Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Thore Jonathan Braun Die Aktionen der letzten Generation können sowohl als Straftat als auch als legitimer Protest bewertet werden. Zur Bewertung der Aktionen muss man folgende Fragen stellen:

1. Dienen die Aktionen dem persönlichen Vorteil?
2. Gefährden die Aktionen Menschenleben?
3. Finden die Aktionen außerhalb der Öffentlichkeit statt?

Meiner Meinung nach dienen die Aktionen der letzten Generation nicht dazu, sich einen persönlich Vorteil zu verschaffen, sondern sollen der gesamten Gesellschaft dienen. Die Aktionen sollen Aufmerksamkeit generieren, um auf die Nichteinhaltung von Gesetzen durch die Bundesregierung hinzuweisen oder etabliert und erprobt Lösungen für anhaltende Problem vorstellen. Recherchen zeigen, das durch die Aktionen ehr die Durchführenden Schaden an Leib und Seele nehmen, als unbeteiligt Dritte. Die Aktionen werden in aller Öffentlichkeit durchgeführt als andere in. Aus diesen Antworten kann man folgern, das die Aktionen als Protest durchgeführt werden.

Diesen Protest zu kriminalisiern ist einem Rechtsstaat unwürdig
Michael Fruth
Klimaexpert*innen und Wissenschaftler*innen warnen weltweit vor der uns bevorstehenden Klimakatastrophe. Das Abkommen von Paris, das fast alle Staaten der Erde unterschrieben haben, ist gescheitert. Die Profitgier der Lobbyist*innen ist für die Politik offensichtlich wichtiger als die Lebensgrundlage, die uns alle hervorgebracht und bis vor nicht allzu langer Zeit wundervoll beherbergt hat.
Deswegen BRAUCHT ES zivilen Ungehorsam. Wenn die Politik versagt, müssen Bürger*innen einschreiten.
Statt individuellen Träumen und Bestrebungen nachzugehen, haben sich hier Menschen zusammengeschlossen, um für unser aller Zukunft zu kämpfen. Dass das bestraft werden soll, anstatt ihnen unendliche Dankbarkeit entgegen zu bringen, ist das eigentliche Verbrechen und eine Beleidigung für ein Land das sich als Demokratie begreift.
Ich verlange, dass die Anklage fallen gelassen und von jeder weiteren Schikane wie Hausdurchsuchungen und dem Einfrieren von Geldern abgesehen wird. Klimaschutz ist laut Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht. Verhalten Sie sich entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med Andreas Burneister ich fordere Sie auf, den &129 BGB gegen Klimaaktivisten, die sich in friedlichen, aber bewusst Störungen in unserem, die Klimakatastrophe mit herbeizuführenden, unbewussten Handlungsabläufen herbeiführenden Protestaktionen für unser aller, AUCH DER IHRIGEN Zukunft einsetzen, nicht anzuwenden und sie so nicht in völlig inadäquater Weise zu kriminalisieren.

Wenn niemand mehr aufsteht und wirkungsvoll protestiert, weil die Justiz sich von denen instrumentalisieren lässt, die mit unweltschädigenden Geschäften Profit machen, indem sie jeden Widerstand juristisch unterbindet, wird dieser Planet in die Katastrophale schlittern, mit dramatischen gesellschaftlichen und ernährungswirtschaftlichen Folgen.

Tragen Sie durch Augenmaß und kluge juristische (nicht-) Handlungen zum Erhalt einer wehrhaften, lebendigen Demokratie bei.

Haben Sie den Mut zu in den Augen mancher Formalisten und Lobbyisten unpopulären Entscheidungen.
Ramona Sefzik In einem demokratischen Staat dürfen doch keine Menschen angeklagt werden, die mit ganzem Herzen für die Demokratie einstehen und dafür, dass Sie, ich, unsere Familien weiterhin leben können. Sie haben Hoffnung, nur dafür und darum kämpfen sie für uns alle. Auch für alle Menschen im Gericht. Die geben uns nicht auf. Tut ihr das? Bitte erkennen sie die Herzen dieser Menschen und die Wichtigkeit ihres Handelns, für euch und uns alle.