Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Almut Peren-Eckert | als Mutter dreier erwachsener Kinder, Religionslehrerin und Pfarrfrau, die ich nicht den Mut habe, Widerstand, wie die z.B. „Letzte Generation“ es tut, zu leisten, verfolge ich die Entwicklungen, die zum Verfahren der Prüfung, ob es sich bei der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt, mit Scham. Ich bin erschüttert, dass die Klimagerechtigkeitsbewegung der „Letzten Generation vor den Kipppunkten“, die zivilen Ungehorsam leistet, eventuell als kriminelle Vereinigung eingestuft wird. Es darf m.E. nicht sein, dass die Gerichtsbarkeit die Minderheit des Gewissens kriminalisiert, Menschen, die waffenlos und friedfertig für die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen eintreten, um das Überleben zukünftiger Generationen zu sichern. In diesen Prozessen wird die Wahrheit über das, was uns bedroht und andere schon heute umbringt, allzuoft verschwiegen. In den Urteilen der Gerichte sollte die Motivation nicht vom vermeintlichen „Täter“ getrennt und die Gründe des Handelns ignoriert werden. Die Rechtsprechung sollte nicht von der Wahrheitsfindung getrennt werden. Warum steht das Verbrechen, die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen, nicht zur Debatte? Warum versucht man die, die dieses Verbrechen sichtbar machen, zu kriminalisieren? Hier geschieht aus meiner Sicht eine hochproblematische Täter-Opfer-Umkehr, die auch unsere Demokratie gefährdet. Natürlich ist es illegal, eine Straße zu blockieren, aber ist es illegitim, ist es kriminelle Gewalt? Sind hier nicht vielmehr die Menschen an der Arbeit, die noch Hoffnung verkörpern, weil sie der herrschenden Gewalt der Zerstörung unseres Planeten ein klares NEIN entgegensetzen? Die sich einsetzen, um Artikel 20a des Grundgesetzes Geltung zu verschaffen? Wir können heute objektiv feststellen, dass die Analysen und Prognosen der Klimagerechtigkeitsbewegung richtig sind, wie es der Leiter des Potsdamer Instituts für Klimaforschung Stefan Rahmstorf bestätigt. In diesem Sinne bitte ich Sie eindringlich, diese Wahrheiten in Ihre Urteilsfindung miteinzubeziehen. |
Alois Barra | Ich halte es für falsch, dass Menschen die sich zusammengetan haben, um in der Umweltkrise gemeinsam etwas zu verändern, nach §129 StGB angeklagt werden. Diese Menschen nehmen Ihr Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit gemäß Art.9 und Art.8 GG war. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren ist eine Gefahr für die engagierte Zivilgesellschaft und unsere Demokratie allgemein, Der §129 StGB wird zu einem politischen Kampfwerkzeug gegen wirksamen Protest gemacht. Dabei ist er eigentlich zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität gedacht. Auch öffnet dieses Vorgehen Tür und Tor für Ermittlungen gegen weitere Gruppen, die sich für Gerechtigkeit und Demokratie und gegen Zerstörung und Unrecht einsetzen. Am 29.04.2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Klimaschutzgesetz die Rechte junger Menschen und künftiger Generationen unzureichend schützt. Mangelnder politischer Wille zwingt zu mutigem Handeln der Zivilgesellschaft. Wenn diese durch Anklage nach §129 StGB eingeschränkt wird, finden wir uns auf der Ebene von Unrechtsstaaten wieder. |
Peter Baumann | Ziviler Ungehorsam mag gegen einzelne Gesetze verstoßen. Aber Ziviler Ungehorsam zum Schutz der Lebensgrundlagen mit Bezug auf wissenschaftlichen Konsens und damit zum Erhalt der öffentlichen Ordnung und der Demokratie ist nicht kriminell sondern notwendig um Geist und Wort des Grundgesetzes zu erhalten. |
Thomas Lanz | Ich habe gelesen, dass mit §129 StGB nicht etwa einzelne Taten angeklagt werden, sondern kriminalisiert wird, dass sich Menschen zusammengetan haben, um für das Überleben aller, für Menschlichkeit und für Demokratie und gegen Öl einzustehen. Gerade dies ist aber eigentlich durch die Grundrechte auf Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit (Art.9 und Art.8 GG) geschützt! Zahlreiche Rechts-Expert:innen schätzen den §129 StGB in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig ein. Da der Wortlaut des Paragraphen so weit gefasst ist können sehr viele Gruppen und Menschen theoretisch darunter gefasst werden. Uferlose Ermittlungen gegen Unterstützer*innen der Klimagerechtigkeitsbewegung sind eine Gefahr für die aktive Zivilgesellschaft als solche und somit für unsere Demokratie! Nicht wegzuschauen, wenn an den Grundpfeilern unserer Demokratie gesägt wird, ist unsere demokratische Pflicht - ich stehe ein für Gerechtigkeit, für Demokratie, für Menschlichkeit, fürs Überleben. Wir müssen uns alle sehr schnell von der Verbrennung fossiler Rohstoffe (Erdöl, Erdgas und Kohle) verabschieden und unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen. Die weitere Verbrennung fossiler Rohstoffe bedroht das Überleben der Menschheit so wie wir sie kennen. |