Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Peter Kiesel Ich halte die geplante Anklage nach §129 StGB als Reaktion auf die Aktionen der Klimagerechtigkeitsbewegung für unangemessen. Die Aktionen verliefen seitens der Protestierenden gewaltfrei.

2011 stufte das Bundesverfassungsgericht Sitzblockaden grundsätzlich als eine friedliche Zusammenkunft von Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Kundgebungen ein und erklärte weiter, dass sie als solche in den Schutzbereich des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8, Absatz 1 Grundgesetz fallen. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts liegt eine „kollektive Unfriedlichkeit“ nicht dadurch vor, dass „es zu Behinderungen Dritter kommt, seien diese auch gewollt und nicht nur in Kauf genommen“ (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2011 – Az.: 1 BvR 388/05). Im Beschluss vom 10. Januar 1995 (Az.: 1 BvR 718/89) erklärte das Bundesverfassungsgericht ferner die Sichtweise, dass der Fahrer eines blockierten Fahrzeugs einem psychischen Zwang ausgesetzt sei, für verfassungswidrig. Im Sinne des §240 Absatz 1 StGB muss eine „physische Zwangswirkung“ vorliegen, um das Vorliegen von „Gewalt“ zu konstatieren.

Eine Betrachtung im Sinne von §303 erscheint mir ggf. angemessen, aber selbst die Sachbeschädigung fand teilweise nur indirekt statt (stellenweise Entfernung des Straßenbelags durch die Polizei).

Ich bitte Sie daher, Ihr Vorgehen zu überdenken.

Friedliche Proteste sind ein schützenswerter Bestandteil unserer demokratischen und freien Zivilgesellschaft. Menschen, die durch gewaltfreien Protest aktiv an unserer Demokratie teilhaben, dürfen nicht durch ein unangemessenes juristisches Vorgehen eingeschüchtert oder gar davon abgehalten werden.
Gernot Kallweit Eine kriminelle Vereinigung liegt laut Paragraf 129 Strafgesetzbuch dann vor, wenn sich mindestens drei Personen für eine gewisse, längere Dauer zusammentun, um gemeinsam bestimmte Straftaten zu begehen. Der Zweck der Vereinigung muss darauf gerichtet sein, Straftaten zu begehen. Dieser Zweck darf nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein. Der Zweck der "Letzten Generation" liegt aber primär darin, Aufmerksamkeit zu erregen und zu stören, um am Ende das Klima zu retten! Straftaten wie Nötigung sind also Mittel zum Zweck, notwendiges Übel oder ziviler Ungehorsam, am Ende also ein Zweck von juristisch untergeordneter, aber gesellschaftlich überragender Bedeutung. Eine mitgliedschaftliche Beteiligung in der Letzten Generation und eine Unterstützung dieser Gruppierung begründen deshalb gegenwärtig keine Strafbarkeit nach § 129 StGB, sondern legitimen Widerstand gegen die aus den Urteilen des Verfassungsgerichts und des OVG Berlin bestehenden Rechtspflicht der Regierung zum Klimaschutz. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens nach § 129 StGB kann deshalb nicht von der Motivation geleitet sein, Beweismittel für von der Vereinigung möglicherweise geplante Straftaten zu erlangen. "Vor diesem Hintergrund erweist sich eine Diskrepanz zwischen den üblichen Zahlen eingeleiteter Ermittlungsverfahren und letztlich erfolgter gerichtlicher Verurteilungen nach § 129 StGB als bedenklich. "(Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht ) Um also den Straftatbestand zu erfüllen, müsste die Vereinigung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin z.B. lehnt deshalb Ermittlungen wegen dieses Tatbestandes ab. Sie sagt, es fehle an einer Erheblichkeit der in Rede stehenden Straftaten und es bestehe bei keinem der Angeklagten Fluchtgefahr.
nur für die StA sichtbar Laut dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, rasen wir in die Klimahölle. Dasselbe sagen auch deutsche Wissenschaftler, wie Schellnhuber, einer der weltweit renommiertesten Klimaexperten. Fast alle Staaten der Erde haben auf der 21. UN-Klimakonferenz 2015 mit dem Übereinkommen von Paris einen Vertrag unterzeichnet, nach dem sie Anstrengungen unternehmen wollten, die 1,5 Grad nicht vor zum Jahr 2100 zu erreichen. Dies ging schon mal schief. Die 1,5 Grad habe wir schon 77 Jahre vorher, nämlich im Jahr 2023 gerissen.
Wir müssen den fossilen Wahnsinn stoppen. Fast alle Politiker weltweit sind auf dem falschen Kurs und werden von Machtinteressen und dem Profitstreben der Lobbyisten der fossilen Industrie geleitet. Diese wissen, dass nicht mehr allzu lange Geld damit gemacht werden kann.

Die Bundesregierung ignoriert ihre eigenen Klimagesetze. Sie hört nicht auf den eigenen Expertenrat für Klimafragen. Alles was die Bundesregierung tut ist Greenwashing.

Die Zivilgesellschaft ist gefordert, den Menschen die Augen zu öffnen und gegenzusteuern. Wenn sich mehrere Menschen dafür engagieren, dürfen sie nicht als kriminelle Vereinigung diffamiert werden. Ich habe bei verschiedenen Gerichtsverhandlungen in Frankfurt a. M. als Beobachter teilgenommen. Immer wieder sagten Richter:innen und Staatanwält:innen, sie müssten wegen Nötigung verurteilen. Sie verstünden die Beweggründe und sehen die Klimakrise. Aber in den nächsten Jahren werde möglicherweise anders geurteilt. Bitte urteilen Sie jetzt schon anders!
Martin Neeb Werte verantwortliche Menschen.

Friedliche und gewaltfreie Proteste der sogenannten Letzten Generation (LG) mit einem Paragraphen der für Terrorismus und Bandenkriminalität gedacht ist versuchen zu unterbinden und zu kriminalisieren, unterhöhlt das Vertrauen der Menschen in die Bürokratie. Als ehemaliger DDR Bürger (geb. 1969) erinnert mich dies an die Gummiparagraphen der zum Glück in der Geschichte versunkenen DDR. Auch wenn ich mal die Unterwanderung der „Bauernproteste“ durch rechte und Identitäre Bewegungen ausser Acht lasse, sind diese mit wesentlich größeren Nötigungen, mehr Gewalt (verbal und physisch), verabredet zu durchaus drastischeren Taten und teils sogar zu dem Zweck der Tat. Abgesehen vom eigennützigen Charakter der Bauernproteste.
Die LG hingehen macht uneigennützig auf Probleme aufmerksam, welche ausschließlich das Gemeinwohl betreffen.
Ich fordere Sie hiermit auf die weitere Verfolgung von Anklagen zur Bildung einer kriminellen Vereinigung zu beenden und hoffe auf Ihren intakten moralischen Kompass.

Vielen Dank.