Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
nur für die StA sichtbar
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) ....wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist.
Es steht in § 129 StGB eigentlich alles drin, was man wissen muss, um dieses Vorgehen absurd und gesellschaftlich schädich zu finden. Der Zweck/Tätigkeit dieser Gruppe/ Menschen war und ist zu keinem Zeitpunkt die Begehung von Straftaten.
So verliert man Menschen, die sich unter hohem Einsatz für das Gemeinwohl engagieren und sich nicht nur -wie so viele andere- für ihre eigenen Interessen und ihren persönlichen Benefit einsetzen.
Dr. Marion Fischer ich bin dankbar dafür, dass die Mitstreiter der Letzten Generation sich unter Aufbringung großer persönlicher Opfer dafür einsetzen, dass ein Umdenken in der Bevölkerung stattfindet und die Politik endlich Maßnahmen ergreift, um das Ruder im Klimaschutz herumzureißen. Die Politik behauptet, sie ergreife Maßnahmen. Die finden aber nur im Schneckentempo statt! Auch wenn ich verstehe, dass demokratische Prozesse langsam sind, habe ich nicht das Gefühl, dass unsere Regierung mit Nachdruck am Klimaschutz arbeitet. Es scheint, als sei noch nicht bei allen angekommen, dass wir keine Zeit zu verlieren haben. Die Reduktion von CO2 Emissionen muss oberste Priorität bekommen. Maßnahmen, die uns nicht vor dem Erreichen der Kipppunkte bewahren, sind unzureichende Maßnahmen.
Wenn es um alles geht, um unser aller Existenz, um die ganze Erde, und wenn die Menschheit dabei zuschaut, wie das Vermeidbare einfach nicht aufgehalten wird, darf man dann Menschen, die mit friedlichen Mitteln auf diesen schwerwiegenden Fehler aufmerksam machen kriminalisieren? Wenn das möglich ist, dann scheinen unsere Gesetze offenbar nur für eine Zeit zu passen in der es sicher ein Morgen gibt, aber nicht für eine Zeit, in der wir auf eine Apokalypse zusteuern. Menschen die auf die Klimakatastrophe aufmerksam machen, können doch nicht kriminell sein. Das entbehrt jeder Vernunft. Wenn unsere Gesetze das nicht beachten, dann möchte ich den Gesetzgeber bitten, passende Gesetze zu machen und die Richter bitten, sich zu weigern, unpassende Gesetze anzuwenden. Dass unsere Gesetze angepasst werden müssen, sieht man daran, dass nicht diejenigen vor dem Pranger stehen, die die Welt zerstören, sondern diejenigen, die die Zerstörung aufhalten wollen.
Gudrun Thäter Als Wissenschaftlerin (ich simuliere Strömungen) bin ich schon viele Jahre beunruhigt wie wenig das politische Handeln auf für alle geltende Gefahren durch die Klimakatastrophe reagiert. Wenn dann Bürger darauf dringen, dass wenigstens Gesetze eingehalten werden dann ist das offensichtlich nötig und mit friedlichen Mitteln keine Straftat.
Sven Hamich mit Erstaunen bis Entsetzen verfolge ich die Berichterstattung zur "Bildung einer kriminellen Vereinigung" in den Medien.
Wie kann es zu so einer Fehleinschätzung kommen? Sollen hier Exempel statuiert werden?
Die Letzte Generation legt den Finger in unsere gemeinschaftliche Wunde. Wir müssen handeln und unser Verhalten verändern. Das schmerzt und trifft bei Menschen auf Ablehnung und Angst. Dennoch ist sich die Wissenschaft überdurchschnittlich einig. Wenn wir unser Verhalten nicht ändern, dann wird das für millionen bis milliarden Menschen drastische negative Auswirkungen haben; für Jahrtausende!
Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Bundesregierung zum Handeln. Es werden Gesetze beschlossen, nicht eingehalten und dann wieder aufgeweicht. (Prominentestes Beispiel sind die Sektorziele von Verkehrsminister Volker Wissing). In meinen Augen ist das Handeln der Bundesregierung fragwürdig bis hin zu kriminell.
Als Ablenkungsmanöver zündet die Politik die Nebelkerze, die LG zur kriminellen Vereinigung zu erklären.
Dies ist in der Sache falsch und durch Unterdrückung von Protest auch demokratiefeindlich.
Manch eine Aktion der LG ist in den Augen vieler über das Ziel geschossen. Merkmale einer kriminellen Vereinigung sind für mich aber nciht zu erkennen. Hat sich jemals ein Mensch von der LG bedroht gefühlt? Im Gegenteil wurde die LG von der Polizei sehr hart bekämpft.
Eine Polizistin hat in Baden-Würtemberg einer Aktivistin absichtlich Öl über den Kopf geschüttet. Andere Aktivisten wurden von Autofahrern geschlagen und getreten. Einer Aktivistin ist ein Auto über die Hand gefahren. Die Polizei hat häufig Schmerzgriffe gegen Aktivisten angewendet. Schmerzgriffe bei passiven gewaltfreien Menschen anzuwenden wird häufig als Folter gewertet.
Aber es ist mir kein Fall bekannt, bei dem die LG Gewalt angewendet hätte.
Das scharfe Schwert "kriminelle Vereinigung" darf die Justiz hier nicht im falschen Kontext anwenden.
Niemals würden sich Politik oder Justiz trauen die Bauernproteste gleich zu behandeln.
Vor Gericht sind alle Menschen gleich! Ich hoffe dieser Grundsatz wird nicht mit Füßen getreten.
Ich wünsche mir eine Weise Entscheidung unserer Justiz und kein polemisches Exempel. Vielen Dank.