Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Ralph Spill Ich fordere hiermit die Staatsanwaltschaft in Neuruppin auf, Edmund, Mirijam, Lukas, Henning und Jakob, die sich für Klimagerechtigkeit und die Letzte Generation einsetzen, nicht anzuklagen nach § 129 StGB. Die Letzte Generation macht mit gewaltfreien Mitteln und mit großem persönlichen Einsatz darauf aufmerksam, dass unsere und jede Regierung und jede(r) einzelne Verantwortung für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen trägt. Alle mahnenden Sachstandsberichte des Weltklimarates IPCC weisen auf die dramatische Lage und die Dringlichkeit des Handeln hin. Und trotzdem erfüllt Deutschland nicht seine Verpflichtungen nach dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015. Es ist technisch und ökonomisch nur noch für kurze Zeit möglich, die globale Erwärmung entsprechend des Übereinkommens von Paris zu begrenzen. Wenn dies nicht gelingt, werden die bereits jetzt auftretenden dramatischen Folgen noch weiter zunehmen und unumkehrbar werden.
Ich bin 63 Jahre alt und habe 30 Jahre als Grundschullehrer gearbeitet. Seit mehr als 45 Jahren engagiere ich mich in vielfältigen außerparlamentarischen und auch parlamentarischen Intitiativen: in der Friedensbewegung, in der Anti-AKW-Bewegung, im Umwelt- und Naturschutz, und für unsere Demokratie und gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus. Klimaschutz war mein Beweggrund, warum ich mich seit 2019 in der Fraktion der Grünen in Achim engagiere.
Zugleich unterstütze ich die Letzte Generation in Diskussionen und durch Spenden. Außerdem habe ich Unterstützungsunterschriften gesammelt, damit die LG bei der EU-Wahl antreten und dort als starke Stimme für den Klimaschutz Gehör finden kann.
Sie als Richter oder Richterin können auch etwas tun: Beenden Sie jetzt jede Kriminalisierung der Menschen, die sich gewaltfrei für den Klimaschutz einsetzen!
Sebastian Brede Die mögliche EInstufung der "Letzten Generation" als kriminelle Vereinigung ist in meinen Augen absurd. Die Ziele der Organisation dienen der Allgemeinheit, die "Straftaten" lassen sich mit etwas gutem WIllen als ziviler Ungehorsam einordnen - Ungehorsam gegenüber einer Regierung die Ihre eigenen Gesetze in Bezug auf Klimaschutz nicht einzuhalten vermag. Die Anklage einer Gruppierung deren Ziele niemanden schaden, sondern im Gegenteil dem Schutz von Menschen, sogar der Menschheit, dienen, und deren Mittel unbequem sein mögen, die aber dennoch keinen nennenswerten Schaden anrichten (weit weniger als z.B. die Bauernverbände) wäre ein Armutszeugnis für einen demokratischen Staat und die FDGO. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit liegt bei näherer Betrachtung der Ziele und Ausrichtung der Letzten Generation näher als eine Einstufung als kriminelle Vereinigung.
Prof. Stephan Feller Während die Letze Generation immer strikt gewaltfrei und praktisch ohne persönlichen Profit (i.e. altruistisch) für die Rettung unseres planetaren Klimas protestiert, werden aktuell z.B. durch egoistische motivierte Bauernproteste (unangekündigtes Mist abladen auf Straßen bei schlechter Sicht) Menschen direkt verletzt, ohne dass sich z.B. viele Politiker davon ausreichend distanzieren. Hier sollte die Justiz ihre limitierten Ressourcen verstärkt einsetzen und nicht bei der Verfolgung Letzten Generation als kriminelle Vereinigung. Eine Kriminalisierung der Letzten Generation wäre ein fataler Fehler und würde unseren geschätzten Rechtsstaat m.E. ad absurdum führen, da bei der Letzten Generation jegliche niedrigen Beweggründe (Habgier, bewußter Gewalteinsatz, geplante Staatsgefährdung usw.) fehlen.
Inga Reimers Es erschüttert mich zutiefst, dass darüber diskutiert wird, ob die "Letzte Generation" als eine kriminelle Vereinigung eingestuft wird.
Ich bin leider seit über zwei Jahren sehr stark an Post Covid und ME/CFS erkrankt und dadurch ans Bett gebunden. Meine zweitgrößte Sorge nach meiner Krankheit und der Frage, ob ich je wieder gesund werde, ist die Klimakrise, die insbesondere für uns junge Generation wissenschaftlich belegt verheerend sein wird. Obwohl das Pariser Klimaabkommen besteht, handelt die Politik nicht dementsprechend. Daher ist die Sicherung von Menschenrechten und sogar die existenzielle Sicherung der Menschheit an sich abhängig davon, ob die Bevölkerung genug Druck auf die Politik ausübt, damit endlich so gehandelt wird, wie es die Klimakrise verlangen würde.
Die "Letzte Generation" zielt also mit ihren Aktionen auf das Gemeinwohl aller Menschen ab. Und die Aktionen haben eine Grenze: Auch wenn der zivile Ungehorsam genutzt wird, um die Bevölkerung und die Politik "wachzurütteln", wird niemandem körperlicher oder psychischer Schaden zugefügt. Der Blick auf die Geschichte (z.B. Nelson Mandela, Martin Luther King) zeigt, wie wichtig der zivile Ungehorsam ist, um auf Unrecht aufmerksam zu machen und schließlich einen Wandel hin zu Menschenrechten zu ermöglichen.

Schon als kleines Kind kennt man den so wichtigen 1. Artikel unseres Grundgesetzes, der über allem steht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Die Klimakrise ist menschengemacht und es wäre möglich, viele katastrophale Folgen zu verhindern. Diese Folgen in Kauf zu nehmen, ist ein Spiel mit Menschenleben und damit ein Angriff auf die Menschenwürde. Nicht angemessen auf die Klimakrise zu reagieren, sie zu befeuern und Klimabewegungen zu kriminalisieren, die auf diesen Missstand aufmerksam machen, ist daher doch der eigentliche Verstoß gegen unser Grundgesetz!

Daher bitte ich Sie, ihrer Aufgabe nachzugehen, unser Grundgesetz zu schützen, und das bedeutet in diesem Fall: Die "Letzte Generation" NICHT als eine kriminelle Vereinigung einzustufen.