Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Michael Schmitt Ich bin schockiert, dass überhaupt in Erwägung gezogen wird diese Anklage zu überheben. Auch wenn alle Aktionen der Letzten Generation sich nicht mehr ganz im Bereich des Legalen bewegen würden, sind sie immer eine Form des Zivilen Ungehorsams. Dessen Legitimität ist zum Glück bereits in unserem Grundgesetz manifestiert. Außerdem passieren diese Handlungen aus durchweg altroistischen Beweggründen, nämlich unserer Spezies noch eine Zukunft zu ermöglichen und unseren gemeinsamen Lebebsraum Erde, den wir mit vielen anderen Lebewesen teilen nicht völlig zerstören zu lassen. Daher wäre eine solche Anklage vollkommen falsch und unangemessen. Ich fände sie auch dahingehend problematisch, dass somit die Legitimität des zivilen Ungehorsams gegen die fortschreitende Zerstörung unserer aller Lebensgrumdlagen auf diesem Planeten abgesprochen würde. Und die Unternehmen und dort Verantwortumg tragende Menschen, welche zur fortschreitenden Zerstörung unserer Lebensgrundlagen beitragen setzen diese fort, obwohl überlegt werden muss, inwiefern Sie wegen krimininellen Handlungen gegenüber unser gesamten Spezies und allen Lebewesen, mit denen wir diesen Lebensraum Erde teilen, anzuklagen sind.
nur für die StA sichtbar Ein Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung wegen der gewaltlosen Maßnahmen der letzten Generation????
Es ist kaum vorstellbar, dass so etwas im Gespräch ist. Da werden Menschen abwegig kriminalisiert, die sich für den Erhalt von unser aller Lebensgrundlage auf unserem Planeten einsetzen. Ich halte das für politisch motivierte Stimmungsbildung, beschämend!
Lena Luchterhandt Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und aus Art. 14 Abs. 1 GG folgt die Pflicht des Staates, Leben und Gesundheit sowie das Eigentum vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen (vgl. BVerfGE 157, 30 <110 ff. Rn. 143 ff.>). Dieser Pflicht kommt der Staat nicht hinreichend nach, und dies schon seit einer erschreckend langen Zeit. Darauf macht die letzte Generation aufmerksam. Sie fordert, dass der Staat seinen Schutzpflichten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachkommt. Die letzte Generation ist eine friedliche Bewegung, die es sich nicht als erklärtes Ziel gesetzt hat, Straftaten zu begehen. Ihr Ziel ist, dass ein Umdenken in der aktuellen Klimapolitik stattfindet. Ein Umdenken, das so dringend notwendig ist. Dies ist keine links- oder rechtsextremistische Position, sondern eine verfassungsgemäße. Doch wenn der Staat selbst nicht verfasssungskonform handelt, muss den Bürgerinnen und Bürgern ein Mittel zustehen, auf Missstände aufmerksam zu machen. Ziviler Ungehorsam ist ein mildes Mittel angesichts der Dringlichkeit eines Handelns gegen die Klimakrise und die jahrzehntelange "Low-Performance" der Bundesrepublik Deutschland. Die Ermittlungen eine Staatsanwaltschaft in Sachen kriminelle Vereinigung tragen dazu bei, einen notwendigen Protest einzudämmen und einzuschüchtern. Dies kann in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden, denn vorrangig üben die Menschen ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit und -Äußerung aus.

Was würden Sie gerne ihren Kindern und Enkelkindern erzählen, was Sie angesichts der Kimakrise getan haben? Auf die Straße gehen, protestieren, ein Handeln fordern - oder dass Sie Ermittlungen gegen die Protestierenden geführt haben?

Ich verlasse mich auf den Rechtsstaat.
Dipl. Ing. Peter Wallerius Meiner Meinung nach ist es falsch, die "Letzte Generation " nach §129 StGB anzuklagen. Die "Letzte Generation " ist keine kriminelle Vereinigung, die mit kriminellen Mitteln versucht, egoistische Ziele zu erreichen. Es ist eine politische Vereinigung, die versucht, die Regierung an ihre Plichten zu erinnern, nämlich Schaden vom Volk abzuwenden.

Über die Wahl der Mittel lässt sich streiten, sie sind deshalb auch von vielen Seiten kritisiert worden. Auch von Seiten der Klimabewegung. Letztendlich haben sie ihre Verkehrsblockaden ja auch eingestellt. Während der Blockaden wurde zudem versucht, Gefahrenquellen für andere zu minimieren, durch z.B. Freihalten von Rettungswegen.

Verkehrsblockaden werden auch durch andere Verbände als politisches Druckmittel benutzt, zeitweise sogar deutlich massiver. Würde deshalb der Bauernverband als kriminelle Vereinigung angeklagt? Wohl kaum.

Es drängt sich hier der Verdacht auf, daß eine politische Vereinigung durch Einschüchterung mundtot gemacht werden soll. Wir wundern uns, daß immer mehr Bürger das Vertrauen in die Demokratie verlieren? Bei solchen Maßnahmen wundert mich das nicht. Es besteht die Gefahr, daß zivilgesellschaftliche Verbände in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt werden.

Das politische Ziel der "Letzten Generation" ist doch genau das, welches das Bundesverfassungsgericht letztens angemahnt hat. Die Bundesregierung muss mehr tun, um die von ihr selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen.