Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Peter Walford Last Generation ist keine kriminelle Organisation. Sie beteiligen sich ausschließlich an gewaltfreiem, friedlichem Protest im Interesse aller künftigen Generationen. Die Bundesregierung nimmt ihre Verpflichtungen im Hinblick auf den Klimawandel nicht ernst. Der Klimawandel betrifft uns alle und beschleunigt sich. Betroffen sein werden nicht nur die Menschen auf der Südhalbkugel; Europa und Deutschland spüren bereits jetzt die Auswirkungen von Extremwetter, Bränden und Überschwemmungen.

Kriminelle Organisationen planen die gewaltsame Untergrabung der zivilisierten Ordnung. „Last Generation“ befürwortet die Etablierung demokratischerer Entscheidungswege und fordert die aktuelle Generation von Politikern auf, im Interesse der breiteren Gemeinschaft verantwortungsvoll zu handeln. Sie sollten gelobt und nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Ralf Schmidt Hiermit möchte ich Stellung nehmen zum Verfahren wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" gegen fünf Menschen der Letzten Generation:
Der Paragraph 129 StGB sollte zur Bekämpfung organisierter Kriminalität dienen und wird in diesem Verfahren durch Sie gegen gewaltfrei protestierende Aktivist_innen angewandt.
Laut EU-Vorschlag soll der Begriff der "kriminellen Vereinigung" sich auf den Zusammenschluss von > 2 Personen beziehen, die um sich einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen in Verabredung handeln um Straftaten zu begehen. Der Paragraph ist also nicht dafür gedacht zivilgesellschaftliche Protestbewegungen einzuschränken. Dies führte in Folge zu Grundrechtseinschränkungen der protestierenden Personen.
Der Protest der Letzten Generation ist aus meiner Sicht viel mehr als Ziviler Ungehorsam zu bewerten. Also einer Form politischer Partizipation. Dabei wird durch einen symbolischen Akt des zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer wahrgenommenen Unrechtssituation hingewiesen. Durch den symbolischen Verstoß soll zur Beseitigung des Unrechts Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen werden. Der Ungehorsame nimmt dabei bewusst in Kauf, auf Basis der geltenden Gesetze für seine Handlungen bestraft zu werden. Demjenigen, der zivilen Ungehorsam übt, geht es damit um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten innerhalb der bestehenden Ordnung, nicht um Widerstand, der auf die Ablösung einer bestehenden Herrschaftsstruktur gerichtet ist. Die Methoden und Aktionsformen von zivilem Ungehorsam der Letzten Generation umfassten u.a. Straßenblockaden, Eingriffe in den Flugverkehr und Beschädigungen von Kunstwerken.
Die Methoden und Aktionsformen von zivilem Ungehorsam der Letzten Generation sind also nicht geeignet sich im Sinne einer kriminellen Vereinigung finanzielle oder materielle Vorteile zu verschaffen. Im Gegenteil: Sie wollten und wollen die Ungerechtigkeit durch Tatenlosigkeit der Politik und Rückwärtsgewandtheit in der Gesellschaft gegenüber am Klimawandel unschuldigen Menschen, Tieren und Natur aufzeigen.
Die Inanspruchnahme von zivilen Ungehorsam betrifft nicht die Letzte Generation allein. Sie ist eine Protestmöglichkeit der Zivilgesellschaft in unserer Demokratie.
Bitte bedenken sie meine Argumente in Ihrer Entscheidung gegen Menschen der Letzten Generation Anklage zu erheben.

Hochachtungsvoll
CARMEN ZEDLER Ich zitiere hier als Meinungsäußerung einfach mal Wikipedia zum Thema „Ziviler Ungehorsam“ und hoffe, dass Staatsanwaltschaft & RichterInnen am Ende meiner Meinung sind: Es braucht JEDE Form der Partizipation im Kampf gegen die verheerenden Folgen des von uns verursachten Klimawandels- schon aus menschlichem Anstand und bürgerlicher Verantwortung! Wenn es keinen Protest auf breiter Ebene gibt, bleibt zu befürchten, dass Verantwortliche in Wirtschaft & Politik die Angelegenheit zu ihren Gunsten aussitzen- und nicht auf der Straße, sondern an ihren Stühlen kleben bleiben…
„ Ziviler Ungehorsam (aus lateinisch civilis ‚bürgerlich‘; deshalb (selten) auch bürgerlicher Ungehorsam) ist eine Form politischer Partizipation, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen. Durch einen symbolischen,[2] aus Gewissensgründen vollzogenen und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer so wahrgenommenen Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation. Die Normen können sich durch Gesetze, Pflichten oder auch Befehle eines Staates oder einer Einheit in einem staatlichen Gefüge manifestieren. Durch den symbolischen Verstoß soll zur Beseitigung des Unrechts Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen werden. Der Ungehorsame nimmt dabei bewusst in Kauf, auf Basis der geltenden Gesetze für seine Handlungen bestraft zu werden. Häufig beansprucht er ein Recht auf Widerstand für sich, das sich jedoch von einem verfassungsgemäß gegebenen Widerstandsrecht[3] unterscheidet. Demjenigen, der zivilen Ungehorsam übt, geht es damit um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten innerhalb der bestehenden Ordnung,[4] nicht um Widerstand, der auf die Ablösung einer bestehenden Herrschaftsstruktur gerichtet ist.“

Tatsächlich sind aber die juristische Dimension des Klimaschutzes und die Notwendigkeit einer neuen Ordnung unübersehbar geworden!
Simon Math In schier unaufhaltsamen Tempo zerstören wir unsere Lebensgrundlage; selbst unsere demokratisch gewählte Regierung bricht die Gesetze, die sie zum handeln auffordern.
In Anbetracht der Schwere der vor uns liegenden Aufgabe und das uns dafür so gut wie keine Zeit mehr bleibt ist es meines Erachtens nach die Pflicht eines jeden Menschen aufzustehen und zu handeln.
Es dürfen nicht diejenigen bestraft werden, die diese Pflicht wahrnehmen und dafür mindestens ihre Zeit opfern.
Ich appelliere dringlichst an sie, kein falsches Zeichen zu setzen!