Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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nur für die StA sichtbar | zum Vorwurf der Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung in Bezug auf die „Letzte Generation“ möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Tätigkeiten, die wie hier auf das Gemeinwohl gerichtet sind, nämlich auf die Erhaltung der unabdingbaren natürlichen Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft, und die als Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG verfassungsrechtlich geschützt sind, können strafrechtlich keine „kriminelle“ Zwecke im Sinne des § 129 StGB sein. Das stünde im Widerspruch zu den Grundsätzen unseres Rechtsstaats. Denn Grundrechte wahrzunehmen, kann nicht als strafwürdiges Verhalten gewertet werden, sonst würde man das Strafrecht als höherrangig gegenüber dem Verfassungsrecht ansehen – was gegen das Grundgesetz verstoßen würde, siehe Art. 1 Abs. 3 und 20 Abs. 3 GG. Daher kann auch eine zu diesem Zweck gegründete Vereinigung von vornherein keine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB sein. Zur Begründung dafür, dass selbst die von Mitgliedern der „Letzten Generation“ durchgeführten Blockadeaktionen vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sind, verweise ich auf die verfassungsrechtlichen Ausführungen von Prof. Dr. Jochen von Bernstorff: Ist der Umgang mit Klimaprotesten in Deutschland menschenrechtswidrig? (04.06.2023) https://verfassungsblog.de/ist-der-umgang-mit-klimaprotesten-in-deutschland-menschenrechtswidrig/ und: Die planetarische Bürgerrechtsbewegung vor Gericht (13.12.2022) https://verfassungsblog.de/die-planetarische-burgerrechtsbewegung-vor-gericht/ sowie den Menschenrechtsbericht 2023 des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Kap. 3: Versammlungsfreiheit in Gefahr? Raum für Klimaaktivismus erhalten. S. 84-94) https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/entwicklung-der-menschenrechtssituation-in-deutschland-juli-2022-juni-2023 |
nur für die StA sichtbar | Eine kriminelle Vereinigung? Junge politisch engagierte Menschen, die auf die Straße gehen, um auf den Klimawandel aufmerksam machen? Ich danke diesen jungen Menschen, sich mutig für Ihre Idee und der Hoffnung auf eine bessere Zukunft einsetzen und hoffe auf eine Rechtsprechung, die sich dessen bewusst ist. |
Moritz Nik Dittmann | die Anwendung von Strafrecht gegen friedliche Protestgruppen birgt weitreichende Risiken für die Demokratie. Internationale Beispiele, wie aus Russland und der Türkei, zeigen die gefährliche Tendenz, dass unter dem Deckmantel der Rechtssicherheit ziviles Engagement und Meinungsfreiheit unterdrückt werden. Solche Maßnahmen schaden dem Vertrauen in staatliche Institutionen und untergraben die Grundpfeiler einer jeden Demokratie. Es ist entscheidend, dass in Deutschland unabhängig vom Anliegen einer Gruppe, das fundamentale Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewahrt bleibt. Deutschland ist eine starke Demokratie und muss solche Protestformen aushalten können, ohne zu den in diesem Verfahren erwogenen Maßnahmen greifen zu müssen. Die Entscheidungen, die heute getroffen werden, prägen nicht nur das nationale Rechtsverständnis, sondern auch die internationale Wahrnehmung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Ich appelliere daher an Sie, bei der Bewertung der Sachlage die langfristigen Auswirkungen auf unsere demokratische Gesellschaft zu berücksichtigen. |
nur für die StA sichtbar | Ich würde es wichtig finden, die Anklage wegen Geringfügigkeit einzustellen, weil eine lobenswerte Motivation dahinter steht. Die Angeklagten sind jung und idealistisch und kämpfen für einen gesunden Planeten. |