Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Jeremy Tait Die Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung, sondern eine Klimaschutzgruppe, die inzwischen zum Beispiel auch für das Europaparlament kandidiert.

Klimaschützen ist kein Verbrechen und deshalb bin ich entsetzt, dass einige Mitglieder behandelt werden als wären sie Mitglieder der Mafia!

Ihre Mittel, auf die Dringlichkeit von raschen und wirkungsvollen politischen Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe hinzuweisen, sind gewaltfrei.

Das Ziel der Letzten Generation: Sie wollen die menschliche Zivilisation retten vor der Klimakatastrophe, in die die Menschheit immer weiter hineinläuft. Wenn die Treibhausgasemissionen, z. B. durch den Verkehr und Energiesektor, durch die Landwirtschaft, durch die Industrie und im Gebäudesektor, nicht schnell und drastisch reduziert werden, sind die Aussichten für die menschliche Zivilisation wie wir sie kennen dramatisch: Sie wird zu Grunde gehen und das Leiden durch die rapide Erderhitzung wird immer mehr und immer katastrophaler werden.

Ich teile mit der Letzten Generation das Ziel: Ich will ebenfalls unsere Lebensgrundlagen bewahren und konsequent und schnellstmöglich das fossile Zeitalter beenden und umsteuern, hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Ich will, dass nicht nur meine Generation, sondern auch unsere Kinder und Kindeskinder ein gutes Leben führen können.

Straßenblockaden erzeugen kein Klima der Angst, wie es bei kriminellen Banden der Fall wäre. Bilderrahmen mit Brei oder Farbe zu beschmutzen sind keine erheblichen Straftaten. Ich finde es völlig abwegig, aus solchen symbolischen Störaktionen eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu konstruieren. Das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof BGH, gibt eine Erheblichkeitsschwelle für Ermittlungen wegen einer kriminellen Vereinigung vor. Diese Grundsätze der Rechtsprechung dürfen Sie nicht missachten und unerhebliche Störaktionen mit organisierter Kriminalität gleichsetzen.

Mein Eindruck: Die Strafverfahren wegen Bildung einer angeblich kriminellen Vereinigung sind politisch motiviert. Schließlich stören auch andere immer wieder den Verkehr und werden nicht mit solchen Verfahren überzogen, z. B. führten die Traktorproteste aus der Landwirtschaft nicht zu Verfahren gegen Bauernvereinigungen.

Ich habe den Eindruck, dass die Ermittlungen geführt werden, obwohl eigentlich klar ist, dass eine Verurteilung extrem unwahrscheinlich ist, weil das drastische Ermittlungen wie z. B. Abhören und Hausdurchsuchungen möglich macht. Das wirkt auf mich wie eine Maßnahme, um Aktive von ihrem Einsatz für den Schutz unserer Lebensgrundlagen abzuhalten und andere von entsprechendem Engagement abzuschrecken.

Der Letzten Generation ist auf keinen Fall organisierte Kriminalität wie von gewalttätigen Banden. Der Letzten Generation hat meine volle Unterstützung - was sie machen ist so Wichtig.

Sogar UN-Sonderberichterstatter Michel Forst warnt eindringlich vor einer Kriminalisierung von klimaaktivistisch engagierten Menschen, die er als "environmental defenders" bezeichnet. Er schließt dabei ausdrücklich Menschen ein, die zivilen Ungehorsam als Methode wählen.

Stellen Sie das Verfahren ein!
Anabel Lehmann Im folgenden Text nehme ich Stellung zu der möglichen kriminellen Einstufung der Letzten Generation:

Die letzte Generation stellt Forderungen, die nachvollziehbar sind.
Es sind Vorschläge und Themen, die jeden Einzelnen betreffen und dem Klimaschutz dienen. 

Dass nicht genug für den Klimaschutz getan wird, ist uns allen bekannt und auch die Rolle, welche unsere Regierung und das Gesetz dabei spielt.

Diejenigen, die so mutig sind und sich auf Straßen setzen/kleben, demonstrieren, zivil ungehorsam sind und dabei ihre Zukunft und Gesundheit auf’s Spiel setzen, verdienen meinen größten Respekt. 



Der wichtigste Punkt ist hier: Die Letzte Generation hat nicht die Absicht, gewaltsam (sowohl verbal als auch physisch) für ihre Meinung einzustehen. Sie leisten zivilen Ungehorsam, und zwar nicht zu ihren eignen Gunsten, sondern für die Zukunft aller Menschen. 
Diese Ordnungswidrigkeiten, die dabei auftreten, haben meiner Meinung nach keine schwere, bzw. kriminelle Gewichtung. 



Teilnehmende in den Aktionen der letzten Generation sind nicht Mitglieder eines gemeinsamen Vereins, sie werden nicht aufgefordert, mitzumachen - jeder nimmt Teil aus eigener Motivation. 

Die Vorschriften, die Teilnehmende dann beachten müssen (und in einem verpflichtenden Seminar beigebracht werden,) zeigen diese Absichten noch einmal auf.

Quelle: https://wiki.letztegeneration.org/de/oeffentlich/Legal-Wiki/Strategie/wir-und-zu
nur für die StA sichtbar ich bin schockiert, dass die Klimaaktivist*innen der letzten Generation wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" (§129 StGB) angeklagt werden sollen. Ja, sie sind unbequem und störend. Und sie mussten es sein, um auf die Dringlichkeit aufmerksam zu machen, mit der ein Handeln für den Schutz unserer Umweltbedingungen nötig ist. Ich finde die Aktionen der Mitglieder der letzten Generation angemessen. Sie waren und sind notwendig, weil die Aussagen der Wissenschaft über den Zustand und die Entwicklung der Umwelt viel zu oft ignoriert werden.
In unserer Demokratie sind die Grundrechte auf Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit geschützt. Ich kann am Aufrütteln der Gesellschaft und Bewusstmachen der Notwendigkeit zum schnellen Handeln keine Kriminalität entdecken. Die letzte Generation macht keine Entführungen, legt keine Bomben, bringt niemanden um - sondern sie engagiert sich dafür, dass endlich die längst notwenigen Maßnahmen zum Eindämmen der Klima-Erhitzung getan werden. Sie benutzen dafür die Mittel der Demokratie.

Anja Tornack Ich möchte mich hiermit gegen die Einordnung der Klima-Aktivisten als kriminelle Vereinigung aussprechen. Ihre Aktionen sind zwar unbequem und sollen aufrütteln, aber sie bringen niemanden bewusst zu Schaden. Zudem sind die Aktionen einem höheren gemeinschaftlichem Ziel untergeordnet und dienen nicht etwa dem Eigennutz. Damit fallen die Aktionen in die Kategorie „ziviler Ungehorsam“. Und der ist wichtig. Wie sonst soll man sich einsetzen gegen ungerechte Gesetze und für langfristigen Natur- und Klimaschutz? Die Mühlen der Gesetze mahlen oftmals zu langsam, die Zeit haben wir nicht mehr im Klima- und Naturschutz.
Ziviler Ungehorsam hat eine lange und rühmliche Geschichte. Erstmals rief der Philosoph Henry David Thoreau im Jahr 1849 dazu auf, keine Steuern mehr zu zahlen, bis die USA ihren Expansionskrieg gegen Mexiko einstelle und zudem die barbarische Sklavenhaltung abschaffe. Später rief Indiens Freiheitskämpfer Mahatma Gandhi zum Boykott gegen die Produkte der Briten auf, um sein Land von deren Herrschaft zu befreien. Die jüdische Philosophin Hannah Arendt hat den zivilen Ungehorsam als politische Handlungsform verteidigt, ebenso Jürgen Habermas, der ihn als Zeichen einer gefestigten Demokratie verstand.
Die Methoden des zivilen Ungehorsams sind unterschiedlich. Auch das Festkleben auf Straßen ist Ausdruck eines Aufbegehrens gegen die herrschende Gesetzgebung und gehört somit dazu.
Der zivile Ungehorsam der meist jungen Aktivisten kostet Mut. Wir sollten die Beteiligten nicht kriminalisieren und sie nicht mit Strafen mundtot machen, – sondern vielmehr ihre Botschaft ernst nehmen, ihnen zuhören und gemeinsam nach Lösungen suchen.