Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Christiane von Zahn ich bin selbst Schöffin im Jugendgericht Freiburg. Was ich in unserem Rechtssystem schätzen lernte, ist die Tatsache, dass man jungen straffälligen Menschen viele Chancen gibt, bevor diese eine Haftstrafe antreten müssen. Junge Menschen, die gewaltlos für unsere Zukunft demonstrieren, sollen eine kriminelle Vereinigung sein? Bei allen Handlungen der LG geht es darum, darauf aufmerksam zu machen, dass es kein weiter so hinsichtlich der CO2 Emissionen geben darf. Was ist daran kriminell? Es ist von der Wissenschaft bestätigt. Die Politik und die Gesellschaft verhält sich so, als ob es mit der CO2 Produktion immer so weiter gehen darf. Was sollen junge Menschen machen, die Angst vor ihrer Zukunft haben? Kompromisse macht die Natur nicht und es muss etwas getan werden. Diese jungen Menschen verhalten sich selbstlos und im höchsten Maße altruistisch. Der Verkehr MIV fährt sein Jahren stinkend, tödlich und ungehindert durch das Land. Urteile, wenn ein Autofahrer einen Menschen getötet hat , enden häufig mit einer Geldstrafe, Sie fahren ungehindert weiter und jetzt sollen ausgerechnet die schwächsten Menschen ohne Autolobby im Nacken am härtesten bestraft werden. Was ist gerecht? Kein Mensch wurde getötet aber viele Aktivisten verletzt und getreten. Kein Bauer wurde an den Haaren aus seinem Traktor gezerrt und getreten. Junge minderjährige Frauen wurden von aggressiven Männern und Frauen körperlich misshandelt und angefahren. Was ist kriminell? Bitte entscheiden sie milde für die Menschen, die sich der Verantwortung gegenüber unserem Planeten bewusst sind. Ich bewundere deren Mut.
Elke Pützer Dieses Verfahren halte ich für gefährlich.

Die AfD Vereinigung, eine zur Wahl stehenden Partei, äussert menschenrechtsverletzende Spüche (Rassistische Äusserungen), Verharmlosung des Holocaust und äussert Aufrufe zur Gewalt (Beispiel Anzünden der Flüchtlingsheime). Sie fängst mit demagogischen Mitteln Anhänger ein, auch durch Vereinnahmung, Beleidigungen und Einkesselung in den sozialen Netzwerken und stellt eine grosse Gefahr für die Demokratie da, die nicht geahndet wird.
Junge Menschen sollten sich zusammentun können und für Gerechtigkeit und Umweltpolitik einstehen dürfen, wenn Sie dabei zu weit gehen, können die einzelnen Taten rechtsmittelbar behandelt werden aber nicht die Gruppierung.
Esanju Carlos Weyh Jedem Menschen, der in unserer Gesellschaft lebt, wird in den vergangenen Jahren aufgefallen sein, dass die Maßnahmen der Letzten Generation durchaus kritisiert werden können.
Dennoch kann der Vorwurf einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB nicht ernsthaft Bestand haben. Abgesehen davon, dass § 129 StGB früher als "Mafia-Paragraph" bezeichnet wurde und für eben solche schwerwiegenden Straftaten existiert, muss sich zunächst vor Augen gehalten werden, wofür die Letzte Generation kämpft.

Es geht um nicht weniger als den Schutz unseres Planeten. Die globale Erderwärmung stellt unsere Gesellschaft bereits jetzt vor große Hürden. Waldbrände, Trockenheit und Wassermangel sind Probleme die in den vergangenen Sommern immer wieder aufkamen. Eine Gruppe die sich gegen eine solche Entwicklung einsetzt, kann nicht zum Ziel eines strafrechtlichen Verfahrens wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemacht werden.
Absurder wird der Vorwurf allerdings, wenn man bedenkt, welche Taten die Basis für diese Vereinigung sind. Ob Straßenblockaden der beste Weg sind, um Ziele durchzusetzen, ist umstritten, aber inwiefern stellen diese Straßenblockaden einen so großen Eingriff in unsere freiheitlich demokratische Grundordnung dar, als dass man von einer kriminellen Vereinigung iSd. § 129 StGB sprechen könnte?
Vielfach wurde bereits bei den Straßensperren aufgrund fehlender Verwerflichkeit ein Fall des § 240 StGB abgelehnt, da sich das Ziel der Aktionen keinesfalls unter dieses Merkmal subsumieren lässt.

Aber selbst wenn man eine Nötigung bejaht, sind die Straftaten trotzdem noch längst keine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die h.M. fordert eine solche erhebliche Gefahr. Grund dafür liegt auch darin, dass § 129 StGB ein Anknüpfungspunkt für sehr eingriffsintensive prozessuale Maßnahmen ist. Schüler, Studenten und schlicht besorgte Menschen, die sich auf die weitreichenden empirischen Daten zum Klimawandel stützen, dürfen nicht auf diese Weise zu Eingriffszielen des Staates gemacht werden.

Junge Menschen derart einzuschränken und zu bestrafen, weil sie für eine lebenswerte Zukunft protestieren, kann nicht im Sinne der Gesellschaft sein.
Ich hoffe, dass jedem Menschen klar ist, wie umfassend und tiefgreifend die Probleme der Klimakrise bereits sind und auch noch werden. Jene Menschen wegzuzerren, die versuchen, etwas dagegen zu unternehmen und unsere Lebensgrundlage zu sichern, kann mit Logik nicht begründet werden.

Bitte sehen sie deshalb von einer Anwendung des § 129 StGB ab.
Annette Schulz Niemals darf jemand als mafiöse Vereinigung angeklagt werden, der sich für die Zukunft der Menschheit, unseres Planeten und Soziales Miteinander einsetzt. Dieses mit friedlichen Mitteln, ohne körperliche Angriffe auf Mitmenschen oder Zerstörung.
Eine mafiöse Vereinigung tötet, verletzt, ist korrupt, bereichert sich.
Die letzte Generation weisst auf gravierende Missstände in unserer Gesellschaft hin, die unsere Welt zerstören. Sie wollen und müssen beachtet werden.
Unsere Gesellschaft misst mit zweierlei Maß. Warum dürfen LandwirtInnen Leben bedrohen, Straßen unsicher machen ohne Konsequenzen und Jugendliche werden von Polizistinnen gewaltsam zu Boden gedrückt u d verhaftet, wenn sie Wände bemalen? Unsere Justiz muss wieder beide Augen öffnen und für demokratische, menschliche und soziale, umweltverträgliche Gerechtigkeit Recht sprechen.