Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Rolf Meyer Die Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung, sondern eine Klimaschutzgruppe, die inzwischen zum Beispiel auch für das Europaparlament kandidiert.

Klimaschützen ist kein Verbrechen und deshalb bin ich entsetzt, dass einige Mitglieder behandelt werden als wären sie Mitglieder der Mafia!

Ihre Mittel, auf die Dringlichkeit von raschen und wirkungsvollen politischen Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe hinzuweisen, sind gewaltfrei.

Das Ziel der Letzten Generation: Sie wollen die menschliche Zivilisation retten vor der Klimakatastrophe, in die die Menschheit immer weiter hineinläuft. Wenn die Treibhausgasemissionen, z. B. durch den Verkehr und Energiesektor, durch die Landwirtschaft, durch die Industrie und im Gebäudesektor, nicht schnell und drastisch reduziert werden, sind die Aussichten für die menschliche Zivilisation wie wir sie kennen dramatisch: Sie wird zu Grunde gehen und das Leiden durch die rapide Erderhitzung wird immer mehr und immer katastrophaler werden.

Ich teile mit der Letzten Generation das Ziel: Ich will ebenfalls unsere Lebensgrundlagen bewahren und konsequent und schnellstmöglich das fossile Zeitalter beenden und umsteuern, hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Ich will, dass nicht nur meine Generation, sondern auch unsere Kinder und Kindeskinder ein gutes Leben führen können.

Straßenblockaden erzeugen kein Klima der Angst, wie es bei kriminellen Banden der Fall wäre. Bilderrahmen mit Brei oder Farbe zu beschmutzen sind keine erheblichen Straftaten. Ich finde es völlig abwegig, aus solchen symbolischen Störaktionen eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu konstruieren. Das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof BGH, gibt eine Erheblichkeitsschwelle für Ermittlungen wegen einer kriminellen Vereinigung vor. Diese Grundsätze der Rechtsprechung dürfen Sie nicht missachten und unerhebliche Störaktionen mit organisierter Kriminalität gleichsetzen.

Mein Eindruck: Die Strafverfahren wegen Bildung einer angeblich kriminellen Vereinigung sind politisch motiviert. Schließlich stören auch andere immer wieder den Verkehr und werden nicht mit solchen Verfahren überzogen, z. B. führten die Traktorproteste aus der Landwirtschaft nicht zu Verfahren gegen Bauernvereinigungen.

Ich habe den Eindruck, dass die Ermittlungen geführt werden, obwohl eigentlich klar ist, dass eine Verurteilung extrem unwahrscheinlich ist, weil das drastische Ermittlungen wie z. B. Abhören und Hausdurchsuchungen möglich macht. Das wirkt auf mich wie eine Maßnahme, um Aktive von ihrem Einsatz für den Schutz unserer Lebensgrundlagen abzuhalten und andere von entsprechendem Engagement abzuschrecken.

Auch wenn die Mittel der Letzten Generation nicht meine eigenen sind: Das ist auf keinen Fall organisierte Kriminalität wie von gewalttätigen Banden.

Sogar UN-Sonderberichterstatter Michel Forst warnt eindringlich vor einer Kriminalisierung von klimaaktivistisch engagierten Menschen, die er als "environmental defenders" bezeichnet. Er schließt dabei ausdrücklich Menschen ein, die zivilen Ungehorsam als Methode wählen.

Des weiteren geht es um den Rechtsfrieden. Dieser wird erheblich gestört durch fortgesetzte Emissionen aus dem Fossilen Energiesektor aus dem interationalen Fall von Exxon, wonach seit mehreren Jahrzehnten der katastrophale Zustand des Planeten durch über lange Jahre forcierte Emissionen aus der Verbrennung von Öl, Kohle und Erdgas und der Künftigen Generationen nicht nur billigend in Kauf genommen wurde, sondern jetzt zum Bruch des Pariser Klima-Abkommens geführt hat. Dass Deutschland bereits jetzt, die diesem Land zustehenden Emissionen erschöpft hat bestätigt der "Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem Bericht an die Bundesregierung vom 25.03.2024. Ab diesem Datum des Bekanntwerdens führt jede weitere Emission in Deutschland dazu, dass die Freiheitsrechte auf "Restemissionen" jetzt lebender und künftiger Generationen nicht mehr existieren. Dies stellt einen fortgesetzten Bruch des Pariser Klimaschutz Abkommens dar, der durch die Bundesregierung nicht effektiv abgewendet wurde wie alle vorangegangenen Berichte des Sachverständigenrates nun sub-summierend, abschließend belegen. Dadurch ist der Rechtsfrieden, zumindest aber das Rechtsempfinden von Menschen mit Verantwortung in allen gesellschaftlichen Teilen, sei es als Einwohner, Bürger, Eltern, Menschen in Klima-Gerechtigkeitsbewegungen, Gewerbetreibenden oder gar produzierenden Unternehmer*Innen in unerträglichem Maße beeinträchtigt.
Bitte stellen Sie sich der Herausforderung diese Abwägung vor dem Hintergrund des Völkerrechts (Pariser Klima-Abkommen), der Grundrechte des GG vorzunehmen gegenüber der friedlichen auf Diskurs ausgerichteten Proteste der Letzen Generation.

Dabei können Sie ein hohes Maß an Verantwortung und Achtung der Mitglieder der Letzten Generation vor den Kippunkten und der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung in Handlung und Äußerungen unterstellen, was ja bereits aus der Berichterstattung des vergangenen Jahres ablesbar ist.

Weiterhin kann die Verurteilung der Bundesregierung vor dem OLG Brandenburg ebenfalls als Belastung des Rechtsempfinden als Beleg dienen, zumindest aus meiner Sicht als Bürger Deutschlands:
rswe.beck.de, schreibt dazu:
...Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts erfüllt dieses Klimaschutzprogramm aber nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm im Sinne des KSG (Urteile vom 30.11.2023 -11 A 11/22; 11 A 27/22; 11 A 1/23). Es überprüfe lediglich anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Ein Sofortprogramm müsse aber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen.


Stellen Sie daher das Verfahren ein!
Merle Becker Dieses Verfahren gefährdet die Demokratie. Es kann nicht sein, dass Menschen, die sich um die Zukunft unseres Planeten und um das Leben zukünftiger Generationen sorgen, kriminalisiert werden. Wir müssen in unserem Staat für Gerechtigkeit demonstrieren dürfen (und andere Bevölkerungsgruppen, wie etwa die Landwirt:innen dürfen das ja auch). Dieses Verfahren ist absolut NICHT verhältnismäßig!

Dieter Schumann ich stamme aus einer Polizistenfamilie und habe schon als Kind erlebt, wie hilfreich es sein kann, wenn der vorhandene Spielraum zugunsten unserer Mitmenschen ausgenutzt wird.
Als alter Mann der Generation, die mit ihrem Streben nach Wohlstand rücksichtslos unseren Planeten ausgeräubert und die Umwelt zerstört hat, bin ich froh, dass unsere junge Generation jetzt dagegen aufsteht.
Die Letzte Generation mit ihren friedlichen Aktionen wird von mir finanziell unterstützt und ich finde es als staatsbewusster Bürger meines Landes, der Bundesrepublik Deutschland, unerträglich, dass diese jungen Menschen, die Angst um ihre Zukunft haben, kriminalisiert werden sollen.
Was ist ein kurzer Stau, verursacht durch Klimakleber, gegenüber den überaus einschränkenden und langen Streiks bei der Bahn oder beim Flughafenpersonal? Ganz zu schweigen von den Aktionen des Mistgabelaufstands der Bauernschaft.
Es fehlt mir hier ganz gewaltig die Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und der hehren Ziele der Letzten Generation.
nur für die StA sichtbar die Anwendung des §129 StGB im Zusammenhang mit KlimaaktivistInnen, gegen die hier vorgegangen werden soll, ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern schlicht unvereinbar mit eben diesem Paragrafen – schon beim einfachen Lesen des Gesetzestexts wird sofort klar, dass die Einordnung von KlimaaktivistInnen als „kriminelle Vereinigung“ absurd ist.

Bei den Aktionen der KlimaaktivistInnen handelt es sich um Aktionen des zivilen Ungehorsams und nicht um Straftaten im eigentlichen Sinn; selbst wenn hier gemeinschaftliche Aktionen stattgefunden haben sollten, gäbe es keinerlei Grundlage dafür, dies als Bildung einer kriminellen Vereinigung einzustufen, „deren Zweck oder Tätigkeit“ – laut Gesetzestext – „auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist(,…)“.

Im Gegenteil ist doch der immer wieder erklärte und geäußerte Zweck solcher Aktionen, die Regierung und Gesellschaft dazu aufzurufen, ihre eigenen Gesetze und Regelungen im Interesse Aller einzuhalten, und konkrete Maßnahmen gegen die für uns alle bedrohliche, immer weiter fortschreitende menschenverursachte Klimaerwärmung zu ergreifen.

Ihr Ziel ist also einfach, mehr Klimaschutz zu erreichen. Hierin ist keine Straftat zu erkennen.

Das im Grundgesetz verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit und öffentliche Äußerung der Meinung ist in unser aller Interesse hoch schützenswert.

Mit einer strafrechtlichen Verfolgung friedlich und gewaltfrei agierender KlimaaktivistInnen werden Grundlagen unserer Demokratie offensichtlich untergraben, möglicherweise, um vom Versagen der jetzigen und vergangener Regierungen bezüglich des Klimaschutzes abzulenken.

Bitte sehen Sie von diesem absurden Verfahren ab.



Strafverfolgungsbehörden sollten ihre Bemühungen vielmehr in Richtung der Bekämpfung tatsächlich krimineller Aktivitäten lenken, die zum Beispiel Klima- und Naturschutz untergraben, und ebenso auch gegen staats- und demokratiefeindliche Aktivitäten rechtsradikaler Kräfte. Dies wäre eigentlich zu erwarten und wünschenswert.