Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Reinald Bäß Ich halte eine Anklage gegen Aktivisten der „Letzten Generation“ wg. Bildung einer kriminellen Vereinigung für falsch, denn Ziel der Aktivitäten ist nicht die Begehung von Straftaten, sondern der Hinweis auf die Gefährdung unserer Lebensgrundlagen. Dieses wichtige Anliegen rechtfertigt m.E. den gewaltlosen Widerstand. Von einer Anklageerhebung bitte ich abzusehen.
Oehmichen, Maximilian Ein politisch motiviertes Exempel zu statuieren um mit einem moralisch verwerflichen, zweischneidigen Schwert zu richten bzw. unkontrolliert herumzufuchteln, führt letztlich zu einem gelungenen Hydra-Effekt. Sie können nicht die richtige Entscheidung treffen, da sie bereits maßlos überzogene Reaktionen befürworten. Dennoch, appelliere Ich, wenigstens Ihren demokratischen Vorhang nicht fallen zulassen. Mit solidarischen Grüßen die Schlange.
Roland Stern Die Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung, sondern eine Klimaschutzgruppe, die inzwischen zum Beispiel auch für das Europaparlament kandidiert.

Klimaschützen ist kein Verbrechen und deshalb bin ich entsetzt, dass einige Mitglieder behandelt werden, als wären sie Mitglieder der Mafia!

Die Mittel der Letzten Generation, auf die Dringlichkeit von raschen und wirkungsvollen politischen Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe hinzuweisen, sind vollkommen gewaltfrei.

Das Ziel der Letzten Generation: Sie wollen die menschliche Zivilisation retten vor der Klimakatastrophe, in die die Menschheit immer weiter hineinläuft. Wenn die Treibhausgasemissionen, z. B. durch den Verkehr und Energiesektor, durch die Landwirtschaft, durch die Industrie und im Gebäudesektor, nicht schnell und drastisch reduziert werden, sind die Aussichten für die menschliche Zivilisation - so, wie wir sie kannten - dramatisch: Sie wird zu Grunde gehen und das Leiden durch die rapide Erderhitzung wird immer mehr und immer katastrophaler werden.

Ich teile mit der Letzten Generation das Ziel: Ich will ebenfalls unsere Lebensgrundlagen bewahren und konsequent und schnellstmöglich das fossile Zeitalter, das letzlich nur eine kleine, privilegierte Randgruppe begünstigt, beenden und umsteuern, hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Ich will, dass nicht nur meine Generation, sondern auch unsere Kinder und Kindeskinder ein gutes Leben führen können.

Straßenblockaden erzeugen kein Klima der Angst, wie es bei kriminellen Banden der Fall wäre. Kunst hinter Glas mit Brei oder Farbe zu beschmutzen, ist keine erhebliche Straftat. Ich finde es völlig abwegig, aus solchen symbolischen Störaktionen eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu konstruieren. Das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof BGH, gibt eine Erheblichkeitsschwelle für Ermittlungen wegen einer kriminellen Vereinigung vor. Diese Grundsätze der Rechtsprechung dürfen Sie nicht missachten und unerhebliche Störaktionen mit organisierter Kriminalität gleichsetzen.

Mein Eindruck: Die Strafverfahren wegen Bildung einer angeblich kriminellen Vereinigung sind politisch motiviert. Schließlich stören auch andere immer wieder den Verkehr und werden nicht mit solchen Verfahren überzogen, z. B. führten die Traktorproteste aus der Landwirtschaft nicht zu Verfahren gegen Bauernvereinigungen.

Ich habe den Eindruck, dass die Ermittlungen geführt werden, obwohl eigentlich klar ist, dass eine Verurteilung extrem unwahrscheinlich ist, weil das drastische Ermittlungen wie z. B. Abhören und Hausdurchsuchungen möglich macht. Das wirkt auf mich wie eine Maßnahme, um Aktive von ihrem Einsatz für den Schutz unserer Lebensgrundlagen abzuhalten und andere von entsprechendem Engagement abzuschrecken.

Auch wenn die Mittel der Letzten Generation nicht meine eigenen sind: Das ist auf keinen Fall organisierte Kriminalität wie von gewalttätigen Banden.

Sogar UN-Sonderberichterstatter Michel Forst warnt eindringlich vor einer Kriminalisierung von klimaaktivistisch engagierten Menschen, die er als "environmental defenders" bezeichnet. Er schließt dabei ausdrücklich Menschen ein, die zivilen Ungehorsam als Methode wählen.

Stellen Sie das Verfahren ein!
Anton M. Hütz Seit langem beobachte ich die Entwicklung hin zu dedemokratisierendem, autoritärem und kriminalisierendem Verhalten eigentlich rechtsstaatlicher Instanzen. Das Verfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Beschwerden der jungen Generation auf Zukunft festgestellt. Einmal mehr werden Urteile des BVG mit Füßen getreten; und von den betroffenen Kläger*innen wird erwartet nichts zu tun, ihr Tun jedoch terrorisiert und mit staatlicher Gewalt behindert. Leider ist festzustellen, dass hier die größte Gefahr für unseren Rechtsstaat liegt, der antidemokratische Kräfte aufbaut und gewähren lässt; staatliche Instanzen sind mit hauptverantwortlich für das Gegenteil dessen, was sie wohlfeil vorgeben zu schützen. Bitte überdenken Sie ihr Vorgehen im Interesse Ihrer und unser aller Kinder! Seien Sie bitte Hüterin der Verfassung und nicht Gehilfin von Lobbyist*innen und Parteien. Vielen Dank!