Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
nur für die StA sichtbar Mir ist völlig unverständlich, wie ziviles Ungehorsam, das meines Wissens zu den Grundrechten in diesem Land zählt, derart kriminalisiert werden kann. Durch die Letzte Generation wird keine Gewalt angewandt und es werden gezielt Probleme thematisiert, die laut wissenschaftlichem Konsens Hauptursachen des Klimawandels sind, insbesondere der Verkehr in Deutschland, der stark reduzierbar wäre, wenn die Bundesregierung sich verstärkt dem verfassungsgerichtlichen Urteil zuwenden würde, das durch die Klage von Fridays for Future entstand. Nicht der Einsatz der Letzten Generation für die Erhaltung der Lebensgrundlagen des Menschen, sondern das politische Verhindern von nachweislich wirksamen Maßnahmen, wie zum Beispiel großflächiger 30er-Zonen in Städten, erscheint unter Berücksichtigung des verfassungsgerichtlichen Urteils als rechtswidrig. Bei zivilem Ungehorsam geht es darum, dort zu protestieren, wo es unangenehm wird, um Menschen wachzurütteln. Keines der Mittel, die die letzte Generation anwendet, ist der Sachlage oder der Meinungs- und Protestfreiheit unangemessen. Dass eine solche Klage überhaupt in Betracht gezogen wird, während tatsächlich menschengefährdende Protestaktionen anderer Bewegungen kaum eine Schlagzeile zu verdienen scheinen, macht mir ernsthafte Sorgen um die Protestfreiheit in Deutschland, einem so elementaren Instrument einer Demokratie.
nur für die StA sichtbar ich halte diese Anklage für einen juristischen Winkelzug. Mit gesundem Menschenverstand sollten wir uns alle einig sein, dass dieses Gesetz für andere Vereinigungen entworfen wurde. Für Vereinigungen in denen Kriminelle ihre finanziellen oder politischen Vorteile und Ziele erreichen möchten und dafür bereit sind, anderen Menschen zu schaden, Die Mitglieder der letzten Generation wenden zivilen Widerstand an, um nicht tatenlos zuzusehen, dass sich die entsprechenden Entscheidungsträger auf Regierungsebene gesprochenem Recht widersetzen und damit unser aller Lebensgrundlage, die der Menschheit, in Gefahr gebracht wird.

Ich wäre zutiefst enttäuscht und beängstigt, sollte unsere Rechtssprechung, unser Justizsystem, dem ich bis heute vertraue, diesen Paragrafen anwenden um unbequeme Mitbürger, die für das Richtige aktiv werden stillzulegen. Darin sehe ich eine große Gefahr für die Glaubwürdigkeit unserer Rechtssprechung und somit auch unserer Demokratie.

Deswegen appelliere ich an Ihren gesunden Menschenverstand, liebe Staatsanwaltschaft. Bitte erheben Sie keine Anklage.
Sebastian Zwingmann Ein entbehren der Lebensgrundlage wird dem friedlichen Protest entgegen gesetzt?
Nachweislich über mehrere Instanzen und verschiedene Gerichte weltweit, ist klar gestellt das die staatlichen Einrichtungen ihren Aufträge dem Erhalt Gesundheit und Schutz ihrer Bürger nicht wahrnehmen.

Erfolgt mit dem möglichen Verfahren gegen Demonstranten nicht eine Täter Opfer Umkehr
Jürgen Wintgens Ich frage mich, wie der Begriff 'Kriminelle Vereinigung' definiert ist und ob es ein so weit gefasster Begriff ist, dass Klimaaktivismus darunter fallen kann. Dann ist er eine Gefahr für die Demokratie. Die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind nicht weisungs-ungebunden und durchaus von der Politik (Justizpolitik) beeinflußbar. Daher ist der Begriff 'Kriminelle Vereinigung' in einer sehr weiten Fassung wie oben erwähnt, eine Gefahr für unseren Rechtsstaat. Er darf nur eng gefaßt werden, nämlich nur angewendet werden für Gruppen, die sich zusammentun um bewußt Straftaten zur eigenen materiellen und machtbessesenen Bereicherung zu begehen. Die ist aber bei der letzten Generation mit Nichten der Fall. Somit bin ich nicht nur gegen die Anklageerhebung sondern warne auch vor dieser als Gefahr für die freiheitliche Grundordnung.