Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Marina Uelsmann Es ist absurd, eine politische Gruppe, die Mittel des zivilen Ungehorsams nutzt, als kriminelle Vereinigung einordnen zu wollen. Die Letzte Generation ist ja kein Waffenhändler, schmuggelt keine Drogen, plant keine Bombenanschläge und hat auch nicht das Ziel, die Demokratie in Deutschland auszuhebeln. Im Gegenteil nutzt sie demokratische Mittel und zivilen Protest um auf die Gefahren des bisherigen Wirtschaftens und Handelns hinzuweisen. Der Klimawandel mit seinen Klimakatastrophen ist eine Gefahr für unsere Demokratie und kann Lebensgrundlagen zerstören. Eine Protestgruppe, die dafür Öffentlichkeit schafft, ist keine Gefahr. Folgen Sie nicht den Erzählungen rechtspopulistischer Medien und Menschen.
Helmut Rösner Der Rahmenbeschluss der Europäischen Union aus dem Jahr 2008 besagt, dass bei Anwendung des § 129 StGB ein finanzieller oder materieller Vorteil gegeben sein muss. Bei den beschuldigten Klimaaktivist*Innen ist diese Voraussetzung nicht gegeben. Sie handeln weder im Sinne einer RAF der 1980er Jahre noch einer Mafia-Organisation; im Gegenteil, ihre Motivation ist das Bewahren der Menschheit vor der Klimakatastrophe. Der Zweck eines Zusammenschlussses von Menschen in Gruppen besteht u.a. darin, dass sie - wie in § 129 (2) StGB ausgeführt - gemeinsame Interessen oder Ziele verfolgen. In zivilgesellschaftlicher Hinsicht und im politisch demokratischen Rahmen bedeutet dieses, dass Meinungen und Einstellungen öffentlich geäußert werden können. Genau dieses tun die Klimaaktivisten, indem sie auf eine sich anbahnende bzw. schon im Verlauf befindliche Katastrophe hinweisen. Die Aktivitäten sind nicht systematisch auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet, sondern besondere Aktionsformen, die auf eine Klimanotlage - von UN-Organisationen schon des öfteren bestätigt - hinweisen. Sollte es durch Aktionen gekommen sein, die strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen, so sind diese einzeln zu bewerten, aber sie erfolgten nicht auf Grundlage einer kriminellen Vereinigung. Der § 129 StGB ist somit nicht anzuwenden.
Anika Heck Ich spreche mich hiermit deutlich gegen die Kriminalisierung von Klima-Aktivismus aus, sofern sich dieser an den Regeln des friedlichen, zivilen Ungehorsams orientiert und keone Gewalt gegen Menschen ausübt. Historisch betrachtet waren Personen, die vergleichbare Protestformen eingesetzt haben, in der Regel zunächst störend und wurden teilweise kriminalisiert und harten Strafen ausgesetzt. Rückblickend betrachtet wird aber deutlich, dass diese Menschen stets moralisch im Recht waren und lediglich verzweifelt versucht haben, auf bestehende politische oder soziale Missstände und Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen. Martin Luther King Jr., Mahatma Ghandi, Rosa Parks, die britischen Suffragetten, die Geschwister Scholl und viele Andere werden heute für ihre Taten als mutige, heldenhafte Bürger*innen verehrt, weil sie ihre eigene Sicherheit, ihre Karrieren und Zukünfte auf's Spiel gesetzt haben, um die Gesellschaft wachzurütteln und die Mächtigen zum Handeln zu bewegen. Ebenso wie diese historischen Vorbilder handeln Klimaaktivist*innen nicht egoistisch oder aus unlauteren Motiven. Sie wollen nicht selbst an die Macht oder irgendwelche persönlichen Vorteile für sich oder eine kleine Gruppe erzwingen. Mit ihren Aktionen wollen die die Gesellschaft wachrütteln und appellieren an die Regierung, ihrer verfassungsmäßigen Pflicht nachzukommen, heutigen und künftigen Generationen eine Lebenswerte Zukunft zu bewahren.
Als "einfache Bürgerin" und Mutter zweier Kinder ist es unerträglich mitanzusehen, wie die Politik in unserem Land Lobbyinteressen und Profitgier über das Wohle der Menschen stellt. Ich habe aber die Hoffnung, dass die Justiz nach anderen Kriterien entscheidet und sich ihrer Verantwortung in dieser historisch gewichtigen Zeit bewusst ist. Eine Kriminalisierung von Klima-Aktivismus würde sowohl den fossilen Industrien als auch dem Rechts-Extremismus zugute kommen und gleichzeitig eine Bürgerrechtsbewegung in die Knie zwingen, die so wichtig für uns alle und die Zukunft der Menschheit ist. Es bleibt ohnehin kaum noch Zeit, die notwendigen politischen Maßnahmen umzusetzen - eine Kriminalisierung von Klima-Aktivisten wäre daher das falscheste Signal zu diesem absolut kritischen Zeitpunkt.
Birthe Krabbes Ich bin weiterhin der Meinung, dass die verurteilten uns schützen. Die wirklich Schuldigen, sollten genannt und. verurteilt. Fossile Unternehmen als auch Politiker, die nicht gewillt sind Änderungen festzulegen und umzusetzten. Wer haftet für die Verkehrstoten? Die Angeklagten verteidigen und Menschen!
Unsere Lebensgrundlage ist im Kollaps und Menschen die diese Retten wollen sind keine Verbrecher!
Birthe Krabbes