Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
---|---|
Barbara Kolonko | Deutschland ist von amnesyi international in puncto Einhaltung der Menschenrechte herabstuft worden. Dies ist ein Skandal!! Grund dafür ist die Umgangsweise, wie in Deutschland mit Menschen, die sich für die Umwelt einsetzen, umgegangen wird. Preventivgewahrsam für Menschen, die friedlich dafür demonstrieren, dass der Umgang mit unserer Umwelt und unseren Lebensgrundlagen drastisch geändert werden muss. Die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass Apelle der Wissenschaftler, Demonstrationen von Umweltschützern, Aufrufe von Umweltorganisationen nichts genützt haben. Wir fahren immer noch Vollgas – ohne Geschwindigkeitsbegrenzung – auf die globale Katastrophe zu. Dass Menschen, die nun kreative und zum Teil spektakuläre Aktionen unternehmen, um auf das destruktive Verhalten der deutschen Regierungsparteien aufmerksam machen, unbequem sind, ist verständlich. Die Motive der Aktivisten MÜSSEN berücksichtigt werden. Dann kann nur klar sein – dies ist keine kriminelle Vereinigung. |
Lothar Sorger | ist es kriminell sich für Klimaschutz einzusetzen und damit für die Sicherung der Lebensgrundlagen? Sicherlich nicht, Das werden auch sie eingestehen müssen. Die letzte Gerneration und ihre Unterstützer haben sich nicht organisiert um Straftaten zu begehen, sondern um gegen zu zögerliches Handeln in puncto Klimaschutz aufmerksam zu machen. Dabei wurden u.a. auch Protestformen gewählt, die für sich allein genommen juristisch saktionsfähig wären. Stellt man dies jedoch in den Zusammenhang der unzureichenden staatlichen Maßnahmen zur Erhaltung der Lebensgrundlagen, so ist auch diese Form des Protestes durch das grundgesetzliche Recht zum zivilen Ungehorsam legitim und wohl auch notwendig. Immerhin wurde ja durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Staat seiner Verpflichtung, die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu schützen, nicht ausreichend nachgekommen ist. Wenn sich dann Menschen organisieren und sich für mehr Menschenschutz durch eine weitergehende Klimapolitik engagieren, dann kann man dies nicht kriminalisieren. Das Gegenteil ist der Fall. Auch ohne diese Abwägung verbietet es sich, Klage nach Paragraph 129 StGB zu erheben. Der Zusammenschluß der Beschuldigten diente ausschließlich dem Zweck, auf die Notwendigkeit für mehr Klimaschutz aufmerksam zu machen. Es war nie das Ziel, sich zusammen zu tun, um kriminelle Handlungen zu begehen. Politiker, die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, können so etwas behaupten und wenn sie an den richtigen Stellen sitzen, auch eine Staatsanwaltschaft anweisen in diese Richtung zu ermitteln. Ich setze darauf, dass sie sich nicht politisch instrumentalisieren lassen, sondern juristisch, in guter rechtsstaatlicher Manier handeln. Dabei kann die entscheidende Frage - war der Zweck des Zusammenschlusses kriminelle Handlungen zu begehen - nur mit nein beantwortet werden. Aus diesem Grund bitte ich sie, keine Anklage zu erheben. |
Max Schubert | Die Erhebung der Anklage gegen die Beschuldigten wegen Bildung krimineller Vereinigungen erscheint mir eine unangemessene Reaktion auf die Bewegung der "Letzten Generation". Ich bin weder Mitglied der Vereinigung, noch habe ich mich bisher an ihren Aktionen beteiligt, doch die Reaktion unseres Rechtssystems auf die Protestaktionen dieser Menschen lässt mich an der Gerechtigkeit in unserem Land zweifeln. Während Bahn- und Bauernstreiks dieses Jahr bereits erheblich höhere Störungen im Straßenverkehr hervorgerufen haben, die Blockierer in diesen Fällen jedoch nicht rechtlich belangt wurden, sollen ein paar Menschen, die sich auf die Straße stellen, um die Bevölkerung auf einen Notstand aufmerksam zu machen, ins Gefängnis kommen? Das erscheint mir nicht gerecht. Die Anklage erscheint mir auch deshalb ungerechtfertigt, da die Letzte Generation nicht zur persönlichen Bereicherung handelt, sondern um Aufmerksamkeit auf ein Thema zu lenken, das die gesamte Menschheit bedroht. Vielmehr gehen die Demonstranten ein persönliches Risiko ein, durch ihre Mitmenschen verletzt zu werden, da sie sich dem Gemeinwohl verpflichtet sehen. Es erscheint mir absurd dafür die Anklage nach § 129 StGB gegen sie zu erheben. Ich bitte sie ihre Entscheidung zur Erhebung der Anklage zu überdenken und damit mein Vertrauen in den Deutschen Rechtsstaat wieder zu festigen, das durch dieses Vorgehen gegen gesellschaftliches Engagement deutlich erschüttert wird. |
Tilly Hensellek | die letzte Generation erinnert die Regierung nur an ihre AUFGABEN. Dafür müssten sie eigentlich bezahlt werden, auf überhaupt keinen Fall dürfen sie kriminalisiert werden. Das wäre fatal, besonders wenn gleichzeitig Rechten, Bauern und Nazis erlaubt wird, mordend und einschüchternd das Ganze Land zu terrorisieren. Wir brauchen Alle Klimaschutz, das ist ein Fakt, an den die letzte Generation zu RECHT erinnert. |