Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Torsten Robitzki Es ist offensichtlich ein Missbrauch der Justiz, wenn jungen Menschen der Einsatz für eine lebenswerte Zukunft zum Vorwurf gemacht wird. Über die Mittel darf man sicher geteilter Meinung sein. Den Vorwurf, dass die Mitglieder der Letzen Generation sich verabredet haben um Straftaten zu begehen, ist absurd!

Solche Vorwürfe von einer Staatsanwaltschaft untergraben das Vertrauen in die Justiz. Auf der einen Seite junge Menschen, die sich dafür einsetzen, dass Politiker die Verfassung achten und sich an Gesetze halten auf der anderen Seite eben jene Politiker, die Urteil des Verfassungsgerichts ignorieren und sich nicht an geltendes Recht halten, weil diese im konkreten Fall nicht mit Strafe belegt ist.
Gerold Bruns es wird eine Zeit kommen müssen, in der die Ereignisse dieser Tage aufgearbeitet werden. Dieses Verfahren ist derartig grotesk und zynisch, dass es einem glatt die Sprache verschlägt. Dass sich in der Bundesrepublik Deutschland die Judikative derartig verrennen kann, hätte ich nicht für möglich gehalten. Offenbar haben alle Akteurinnen und Akteure die bei dieser Anklage mitgewirkt haben, alle wissenschaftlichen Erkenntnisse und die daraus folgenden Gesetze über die Klimakatastrophe komplett verschlafen. Ferner scheint ein Defizit an geschichtlicher Grundkenntnis vorzuherrschen, welche wichtigen Grundrechte wir dem zivilen Ungehorsam zu verdanken haben.

Zu Ihrer Information, am 29.4.2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine wichtige Entscheidung bekannt gegeben und damit einen neuen Maßstab für Klima- und Grundrechtsschutz gesetzt. Das BVerfG stellte fest, dass die heute unzureichende Klimaschutzpolitik Freiheits- und Grundrechten von morgen beeinträchtigt. Der neuste Sachstandbericht des IPCC dramatisiert die Lage weiter. Die Bundesregierung handelt grob fahrlässig und missachtet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in einem hohen Ausmaß. Das sind alles Fakten. Fakten, die die Gesellschafft einfach hinnimmt. Fakten, die schon heute dazu führen, dass Menschen und Tiere sterben. Fakten die dazu führen, dass immer mehr Menschen und Tiere sterben werden.

Nun finden sich selbstlose Menschen in diesem Land zusammen die genau auf diese Missstände aufmerksam machen. Sie bringen sich selbst dabei in Gefahr und nehmen dafür sogar Haftstrafen in Kauf. Und nun sollen diese Helden der Zeit auch noch als Terrorist:innen eingestuft werden? Ich kann nur hoffen, dass hier alle daran beteiligten Menschen und Behörden ganz schnell zur Vernunft kommen.

Stellen Sie dieses Verfahren unverzüglich ein und arbeiten Sie Ihr eigenes Fehlverhalten auf.

"Vollkommenheitsapostel übersehen eigene Fehler vollkommen."
© Else Pannek (1932 - 2010), deutsche Lyrikerin

nur für die StA sichtbar
Stellungnahme zu Aktenzeichen 326 Js 14549/22

Die völlig unverhältnismäßige Einordnung der LG als kriminelle Vereinigung nach §129 StGB durch die Justiz, hat mich fassungslos und entsetzt gemacht.

Die LG hat weder ein finanzielles Interesse noch profitiert die LG von sonstigen Vorteilen. Die LG begeht diesen zivilen Ungehorsam im absoluten Interesse des Gemeinwohls mit dem Ziel, dass die Politik sich an das von der Regierung im Jahr 2021 beschlossene Klimaschutzgesetz hält und endlich wirksame Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe ergreift, damit auch unsere Kinder und Enkel noch eine lebenswerte Zukunft haben.
Statt wirklich ernsthafte Schritte zur Abwendung katastrophaler Folgen der Klimakrise einzuleiten, wird seitens der Regierung, Politikern, Judikative und einschlägigen Medien viel Energie darauf verwendet, die Letzte Generation zu kriminalisieren und in die Nähe von Terroristen zu stellen. (Kontosperrung, Abschalten der Website, Androhung von Strafverfolgung für Spender*innen und Abhören von Gesprächen der L.G. mit Journalisten).
Ich finde es beschämend, wie Teile der Politik, manche Richter und Richterinnen, und ein großer Anteil der Medien die berechtigten und wissenschaftlich fundierten Ziele der Letzten Generation verunglimpfen, die übrigens die Ziele aller Klima- und Umweltbewegungen sind. Alarmierend ist hier auch der am 11.03.24 erschienene Bericht der Europäischen Umweltagentur.: „Unsere neue Analyse zeigt, dass Europa mit dringenden Klimakrisen konfrontiert ist, die sich schneller entwickeln als unsere gesellschaftliche Vorsorge. Dies ist also die neue Normalität. Und es sollte ein Weckruf sein, der letzte Weckruf“ (EEA- Exekutivdirektorin Leena Ylä-Mononen). Ebenso der am 19.03. von der Weltwetterorganisation (Ergebnisse gelten als globale Richtschnur) veröffentlichte Bericht zum Zustand des Klimas „gibt Anlass zu besonderer Sorge“, und Celeste Saulo (Chefin der WMO) spricht sogar von „Alarmstufe Rot“. Es fehle am Willen, die Klimakrise ernst zu nehmen. „Heutige Untätigkeit wird unsere Kinder und Enkel teuer zu stehen kommen“ konstatiert Carsten Haustein vom Institut für Meteorologie der Universität Leipzig.
Wer nur über Aktionsformen diskutiert, verliert die national und international festgeschriebenen Verpflichtungen der Staaten aus den Augen und lenkt von eigenen Versäumnissen ab. Wir distanzieren uns von diesen Ablenkungsmanövern und bekennen uns ausdrücklich zu den gemeinsamen Zielen.
Genauso sollte es in einer Demokratie möglich sein, durch verschiedene Protestformen auf diesen Missstand, dass die Regierung sich nicht an die eigenen Klimagesetze hält, hinzuweisen, auch durch zivilen Ungehorsam. Gerade die Vielfältigkeit der Bewegung ist wichtig, um unterschiedliche Menschen zu erreichen, zu motivieren und aktiv zu werden.
Wir als 50+ Generation erwarten von der Politik und Justiz, dass sie die berechtigten Ängste der Menschen, insbesondere der jüngeren Generation, ernst nimmt und dementsprechend handelt. Andernfalls macht sich Politik und Justiz unglaubwürdig und verspielt die Zukunft unserer Nachkommen. Das ist inakzeptabel und verstößt gegen Artikel 20 a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen …“!
Bei den jüngsten Bauernprotesten wird von Politik und Justiz dieser §129 StGB nicht einmal in den Mund genommen. Dabei geht es den Bauern vorwiegend um ihren finanziellen Vorteil hinsichtlich der Besteuerung von Diesel und gegen jegliche Umweltmaßnahmen zum Erhalt der Biodiversität. Im Gegensatz zur Letzten Generation geht es bei den Bauernprotesten nicht gewaltfrei zu: von der Bedrohung von Politiker*innen bis hin zum Aufruf die Regierung zu stürzen), sind auch Autofahre*innen zu Schaden gekommen. Es werden Demonstrationen mit großen, von der Kfz -Steuer befreiten Treckern durchgeführt, die weder für öffentliche Verkehrswege noch für das Befahren/Blockieren von Autobahnen zugelassen sind. Während Sitzblockaden zügig und häufig unter Anwendung von Schmerzgriffen aufgelöst werden, findet keine einzige Räumung von Treckern geschweige denn Anordnung von Präventivhaft statt. Hier ist die Doppelmoral geradezu augenfällig und die Politik und Justiz misst mit zweierlei Maß!

Ich sehe in einer möglichen Anwendung des §129 StGB im Hinblick auf die Letzte Generation eine Gefahr für die engagierte Zivilgesellschaft und unsere Demokratie. Deshalb halte ich eine Nichtanwendung des § 129 StGB bei den Beschuldigten für zwingend geboten.
Friedrich Ulshöfer die über Menschen der "Letzten Generation" richten sollen.
Ich bin inzwischen 72 Jahre alt und bewundere die jungen Menschen, die gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen vorgehen.
Ich selbst war in den 80er-Jahren aktiv gegen die "Nato-Nachrüszung" aktiv. Auch wir wurden damals kriminalisiert! Letztendlich hat sich unser Widerstand gegen die atomare Aufrüstung jedoch als richig erwiesen.
Die Menschen der "Letzten Generation" handeln in keinem Falle eigennützig! Sie sehen sich der Erhaltung der Lebensgrundlagen unseres Planeten verpflichtet.
Ich selbst habe inzwischen 2 Enkelkinder und wünsche mir diese, dass unsere ERde auch weiterhin "über"lebenswert bleibt.