Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Dr. Jasmin Hödl Wie kann es sein, dass man als krimininell gilt, wenn man sich für das Überleben der Menschheit einsetzt?
Wie kann es sein, dass man als kriminiell gilt, wenn man keinerlei finanzielle Interessen verfolgt, das Leben anderer Menschen bedroht oder sonstiges schädigendes Verhalten ausübt?
Laut sächsischer Akademie der Wissenschaften werden Kriminielle folgendermassen beschrieben:
“Benennungsmotiv im Lateinischen und Keltischen ist also entweder die Absonderung der Verbrecher vom üblichen moralischen und gesell¬schaftlich vorgeschriebenen Verhalten oder sogar – angesichts von dt. Abschaum „übelste, minderwertigste Gruppe von Menschen in einer Gesell-schaft“ und Bodensatz (der Gesellschaft).
In Anbetracht dieser Definition sollen Sie ernsthaft darüber urteilen, ob die Letzte Generation zu der “übelste(n), minderwertigste(n) Gruppe von Menschen in einer Gesellschaft” gehört?
Wenn schon, dann muss über unsere Regierung entschieden werden, die Gesetze zum Überleben der Menschheit nicht umsetzen. Sie halten sich nicht an ihre eigene Gesetze und bilden damit womöglich den “Bodensatz der Gesellschaft.”
Für uns solllte die Letzte Generation zu einer gemeinnützigen Vereinigung werden.

Quelle: https://dwee.saw-leipzig.de/etymology/Krimineller/de
Henrik Happel da die hier zu beurteilenden Menschen keinen kurzfristigen persönlichen Vorteil aus den zur Last gelegten Taten ziehen, sondern eine Beeinflussung ihrer Mitmenschen zum verantwortlichen Umgang mit natürlichen Ressourcen zum Ziel hatten, was einem gesunden öffentlichen Interesse entsprechen sollte, fände ich persönlich eine Einstellung des Verfahrens folgerichtig.
Jona Königes Der Paragraph 129 ist geschrieben für die Mafia, für Al Quaida, für russische Hacker und Nazis, die sich zu gemeinschaftlichem Mord, Raub und Erpressung/Bereicherung verabreden.
Er ist nicht gedacht für Menschen, die sich in öffentlichen Versammlungen treffen und auf den offensichtlichen Klimanotstand hinweisen um eine gesellschaftliche Katastrophe zu verhindern.
Wenn in diesem Fall eine Anklage möglich wird, dann zeigt sich, dass dieser Paragraph ein Gummiparagraph ist und als politisches Werkzeug missbraucht wird und deshalb abgeschafft gehört!
Alexander Klar dass Sie nach über einem Jahr immer noch gegen Klimaaktivsten wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129 StGB ermitteln bzw. diese anklagen wollen, macht mich fassungslos.

Die Aktionen dieser Menschen haben nicht den Zweck, die auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Ganz im Gegenteil ist deren Erwartung an die Politik, dass diese sich an das Grundgesetz hält. Sie handeln damit nicht in ihrem eigenen Interesse, sondern im Interesse der Menschheit.

Dass die Klimakrise eine existenzielle Bedrohung nicht nur für andere Länder, sondern auch für Deutschland ist, sollte mittlerweile offensichtlich sein. Die Flutkatastrophe im Ahrtal wäre ohne den Klimawandel sehr unwahrscheinlich. Aktuell steuern wir auf eine 3 Grad wärmere Welt zu. Während das KSG Deutschland ermöglicht, mehr Emissionen zu verursachen, als Deutschland nach dem völkerrechtlich bindenden Abkommens von Paris zusteht.

Ich möchte Sie als Teil der Exekutive bitten Prioritäten zu setzen. Statt sich mit der Letzten Generation zu beschäftigen, wären Ermittlung gegen organisierte Unternehmen, die für Emissionen von ungeheurem Ausmaß verantwortlich sind, wie z.B. RWE oder Shell deutlich angemessener. Sinnvoll wären auch Ermittlungen gegen die Bundesregierung, die sich nicht an Gesetze hält, weil sie z.B. die aus dem KSG geforderten Sofortmaßnahmen nicht einleitet.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dass Verfahren gegen die Letze Generation einzustellen.