Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Laura Störzer als Bürger dieser Gesellschaft möchte ich gerne meine Meinung zu den aktuellen Ermittlungen und dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren äußern.

Es ist für mich zutiefst beunruhigend und unverständlich, dass unschuldige, friedliche protestierende Menschen wegen Handlungen, die normalerweise mit Terroristen in Verbindung gebracht werden, beschuldigt werden. Diese Entwicklung erscheint mir als eine gefährliche Verdrehung der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie.

Die laufenden Ermittlungen und das Vorgehen der Staatsanwaltschaft werfen nicht nur Fragen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der angewandten Mittel auf, sondern zeugen auch von einem bedenklichen Umgang mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf friedlichen Protest.

Es ist inakzeptabel, dass friedliche Demonstranten, die lediglich von ihrem demokratischen Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, mit Maßnahmen konfrontiert werden, die normalerweise zur Bekämpfung von Terrorismus eingesetzt werden. Dies schafft eine Atmosphäre der Einschüchterung und Unterdrückung, die dem demokratischen Grundsatz der Meinungsfreiheit zuwiderläuft.

Eine transparente Kommunikation zwischen den Bürgern und den staatlichen Institutionen ist unerlässlich, um das Vertrauen in den Rechtsstaat aufrechtzuerhalten. Daher appelliere ich eindringlich an die Staatsanwaltschaft und das Gericht, die Bedenken der Bürger ernst zu nehmen und ihre Stellungnahmen angemessen zu berücksichtigen. Eine Anklage nach § 129 StGB sollte nur dann erfolgen, wenn sie auf soliden rechtlichen Grundlagen beruht und im Einklang mit den Prinzipien einer offenen und demokratischen Gesellschaft steht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
nur für die StA sichtbar Mit Anwendung von §129 StGB werden Menschen, die sich friedlich zusammen getan, um gegen Klimaungerechtigkeit und für das Überleben aller Menschen zu protestieren, kriminalisiert. Sich zu versammeln und zusammenzukommen, wenn Unrecht unser Leben aufs Spiel setzt, ist jedoch unser aller Grundrecht und wird im Grundgesetz ausdrücklich geschützt (§8 und §9 GG). Somit sind Protest und Meinungskundgabe auch existenzielle Bestandteile unserer Demokratie. Aus diesen Gründen halte ich dieses Verfahren und die Anwendung von §129 StGB für gefährlich und falsch.
Gleichzeitig frage ich mich, wieso friedlich protestierende Menschen, die hinter dem verfassungsmäßigen Schutz unseres Lebens stehen, kriminalisiert werden und fossile Konzerne und die Regierung mit ihren Profit- und Machtinteressen sowie ihrem gefährlichen und gesundheitsschädigenden Verhalten durchkommen? Sie sind die wahren Täter dieser Krise und kommen ihrer Verantwortung auf unseren Schutz des Lebens nicht ausreichend nach (s. Urteil Bundesverfassungsgericht).

Aus diesen Gründen bitte ich Sie inständig, die beschuldigten Menschen nicht nach § 129 StGB anzuklagen.
Felix Sträßer Der Staat ist vom Gesetz verpflichtet seine Bürger zu schützen. Seit 2018 treten wiederholt Dürrereignisse in Deutschland auf. Effekte auf die Landwirtschaft sind messbar, daher auch die Dürreprämie in Niedersachsen 2018. Bestrafung der Aktivisten der letzten Generation hilft nicht dabei die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, stattdessen unterminiert sie das Vertrauen in den Staat.
Harald Eisenhauer Die Klimakrise ist die größte Herausforderung für die Menschheit und heutiges Handeln bzw. Nichthandeln wird die Wohlfahrt insbesondere von künftigen Generationen stark beeinträchtigen.

Anstatt berechtigte Warnungen und Handlungsaufrufe, die sich stets auf wissenschaftlicher und verfassungskonformer Basis bewegen, zu unterbinden oder zu bestrafen, sollte das Grundproblem - auch vor der Justiz - im Mittelpunkt stehen.

Banken, Industrie, das Internationale Finanzsystem und politische Entscheidungsträger sollten gemäß § 129 StGB oder anderer zutreffender Gesetze zur Verantwortung gezogen werden, da sie durch ihre Handlungen zur Klimakrise beitragen oder sie nicht aufhalten. Sie können durch ihre Investitionen, Geschäftspraktiken und politischen Entscheidungen direkten oder indirekten Einfluss auf den Klimawandel haben. Die daraus resultierenden Schäden sind immens und betreffen Menschen, Infrastruktur, Sachgüter, Kapital, Flora und Fauna sowie das gesamte planetare biologische Ökosystem.

Einige Handlungen, die zur Klimakrise beitragen, könnten als Straftaten betrachtet werden, insbesondere wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig Schaden verursachen. Es stellt sich die Frage, ob bestimmte Akteure, die zur Klimakrise beitragen, als Teil einer “kriminellen Vereinigung” betrachtet werden könnten.

Nach deutschem Recht könnte der Notstand (§ 34 StGB) als Rechtfertigungsgrund dienen, wenn die Klimakrise eine gegenwärtige Gefahr darstellt und die Handlung erforderlich, verhältnismäßig und angemessen ist. In anderen Ländern wie Großbritannien, der Schweiz und Frankreich wurden bereits Straftaten im Zusammenhang mit Klimaprotesten aufgrund des “rechtfertigenden Notstands” freigesprochen.