Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Fanja | Dieser Planet ist unser Zuhause. Unser einziges. Menschen, die sich dafür einsetzen, andere Menschen wachzurütteln und uns die Augen zu öffnen, tun meiner Meinung nach das einzig Logische. Seit Jahrzehnten ist klar, dass es nicht weiter so gehen kann wie bisher. Und trotzdem passiert nichts! Es ist doch absurd, dass wir immer noch in einem System leben, dass auf Ausbeutung von anderen Menschen und der Natur beruht. Wir müssen unsere Lebenswelten neu denken: weg von Profitmaximierung hin zu einem System der Suffizienz. Die Fakten sind eindeutig: nur so können wir eine nachhaltige Zukunft auf der Erde ermöglichen. Ich selbst bin 19 Jahre alt und seit ich vom Klimawandel erfahren habe, vergeht kein Tag, an dem ich nicht an seine Auswirkungen und was wir Menschen dagegen tun bzw. nicht tun, denke. Und das meine ich nicht pathetisch sondern ganz ehrlich: der Klimawandel ist Realität und es gibt kaum eine Sache, die mich so traurig, wütend und verzweifelt macht, wie die Tatsache, dass so viele Menschen einfach weiter machen wie bisher. Nämlich diejenigen, die mit Abstand am meisten dazu beitragen und doch am wenigsten von den Folgen zu spüren bekommen werden. Weil sie aufgrund von Ausbeutung, Imperialismus und ungerechten Privilegien einfach mehr Macht in dieser Welt haben. Wir haben JETZT die Möglichkeit, die Art und Weise wie wir mit der Erde, unserer einzigen Lebensgrundlage, umgehen, zu ändern. Dafür müssen Systeme und Ontologien grundlegend verändert werden. Das braucht viel Aktivismus und transnationale, intergenerationale Zusammenarbeit. Menschen, die genau das tun und sich für eine lebenswerte Zukunft einsetzen, sind keine Kriminellen! Ich bitte Sie, bedenken Sie, wie wichtig dieses Engagement der Menschen ist, um die es hier geht. Für eine funktionierende Demokratie, für eine realistische Zukunft. Vielen Dank! |
Daniel Glaas | mit Entsetzen nehme ich Ihre Maßnahmen war, die Sie zur Kriminalisierung von jungen engagierten Mitbürger*innen ergreifen. Die Personen, die sich als "Letzte Generation" zusammengeschlossen haben, greifen lediglich die Stimmen der Wissenschaft auf, welche seit nahezu hundert Jahren vor der menschengemachten Klimakatastrophe warnen. Trotz unzähliger internationaler Abkommen, Kyoto, Paris, etc. ist kein ausreichendes Handeln passiert. Dies liegt zum großen Teil auch am permanenten Rechtsbruch, der durch die aktuelle und alle vergangenen Bundesregierungen vorgenommen wurde und wird. Die Urteile hierzu aus 2019 sowie vom November 2023 liegen Ihnen sicher vor. Insofern begrüße ich Ihre prinzipielle Motivation, kriminelle Vereinigungen aufzuspüren. Allerdings haben Sie sich aufs Größtmögliche bei der Anklage geirrt, korrekt während die Bundesregierungen der vergangenen 50 Jahre gewesen. |
Barbara Schäfer | ich bin tief besorgt über die Entwicklung in unserem Land und möchte meine Angst um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zum Ausdruck bringen. Menschen, die sich für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen einsetzen und dabei das Mittel des Zivilen Ungehorsams anwenden, sollen eine kriminelle Vereinigung gegründet haben? Als Ärztin bin ich in juristischen Dingen nicht sehr bewandert, aber wenn ich „kriminelle Vereinigung“ höre, denke ich an Mafia, Drogen- und Menschenhandel, Schutzgelderpressung oder ähnliches. Was hat das mit der „Letzten Generation“ zu tun? Ist es ein Verbrechen, dafür einzustehen, dass auch unsere Kinder und Enkelkinder noch eine lebenswerte Zukunft haben? Über die Angemessenheit der Mittel, die die "Letzte Generation" einsetzt, mag man unterschiedlicher Ansicht sein, aber sind diese wirklich „kriminell“ im Sinne des Gesetzes? Bitte sehen Sie von einer strafrechtlichen Verfolgung ab. |
Jessica Plath | Bildung einer kriminellen Vereinigung setzt eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit voraus. Dies ist bei Straßen Blockaden nicht gegeben. Unabhängig davon ob die Straßen von Traktoren oder einzelnen Menschen besetzt werden. Zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots fordert der BGH, dass von der Vereinigung „eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ ausgehen müsse und die begangenen bzw. geplanten Straftaten „unter diesem Blickwinkel von einigem Gewicht sind“ (BGH, Urt. v. 31.05.2016, 3 StR 86/16, Rn. 6). Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit steht der folgenreiche Vorwurf nur dann in einem angemessenen Verhältnis, wenn von der Vereinigung eine „erhöhte Gefährlichkeit für wichtige Rechtsgüter der Gemeinschaft“ (BGH, Urt. v. 13.01.1983, 4 StR 578/82, Rn. 11) ausgeht und der Bevölkerung „das Gefühl genommen wird, sich in Sicherheit hier aufhalten zu können“ (BGH, Urt. v. 22.02.1995, 3 StR 583/94, Rn. 14). Dies ist weder durch Stau, noch durch ein orange Brandenburger Tor (ö. Ä.) gegeben. Sollte der Vorwurf zur kriminellen Vereinigung gegen die letzte Generation bestand haben, müssen alle Gruppen der aktiven Zivilgesellschaft in Deutschland Sorge haben, dass ihre Aktivitäten in Zukunft kriminalisiert werden. Die Demokratie ist bereits durch die AfD und weitere rechte Gruppierungen wie Querdenken und die Werteunion, und auch durch Einflussnahme aus Russland gefährdet. Wir sollten den Gegnern und Feinden der freiheitlichen Demokratie deshalb keine richterlichen Beschlüsse zur Verfügung stellen die ihnen helfen gegen politisch unliebsame, minimale Störungen mit maximaler Härte vorzugehen. Menschen die aktiven zivilen Ungehorsam leisten sind auch bereit die Konsequenzen für ihre Regelverletzungen zu tragen. Sie mit dem organisieren Verbrechen (Clans, Menschenhandel, Mafia etc.) gleichzusetzen hilft am Ende nur rechtsradikalen und Demokratie gefährdenen Kräften. |