Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Sebastian Kreye vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Sichtweise in der Sache Letzte Generation. Dass Sie den Standpunkt von Nichtjuristen berücksichtigen, um die Auslegung des Rechts dem Zeitgeist anzupassen, ist zu begrüßen.

Ich halte die Definition einer kriminellen Vereinigung für nicht geeignet, um die Letzte Generation zu beschreiben: Meines Wissens hat keine der beteiligten Personen versucht, ihre Tat oder ihre Identität zu verschleiern oder sich der Verhaftung zu entziehen. Das deutet darauf hin, dass es bei den fraglichen Aktionen eher darum ging, einen Präzedenzfall zu schaffen, der auf die Weiterentwicklung der rechtlichen Maßstäbe dringt, als darum, einen persönlichen Vorteil dadurch zu erlangen, das Rechtssystem zu umgehen und die Gesellschaft dadurch zu schädigen.

Das Verhalten der Beteiligten kann also rechtswidrig gewesen sein, ohne dass Zielsetzung und Ausprägung dieses Verhaltens in irgendeiner Weise dem einer kriminellen Vereinigung entsprechen.
Silvia Dominguez Hiermit stelle ich dieses Verfahren von Grund auf infrage. Menschen, die auf Missstände aufmerksam machen und dabei von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen, dürfen nicht solcherart kriminalisiert werden, als würden sie terroristische Akte begehen. Niemand zündet Bomben, niemand benutzt Waffen, niemand zerstört Infrastruktur. Diese Menschen behindern lediglich den Verkehr und setzen sich dabei persönlich großen Anfeindungen und Angriffen aus. Man mag ihre Methoden nicht billigen oder gutheißen, man mag sie auch ordnungsrechtlich ahnden, aber der Schritt hin zu einer kriminellen Vereinigung ist hier viel zu weit gefasst. Ich wundere mich, dass die Staatsanwaltschaften in Bayern und den östlichen Bundesländern dafür Kapazitäten haben. Wann wurden zuletzt rechtsradikale Gruppierungen unter den Verdacht der kriminellen Vereinigung gestellt? Ich erinnere mich noch an den Radikalenerlass Ende der 70er Jahre, als man Jagd auf Lehrer machte, die der kommunistischen Partei angehörten. Wo wollen wir denn landen, in einer Zeit, in der der Populismus gefährlich nach rechts schwenkt und unsere demokratischen Instituionen desavouiert? Sie mögen mit den Zielen der Letzten Generation nicht einverstanden sein, ich teile auch nicht alle und auch nicht ihre Methoden, aber die Kriminalisierung ist das völlig falsche Instrument und kann auf lange Sicht dazu führen, dass sich niemand mehr für etwas engagiert. Und dann werden wir unsere Demokratie mit rechtsstaatlichen Mitteln zu Tode verfolgt haben.
nur für die StA sichtbar Eine Ermittlung gegen Klimaaktivisten der Letzten Generation nach §129 StGB ist unverhältnismäßig. Für die Einhaltung der Klimaziele nach Bundesklimaschutzgesetz ist eine dringende und sofortige Verminderung der CO2-Emissionen notwendig. Die Klimaziele insbesondere im Sektor Verkehr werden aktuell dauerhaft verfehlt obwohl es politische Steuerungsmöglichkeiten in diesem Sektor gibt die nicht oder nur unzureichend genutzt werden. Die angeklagten Personen leisten gewaltfreien Widerstand und weisen damit auf notwendige überlebenswichtige Veränderungen hin, die zur Zeit nur unzureichend politisch umgesetzt werden.
Jonas Thon Der Versuch, allein schon die Betrachtung der Letzten Generation nach §129 StGB anzuklagen, ist ein deutlicher Beweis für das Vorhandensein einer Doppelmoral mit rechtsgerichteter Tendenz.

Die Anklage der Letzten Generation ist fast gleichbedeutend mit der Leugnung des menschengemachten Klimawandels. Mindestens zeigt sie das Unvermögen, sich von der Angst vor Veränderung zu lösen. Das ist auch der Grund, warum die klar rechtsunterlaufenden Bauernproteste gebilligt und mit anderen Maßstäben gemessen werden.

Die Kläger bewahren den Status quo. Sie verhindern Veränderungen. Sie verhindern Diskurs. Damit verhindern sie aber auch unsere Zukunft. Die Zukunft all der jungen Menschen, die seit Jahren für mehr Klimaschutz auf die Straße gehen. Sie rauben den Eltern und Großeltern dieser Welt die Hoffnung, ihren Kindern und Enkelkindern einen noch halbwegs bewohnbaren Planeten zu hinterlassen.

Als eine der führenden Industrienationen tragen besonders Wir eine Verantwortung, die notwendigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen anzustoßen - und das besser gestern als heute.

Eine unabhängige und neutrale Justiz kann diesem Anklageversuch kein Recht einräumen. Die Anklage stellt einen klaren Versuch der Einschüchterung dar, sie stellt gar den Versuch dar, die Demokratie zu untergraben, indem die Letzte Generation kriminalisiert wird. Sie verletzt die Fähigkeiten unserer Gesellschaft, auf Krisen und Katastrophen zu reagieren, insbesondere auf die drohende und bereits stattfindende Klimakatastrophe, die unser aller Leben und besonders das der folgenden Generationen stark bedroht. Sie ist ein Versuch die Gesellschaft noch weiter zu spalten und muss letztendlich auch als Stärkung des rechtsradikalen Millieus interpretiert werden. Eine Justiz mit Rückgrat kann dem nicht stattgeben, sie sollte viel mehr weitere Maßnahmen zum Schutz des Klimas einfordern und den Dialog fördern.