Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Egon Rotter Es macht mich traurig, ja fassungslos, dass Menschen, die sich einsetzen dafür, dass wir eine lebenswerte Zukunft haben, als Terroristen angesehen werden könnten. Menschen, die vermeintlich keine Lobby haben wie etwa die Bauern, die flächendeckend wesentlich drastischere Aktionen durchgeführt haben und dabei gesundheitliche Schäden von Menschen in Kauf genommen haben, ohne als Terroristen dazustehen. Mir scheint hier eine eklatante Ungleichbehandlung vorzulegen.
Emil Conta ich möchte mich hiermit gegen die Einordnung der Klima-Aktivisten als kriminelle Vereinigung aussprechen. Ihre Aktionen sind zwar unbequem und sollen aufrütteln, aber sie bringen niemanden bewusst zu Schaden. Zudem sind die Aktionen einem höheren gemeinschaftlichem Ziel untergeordnet und dienen nicht etwa dem Eigennutz. Damit fallen die Aktionen in die Kategorie „ziviler Ungehorsam“. Und der ist wichtig. Wie sonst soll man sich einsetzen gegen ungerechte Gesetze und für langfristigen Natur- und Klimaschutz? Die Mühlen der Gesetze mahlen oftmals zu langsam, die Zeit haben wir nicht mehr im Klima- und Naturschutz.
Ziviler Ungehorsam hat eine lange und rühmliche Geschichte. Erstmals rief der Philosoph Henry David Thoreau im Jahr 1849 dazu auf, keine Steuern mehr zu zahlen, bis die USA ihren Expansionskrieg gegen Mexiko einstelle und zudem die barbarische Sklavenhaltung abschaffe. Später rief Indiens Freiheitskämpfer Mahatma Gandhi zum Boykott gegen die Produkte der Briten auf, um sein Land von deren Herrschaft zu befreien. Die jüdische Philosophin Hannah Arendt hat den zivilen Ungehorsam als politische Handlungsform verteidigt, ebenso Jürgen Habermas, der ihn als Zeichen einer gefestigten Demokratie verstand.
Die Methoden des zivilen Ungehorsams sind unterschiedlich. Auch das Festkleben auf Straßen ist Ausdruck eines Aufbegehrens gegen die herrschende Gesetzgebung und gehört somit dazu.
Der zivile Ungehorsam der meist jungen Aktivisten kostet Mut. Wir sollten die Beteiligten nicht kriminalisieren und sie nicht mit Strafen mundtot machen, – sondern vielmehr ihre Botschaft ernst nehmen, ihnen zuhören und gemeinsam nach Lösungen suchen.
Kurt Reuter Klimaproteste und -aktionen müssen straflos bleiben. Kriminalisierung kann nicht die Antwort von Strafverfolgungsbehörde oder Gesellschaft sein. Die aktuelle Lage der Klimaverhältnisse erfordert verschiedene aktionistische Möglichkeiten.
Jean Belles-Baumann Ich bringe hiermit meinen Widerspruch in Bezug auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin zum Ausdruck.
Ich bezweifle völlig, dass diese Ermittlungen gegen die fünf Mitglieder der Letzten Generation gerechtfertigt sind.
Der Protest, den diese 5 Mitglieder der Letzten Generation ausgeübt haben, ist m. E. legitim. Die Mittel, welche hier zum Protest eingesetzt wurden, sind doch völlig im Einklang mit unserer rechtsstaatlichen Grundordnung, welche ein Demonstrationsrecht garantiert.
Der Vorwurf einer terroristischen Vereinigung entbehrt doch jeder Grundlage, dafür fehlen meiner Meinung nach basierend auf dem vorliegenden Tatbestand die notwendigen Beweismittel.
Es handelt sich bei den Aktionen der Letzten Generation für mich um legitime, friedliche Proteste.
Die Letzte Generation setzt sich im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten für den Klimaschutz ein, alle ihre friedlichen Aktionen stehen für mich im Einklang mit unseren Gesetzen.
Daher plädiere ich dafür, nach eingehender erneuter Prüfung, das Verfahren gegen diese 5 Mitglieder der letzten Generation einzustellen.