Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Fridemann Schmidt Die Ermittlungen gegen fünf Personen der Letzten Generation aufgrund des § 129 StGB durch die Staatsanwaltschaft Ruppin sind sofort einzustellen. Ziviler und gewaltfreier Widerstand kann in einer Demokratie kein Gegenstand juristischer Auseinandersetzung aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung sein. Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Ruppin sich zum Werkzeug einer menschenverachtenden Industrie machen lässt, welche ohne Rücksicht auf die Lebensbedingungen der Bevölkerung ihr Profitinteressen verfolgt, halte ich für absolut skandalös.
Evelin Ebinger

Die Klimaschutzbewegung “Letzte Generation” ist eine Gruppe von Menschen, die sich leidenschaftlich für den Schutz unseres Planeten einsetzen. Hier sind einige Gründe, warum sie nicht als kriminelle Vereinigung betrachtet werden kann:

Ziel und Zweck:
Die “Letzte Generation” hat ein klares Ziel: den Klimawandel zu bekämpfen und eine nachhaltige Zukunft zu schaffen.
Ihr Zweck ist es, Bewusstsein zu schaffen, politische Maßnahmen zu fordern und die Gesellschaft zum Handeln zu bewegen.

Friedlicher Protest:
Die Bewegung setzt auf friedlichen Protest, Aufklärung, Demonstrationen und zivilen Ungehorsam, um auf die Dringlichkeit der Klimakrise aufmerksam zu machen.
Gewalt oder kriminelle Aktivitäten sind nicht Teil ihrer Strategie.

Demokratisches Recht auf Meinungsäußerung:
In einer Demokratie haben Menschen das Recht, ihre Meinung zu äußern und für ihre Überzeugungen einzustehen.
Klimaproteste sind ein legitimer Weg, um auf Missstände aufmerksam zu machen und Veränderungen zu bewirken.

Gesellschaftlicher Konsens:
Die Klimabewegung hat breite Unterstützung von Wissenschaftler:innen, Umweltschützer:innen, Politiker:innen und ganz allgemein der Bevölkerung.
Zunehmend mehr Menschen erkennen die Dringlichkeit des Klimaschutzes an und unterstützen die Forderungen der Bewegung.

Gemeinwohlinteresse:
Die “Letzte Generation” handelt im Interesse des Gemeinwohls und nicht aus Gewinnstreben.
Ihr Ziel ist es, die Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen zu erhalten.

Fazit: Die Klimaschutzbewegung “Letzte Generation” ist keine kriminelle Vereinigung, sondern eine wichtige Stimme für den Schutz unseres Planeten und unserer Zukunft. Wir sollten ihre Bemühungen unterstützen, anstatt sie zu kriminalisieren.
Roland Vossebrecker friedliches zivilgesellschaftliches Engagement für unser aller Überleben ist kein Fall für die Gerichte in einer freiheitlichen Demokratie. Und Aktivismus darf nicht kriminalisiert werden. Denn nicht Aktivismus, sondern Passivismus ist das Problem in einer eskalierenden Klimakrise.
Daher bitte ich Sie dringend, von einer Anklage gegen die Aktivist*innen der LG abzusehen.
Margarete Rosenbohm Der menschgemachte Klimawandel gerät außer Kontrolle. In den letzten Wochen erreichen uns Berichte über Erwärmungen der Meeresoberfläche um ein Grad im Vergleich zum Vorjahr. Die globale Temperatur des Jahres 2024 übersteigt jetzt schon jede jemals gemessene Temperatur seit der industriellen Revolution. Wir nutzen juristische Ressourcen an der falschen Front. Wo wollen wir hin mit unserer Gesellschaft? Was wird uns in wenigen Jahrzehnten das Wichtigste sein? Ich denke, wir werden bereuen, dass wir nicht heute, hier und jetzt die Verfehlungen großer, CO2-produzierender Konzerne hinterfragen und wenn möglich juristisch anklagen. Es ist Zeit, den Klimawandel zu stoppen, als Gemeinschaft und zusammen. Denn das ist es doch, was Organisationen, die sich ungehorsam für den Klimaschutz einsetzen, wollen. Sie kämpfen für uns alle dafür, dass wir es doch noch schaffen. Dass wir die Welt, wie wir sie kennen, zumindest in Ansätzen erhalten können. Sie sind auf der Seite der 99%. Der großen Mehrheit. Sie sind auf der Seite des Überlebens. Bitte versteht. Bitte schließt euch an. Auf welche Art auch immer ihr könnt.