Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Günter Bolz mir ist es nicht nachvollziehbar, warum Menschen die Straßen für ein übergeordnetes Ziel, wie eine gesunde Umwelt, nach §129 BGB wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" angeklgt werden sollen, während andere Menschen mit Traktoren, die für ihr eigenes Einkommen und damit für ihren eigenen Vorteil, Straßen blockieren, nicht deswegen verfolgt werden. Der Schaden für die Mitmenschen durch den blockierten Verkehr ist der Selbe. Eine Verabredung zu einer gemeinsamen Tat dürfte ebenfalls vergleichbar sein, da sich die Bauern wohl kaum zufällig mit ihren Traktoren auf den Straßen zusammen gefunden haben.
Meiner Meinung nach verstößt das eindeutig gegen den Gleichheitsgrundsatz.
nur für die StA sichtbar
Mein Vater war vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in Potsdam und so bin ich mit einem großen Respekt und einer großen Dankbarkeit für unsere Verfassung und den funktionierenden Rechtsstaat aufgewachsen. Aber ich habe auch gelernt, dass Gesetze von Richtern und Staatsanwälten mit Augenmaß und im Sinne der ursprünglichen Gesetzgeber (also im Sinne derer, die die Gesetze damals geschaffen haben) interpretiert und angewandt werden müssen. Im Falle der Letzten Generation bin auch nicht mit allen Aktionen einverstanden und sehe ein, dass die Aktionen teilweise auch sanktioniert werden müssen. Es scheint mir jedoch, dass nun mit einer unangemessenen Härte, womöglich aus einem populistischen Gedanken heraus, oder aus einer Genervtheit über die Letzte Generation heraus, agiert wird. Es scheint mir nicht der Sinn eines Gesetzes gegen kriminelle Vereinigungen zu sein, gegen jene vorzugehen, die ohne Absicht auf eigene Bereicherung und ohne Absicht auf gewalttätige Schädigung anderer protestieren.
Ich bitte Sie, mit Augenmaß und im Sinne der ursprünglichen Absicht des Gesetzes zu handeln. Die Bewahrung der Rechte auf gewaltfreien Protest muss unbedingt beibehalten werden.
Werner Hehemann Die kriminelle Vereinigung ist die Seite gegen die demonstriert wird. Die Umweltverschmutzer und firmenkonglomerate die durch Lobbyismus und Bestechung in den Parlamenten ihre wirtschaftlichen Interessen durchsetzen. Für mich sind Mitglieder der letzten Generation beispielhaft für Engagement gegen Umweltzerstörung. Ich werde mich auch um Mitgliedschaft bemühen.
Wer gegen diese Leute juristisch vorgehen will, wahrscheinlich um sich in seinem Job zu profilieren, sollte mal dringend seine lebenseinstellung überprüfen.
Susanne Defiebre hiermit möchte ich zum Verfahren im Rahmen des Paragraphen 129 StGB gegen Umweltschützer Stellung nehmen.
Bei Vereinigungen zum Schutz des Klimas (wie „letzte Generation“ , „ Extinction Rebellion“ o. ä.) handelt es sich aus meiner Sicht nicht um „kriminelle Vereinigungen“ (also Vereinigungen die das Wohl der Gesellschaft bedrohen) sondern um Vereinigungen, die das genaue Gegenteil zum Ziel haben: nämlich die Gesellschaft vor einem drohenden Zusammenfall (wegen drohendem Wegfall existenzieller Lebensbdürfnissen) zu schützen und sich gegen machtvolle Strukturen der fossilen Lobby zu stellen, auf friedvolle Weise (ohne Waffen, ohne Kämpfe…) zivilen Widerstand leisten.
Es kann nicht angehen auf diese Menschen diesen Paragraphen anzuwenden. Das widerspricht jedem Rechtsempfinden einer demokratischen Gesellschaft.
Ich rufe Sie auf gemessen an ihrem Eid zum Wohle der Gesellschaft zu richten.