Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Ante Caljkusic mit großer Sorge erfahre ich, dass Klimaaktivist*innen in Deutschland aufgrund des Paragraphen 129 StGB verfolgt werden. Wie kann es sein, dass Menschen, die sich friedlich für eine bessere Zukunft engagieren, als kriminelle Vereinigung bezeichnet werden? Sollten wir es nicht begrüßen, dass sich junge Menschen aktiv für die Zukunft aller Menschen engagieren? Und wie kann es sein, dass Menschen, die völlig uneigennützig auf eine Gefahr hinweisen, nämlich die von Wissenschaftlern aus aller Welt seit Jahrzehnten beschriebene Klimakatastrophe, als gefährlicher angesehen werden als die Gefahr selbst vor der gewarnt wird? Ist der Politik bewusst, dass die Klimakrise, wenn sie außer Kontrolle gerät, jede Demokratie gefährdet? Ist es nicht nachzuvollziehen, dass junge Menschen ob der Gefahr verzweifelt sind, wenn sie mit anschauen müssen wie die Regierung gegen das eigene Klimaschutzgesetz verstößt? War ziviler Ungehorsam nicht schon immer und zu allen Zeiten ein Mittel, um gewaltfrei Rechte der Bürger durchzusetzen? Ein Verstoß gegen geltende stattliche Gesetze und Verordnungen stellt hier allgemein anerkannter Auffassung einen symbolischen Verstoß dar, der auf die öffentliche Meinungsbildung zielt. Leider erkennt man dies immer nur für Aktionen in der Vergangenheit. Nie jedoch, wenn sie in der Gegenwart passieren.
Ist es nicht an der Zeit, dass wir uns ALLE gemeinsam für Anliegen wie Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit einsetzen? Besorgte Menschen setzen sich ein, um eine lebenswerte Zukunft für uns alle zu sichern. Die Überwachung und Kriminalisierung von Klimaaktivistinnen empfinde ich als einen Angriff auf unsere Demokratie. Dafür muss ich nicht mit allen Aktionen einverstanden sein.
Die Verwendung dieses Gesetzes gegen Klimaaktivist*innen untergräbt die Grundrechte auf Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, die für eine funktionierende Demokratie unerlässlich sind. Der Einsatz für Klimagerechtigkeit ist ein Akt der Verantwortung gegenüber kommenden Generationen und ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wir sollten diese Menschen für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen.
Patricia Fink Sinn und Zweck einer kriminellen Vereinigung ist das Ausüben von Straftaten. Dem zu Grunde liegen egoistische Motive. Wenn die Letzte Generation Straftaten begeht, dann liegt der Zweck im Allgemeinwohl begründet und steht fest auf unserem Grundgesetz (§20a GG). Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist Teil davon. Dass diesem jedoch nicht ausreichend nachgegangen wird ist spätestens seit dem letzten IPCC Bericht nicht zu ignorieren. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung steht im Strafgesetzbuch und soll die Rechte in unserem Staat schützen. Angesichts der momentanen Lage ist die Bildung einer Vereinigung nahezu nötig um unser Grundgesetz, definierend unserer Demokratie, zu schützen. Straftaten in diesem Zusammenhang sind lediglich Mittel zum Zweck und nicht Ziel. Die Grundlage der Anschuldigung verliert an dieser Stelle ihre Legitimität.
Karl braig In welcher absurden Welt leben wir. Es werden Menschen kriminalisiert in unserer gemeinschft, die sich mit zivilen ungehorsamaktionen sich gegen das Sterben von Milliarden von Menschen einsetzen und die wahren Verbrecher der fossilen Energien dürfen Strafgesetzbuch weiter Öl und Gas Handel und verbrennen lassen. Sie als Anwalt unseres Staates fordern ich auf, den Focus der Verfolgung um 180 Grad zu verändern und die umweltaktivisten unseren höchsten Respekt zu zollen und das Verfahren gegen sie sofort ein zu stellen. Wenn unrech zu Recht wird, ist Wiederstand Pflicht. Dieser ZU ist ein demokratisches korrektivmittel, wenn die politische Entscheider versagen. Dies ist nicht nur im Bereich der fossilen energieversorger so.
Andreas Leyer ich finde es Absurd, dass sich eine „gewaltfrei mit Verkehrsstörungen“ protestierende Gruppe von Klimaaktivisten jetzt vor Gericht einem solchen Vorwurf ausgesetzt sieht, nur weil der Staat seinen Verpflichtungen aus Artikel 20a GG nicht nachkommt bzw. sich gegen die Macht der Großkonzerne nicht durchsetzen kann.
Da könnte man genauso gut ein solches Verfahren gegen die permanent unsere Umwelt zerstörenden Großkonzerne (Interpretation Abs. 1 „Verein mit dem Zweck der Umweltzerstörung aus Profitgier“, Abs. 2 passt komplett, eigentlich ja immer, wenn sich mehr als 2 Menschen für ein Ziel zusammen-finden) einleiten. So weit wie der §129 StGB gefasst ist, könnte man als Staatsanwaltschaft auch hier ermitteln. Ich zumindest, sehe da einen Anfangsverdacht!
Eine Vorverurteilung der letzten Generation hat eh schon durch die Staatsanwaltschaft München stattgefunden. Anders lässt sich der Warnhinweis „sofort“ nach den Durchsuchungen „Die letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß §129 STGB dar!“ auf der Homepage der StA München nicht deuten. Wie war das noch mit der Unschuldsvermutung?
Die Krönung ist dann noch die unterschwellige Drohung an eventuelle Spender. Ich habe jedenfalls schon alleine aus diesem Grund direkt danach einen Beitrag an die letzte Generation gespendet und kann jetzt auch mit Ermittlungen gegen mich rechnen, nehme ich an.
Da haben wir über die Artikel 8 u. 9 Grundgesetz noch gar nicht gesprochen. Diese Vereinigung „Letzte Generation“ steht ja gerade für unsere verfassungsmäßige Ordnung, weil sie quasi mit gefalteten Händen unsere Regierung und damit das zuständige Verfassungsorgan anfleht, endlich etwas zu tun. Übrigens zum Wohle aller Menschen und nicht nur für irgendwelche Partikularinteressen.
Sich hier als Zweck auf strafbare Handlungen zu fokussieren ist „ne echte Lachnummer“, wenn ich das mal so salopp formulieren darf. Denn was bisher gegen die Klimakrise/das Artensterben geschieht, wird bei weitem nicht ausreichen. Das müsste eigentlich auch unseren Entscheidungsträgern der Bundesregierung klar sein. Als ehemaliger, mittlerweile pensionierter Polizeibeamter erwarte ich hier kurz und schmerzlos einen Freispruch „erster Klasse“. Alles andere wäre eine Blamage für unseren Rechtsstaat.