, wie etwa das Umfeld des NSU, und ein Verbot der AfD zu prüfen. Denn diese gefährden tatsächlich die Demokratie und unsere Grundordnung." |
Reimund Lebeis | Das Gesetz gegen die Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde geschaffen, um Drogenkartelle, Rockerbanden, Mädchenhändlerringe, Terroristen und Ähnliche zu bekämpfen. Nun soll es angewendet werden auf Menschen, die sich sehr berechtigte Sorgen machen um ihre Zukunft und die Zukunft ihrer Kinder. Sie haben sich zusammengetan, um aufmerksam zu machen darauf, dass seitens der Politik viel zu wenig getan wird, um eine drohende Klimakatastrophe im letzten Moment noch abzuwenden. Angesichts dieser Bedrohung ist ihre Form des Protests zwar nicht legal, aber vollkommen angemessen und immer friedlich und gewaltfrei. Im Gegensatz zu den oben genannten kriminellen Elementen tun sie das nicht aus Gewinnsucht, sondern aus uneigennützigen und vollkommen nachvollziehbaren Motiven. |