Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Dr. Roman Heckt Ich bin kein Jurist und möchte Ihnen trotzdem meine laienhafte Sicht zum §129 StGB in Zusammenhang mit der Letzten Generation darstellen:
Die Letzte Generation ist aus meiner Sicht eine Gruppierung von sehr wachen Menschen, die sich große Sorgen über die Zukunft der Menschheit auf diesem Planeten macht. Basierend auf den Erkenntnisse weiter Teile der Wissenschaften, kommen sie zum Schluss, dass dringend ein drastischer Kurswechsel zur Eindämmung des Klimawandels einzuleiten ist, damit auch zukünftige Generationen auf unserem Planeten noch eine gute Heimat finden können. Anstatt abzuwarten, wie viele andere Teile unserer Gesellschaft, versuchen sie durch Ihre Aktionen die Entscheider in Politik und Wirtschaft aber auch jeden einzelnen Menschen aufzurütteln, endlich die Dringlichkeit für Veränderungen wahrzunehmen und danach zu handeln.
Die empfundene Dringlichkeit ist konform mit dem globalen Klimaschutzabkommen der UN-Klimakonferenz in Paris 2015. Dieses wurde 2016 auch von der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und in Summe inzwischen von 180 Staaten ratifiziert. Das Treibhausgasrestbudget, das bei Einhaltung des Pariser Abkommens für Deutschland seit 2016 verblieb, betrug ca. 7,9 GigaTonnen. Davon wurden seitdem bis 2021 bereits 4,9 Gt emittiert. In nur 6 Jahren wurden somit mehr als 60% verbraucht. Es verblieben damit nach 2021, bei unveränderten Verbrauch, nur noch 3-4 Jahre und Deutschland würde seine Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen nicht erfüllen können. Das wäre schon im Jahr 2025. Die empfundene Dringlichkeit ist somit auch juristisch und nicht nur wissenschaftlich nachvollziehbar.
Da das Handeln der Letzten Generation ausschließlich dem Zweck dient, die Menschen aufzuwecken und in keiner Weise dem Zweck oder Tätigkeit zur Begehung von Straftaten dient, darf der §129 StGB hier keine Anwendung finden.
Die öffentliche Kriminalisierung der Menschen der Letzten Generation wird von Menschen aus Politik und Wirtschaft betrieben, die durch ihr verzögertes oder gar nicht Handeln im Sinne des Klimaschutzes für zukünftige Generationen auffallen. Als Bürger würde ich es sehr begrüßen, wenn Sie als Vertreter der Staatsanwaltschaft sich einerseits nicht zum Handlanger politischer Einzelinteressen machen würden und anderseits würde ich Sie inständig bitten zu prüfen, inwieweit einzelne Minister*innen in der Bundesregierung bzw. den Landesregierungen nicht durch ihre Ignoranz gegenüber den notwendigen Maßnahmen für einen zielgerichteten Klimaschutz ihrem Amtseid zuwider handeln und hier juristische Schritte einzuleiten wären.
Es ist schmerzhaft für die Generation der heute über 50 jährigen, zu der ich mich auch zähle, von mehrheitlich jüngeren Menschen gezeigt zu bekommen, dass wir als Generation in Summe zu lange das Thema Klimaschutz ignoriert haben. Wissentliches oder auch nur fahrlässiges Fehlverhalten lässt sich jedoch nicht ungeschehen machen, wenn wir diejenigen, die uns damit konfrontieren, einfach wegsperren.
Heidi Schilberg ich möchte Sie darum bitten, die Verhältnismäßigkeit zu bewahren: Menschen, die aktivistisch und gewaltlos auf Missstände aufmerksam machen, sind weder Terroristen noch Mafiosi und gehören deshalb auch nicht auf dieselbe Stufe gestellt.
Dominice Stöckel zahlreiche Rechts-Expert:innen schätzen den §129 StGB in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig ein.
Da der Wortlaut des Paragraphen so weit gefasst ist, können sehr viele Gruppen und Menschen theoretisch darunter gefasst werden. Das nutzen Staatsanwaltschaften aus meiner Sicht immer mehr aus, um unliebsamen Protest (unser verfassungsmäßiges Recht) einzuschränken.
Praktisch bedeutet das, dass Staatsanwaltschaften, schon bevor ein Gericht entschieden hat, ob eine kriminelle Vereinigung vorliegt, im Rahmen des §129 StGB besonders viele Ermittlungsmöglichkeiten haben. So können z.B. Wohnungen durchsucht, Handys abgehört, Webseiten und Geld beschlagnahmt werden und vieles mehr.
Das macht den §129 StGB aus meiner Sicht zu einem politischen Kampf- und Einschüchterungswerkzeug gegen wirksamen Protest. Damit können Sie als Staatsanwaltschaft zivilgesellschaftliche Bewegungen, also wichtige Ausdrucksmöglichkeiten unserer Demokratie, massiv einschränken!!!
Eine Staatsanwaltschaft sollte aus meiner Sicht jedoch die Demokratie schützen und wenn möglich stärken. Ich bin zutiefst besorgt, eine derartige Erosion des zivilgesellschaftlichen Raums und Bedrohungen gegen friedliche Protestler ("anders Denkende") in Europa und auch in Deutschland, mitzuerleben. Dies weckt leider Assoziationen an früheres, ebenfalls rechtlich legitimiertes Vorgehen gegen friedliche "anders Denkende" in Deutschland. Wollen wir da denn wieder hinkommen?

§129 StGB sollte zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität gedacht sein, nicht um Protest und Menschen zu kriminalisieren, die unsere gemeinsame Lebenswelt verbessern wollen. Bitte bedenken Sie dies in Ihrer Urteilsfindung!
nur für die StA sichtbar Für mich stellt die "Letzte Generation vor den Kipppunkten" keine kriminelle Vereinigung dar.
Ihr obersten Prinzipien sind Gewaltfreiheit und Tranzparenz.
Ihr Ziele sind zum Vorteil aller Menschen.
Die Organisatoren, Mitglieder und Unterstützer handeln nicht aus finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil.

Deswegen bitte ich Sie, von dem Verfahren gegen die Letzte Generation abzusehen und
Ihre Kraft und Energie für den Schutz des Klimas in Deutschland einzusetzen.