Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Antje Jakoby ich bitte dringend darum zu prüfen, welche Aufgabe der § 129 StGB eigentlich hat in unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat.
Die Aktivitäten der Menschen aus der Klimabewegung haben das Ziel die Gesellschaft zu schützen, Gerechtigkeit für alle zu erreichen und auf die Pflichten unserer Regierung hinzuweisen. Die Urteile der Gerichte zu diesem Thema sind hinreichend bekannt. Unsere Regierung handelt nicht zum Wohle der Menschen. Die Menschen, die darauf aufmerksam machen dürfen nicht kriminalisiert werden. Als mündige Bürgerin ist es meine Pflicht auf diese Rechtsverletzungen aufmerksam zu machen. Die Menschen, die dieses tun, tun dies selbstlos in Verantwortung für alle, für ihre Mitbürger. Sind Sie nun der Ansicht, die Gesellschaft müsse vor diesen Menschen geschützt werden, indem diese Aktiven kriminalisiert werden durch § 129 StGB? Dieser dient dazu, die Allgemeinheit zu schützen vor Straftätern, die eigens zu ihrem eigenen Vorteil handeln und zwar zum Schaden der Gesellschaft.
Hier wird von der eigentlichen Schuld und Verantwortung abgelenkt und der §129 politisch missbraucht, um Menschen einzuschüchtern, die ihre Verantwortung als Demokraten erst nehmen.
Die Verantwortung der Staatsanwaltschaft ist hier, auf der richtigen, rechtsstaatlichen Seite zu stehen und dies ganz besonders nach unseren Erfahrungen als Deutsche im dritten Reich.
Beate Böhm hiermit stelle ich mich an die Seite der Beschuldigten und erkläre mich ausdrücklich mit diesen solidarisch. Sie treten aktiv für unser aller Wohl ein und nehmen persönliche Nachteile dafür in Kauf! Gewaltfrei und mit kreativen Aktionen versuchen sie, aufzurütteln und Menschen zu erreichen. Der Klimawandel mit seinen Auswirkungen betrifft uns alle schon jetzt und trotzdem gibt es in der Politik kaum Aktivitäten, um dem entgegenzuwirken. Das ist für ein reiches und einflussreiches Land wie Deutschland beschämend! Die Justiz ist nicht der Politik und Lobbyisten verpflichtet, sondern dem Wohl aller Menschen.
Und noch eins: dass der zivile Ungehorsam kriminalisiert wird, während "Bauernproteste" und Demonstrationen von Veranstaltern des rechten Spektrums geschützt werden, ist mir unerträglich.

Ich hoffe sehr und bitte Sie eindringlich, von einer Anklage abzusehen. Das wäre ein wichtiger Schritt und für unsere Gesellschaft ein Zeichen der Ermutigung und des guten Willens, GEMEINSAM den Herausforderungen entgegen zu treten, die auf uns zukommen. Die Welle rollt schon auf uns zu! Wann öffnen wir endlich die Augen?

Bitte setzen Sie ein Zeichen gegen ein "Weiter-So" - ich zähle auf Sie!
Dirk Heinemann Aus einem Protest gegen eine bestehende oder absehbare Situation, der immer mal wieder mit bestehenden Gesetzen kollidiert, die Bildung einer krimineller Vereinigung abzuleiten, führt zu aus meiner SIcht zu einer Einschränkung des Grundrechts auf Meiungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Ziel dieses Protestes ist nicht die Begehung von Straftaten, sondern der Protest gegen das wahrgenommen Handel bzw Nichthandels der Regierungen dieses unseren Landes, (um Helmut Kohl zu zitieren) gegenüber eine bedrohliche Situation. Deren Auswirkungen wissentschaftlich gut verstanden ist, und die Zukunft der Menschen gefähret.
Dr. Martin Seeger Wenn Sie Kinder haben (oder kennen), dann sollten Sie verstehen, dass zukünftige Menschen die gleichen Rechte haben wie gegenwärtige.
Die Aktivisten von heute werden in der Zukunft als Helden gefeiert werden. Anklagen und Urteile gegen sie werden als ungerecht betrachtet werden.