Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Almuth Gericke Ich sehe es sein, wenn die Aktivist*innen der Letzten Generation zur Verantwortung gezogen werden für die Taten, die sie tatsächlich begangen haben, denn das gehört zu unserem Rechtsstaat. Die Letzte Generation hat gestört, das stimmt. In den wenigsten Fällen ist aber ein Sachschaden entstanden und Personenschaden höchstens indirekt und auch da ist mir nur ein Fall bekannt. Diese Fälle müssen meiner Meinung nach einzeln betrachtet und geahndet werden.
Mir erschließt es sich nicht, dass jetzt gegen eine Gruppierung, die gewaltfreien Protest organisiert, vorgegangen werden soll auf Grundlage eines Paragraphen, der eigentlich für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität vorgesehen ist. Wo ist hier der Maßstab? Die Letzte Generation stört Abläufe, aber es ist keine gefährliche Organisation. Hier maßvoll zu bleiben - auch das gehört meiner Meinung nach zu einem Rechtsstaat.
Martin Schanz, Lehrer ich halte die Anklage nach Paragraph 129 StGB wegen Bildung einer kriminellen Organisation gegen verschiedene Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation" für Verfassungswidrig! Der Paragraph 129 StGB dient der Verfolgung schwerstkrimmineller bzw. terroristischer Organisationen! Bei den Mitgliedern der "Letzten Generation" handelt es ich um engagierte Bürgerinnen und Bürger, die mittels gewaltfreien Protest, die Regierungen, Abgeordneten und Unternehmen auffordert, die von ihnen z.T. selbst Beschlossenen Maßnahmen zum Klimaschutz, wie es auch das Bundesverfassungsgericht fordert, umzusetzen, um die bereits Heute eingetretene Klimakatastrophe abzumildern. Und insbesondere um zu verhindern, dass für Jahrtausenden unumkehrbare Kippunkte des Weltklimas ausgelöst werden, die die Bewohnbarkeit unseres Planeten für zukünftige Generationen höchst beschwerlich wenn nicht unmöglich machen.
Ich halte Ihre Anklage nach Paragraph 129 StGB gegen engagierte, besorgte, gewaltfreie Klimaschützer für einen schweren Fehler, wenn nicht sogar für verfassungswidrig, da sie nur der Kriminalisierung zivilen Engagement und Widerstand dient.
Johann Sterzik eine Demokratie, in der friedliches Demonstrieren kriminalisiert werden soll? Das klingt nach einem Widerspruch. Unser Grundgesetz gibt uns das Recht, uns friedlich zu versammeln, sogar ziviler Ungehorsam ist laut Artikel 20 GG erlaubt, aber es gibt der Regierung nicht das Recht - und sei es nur durch Untätigkeit - unsere Lebensgrundlage zu zerstören. Im Gegenteil, Artikel 22 GG verpflichtet die Regierung, die Lebensgrundlagen für die zukünftigen Generationen zu erhalten. Dieser Verpflichtung kommt sie nicht nach. Und gleichzeitig bricht sie alle von ihr selbst geschlossenen Klimaschutzverträge. Aber die Letzte Generation soll eine kriminelle Vereinigung sein? Selbst das BVerfG hat der Regierung schon bescheinigt, dass ihre Klimapolitik nicht rechtens ist. Nicht diejenigen, die auf einen Missstand hinweisen, sind kriminell, sondern diejenigen, die den Missstand wissentlich und willentlich verursachen! Sorgen Sie dafür, dass ein Paragraph, der eingeführt wurde, um organisierte Kriminalität im Drogen- und Menschenhandel zu bekämpfen, nicht dazu genutzt wird, unsere demokratischen Grundpfeiler zu untergraben. Die Einstufung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung wäre eine Bankrott-Erklärung unserer Demokratie.
Und noch eine Abschlussfrage: werden die Bauern, die nicht den Mut haben, sich mit ihrem Körper der Regierung in den Weg zu stellen, sondern dafür ihre Traktoren nutzen, dann auch als kriminelle Vereinigung eingestuft?
Dr. Hannes Keck als Klimawissenschaftler möchte ich meine Bedenken hinsichtlich der potenziellen Einordnung von Klimaaktivisten wie beispielsweise der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung äußern. Die Demonstrationen dieser Aktivisten mögen unbequem sein, jedoch verfolgen sie ein legitimes Ziel, das sogar in der deutschen Gesetzgebung festgehalten ist. Sie fordern, dass Deutschland das Klimaschutzgesetz einhält und somit seinen Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt unserer Lebensgrundlage leistet. Des Weiteren geschehen die Proteste ohne absichtlichen Schaden zu verursachen; die Bemühungen sind einem höheren gemeinschaftlichen Ziel untergeordnet und dienen nicht dem Eigennutz. Somit fallen ihre Aktionen in die Kategorie des zivilen Ungehorsams und stellen keine kriminellen Handlungen dar. Ziviler Ungehorsam ist ein legitimes und unverzichtbares Mittel einer Demokratie mit dem die Gesellschaft Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen kann.
Die Klimaaktivisten der Letzten Generation riskieren viel, um auf die Dringlichkeit des Klimaschutzes aufmerksam zu machen. Sie verdienen es nicht, kriminalisiert oder gar bestraft zu werden, sondern verdienen unsere Anerkennung und Unterstützung. Die Politik sollte ihre Botschaft ernst nehmen, ihnen zuhören und gemeinsam nach Lösungen suchen, anstatt ihre Proteste durch die Anwendung interpretationsoffener Gesetze zu erschweren.