Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Martin Rausch Ich finde es sehr besorgniserregend, dass unser Staat Menschen, die sich für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen engagieren, kriminalisiert. Als Demokrat gehört es für mich zur Bürgerpflicht, die Gemeinschaft davor zu warnen, wenn grundlegende Dinge in Gefahr geraten und dies von den Institutionen nicht erkannt wird. Das erste Mal in meinem Leben, stehe ich vor der Frage, ob ich diesem System meine Unterstützung entziehen muss, wenn es, gewaltfreie Aktionen dermaßen sanktioniert und sie sogar in die kriminelle Ecke steckt. Das steht in keinem Verhältnis zu anderen Ereignissen, wie z.B. den gewaltätigen Protesten der Landwirte ! Ich bin entsetzt, dass ich es noch erleben soll, dass unbequeme Meinungen und Aktionen, welche die Autorität des Staates zwar herausfordern, aber keinesfalls grundsätzlich in Frage stellen in unserem Land wieder auf diese Art geahndet werden sollen. Im Namen meiner Enkel fordere ich die Justiz auf das Recht nicht politischen Zwecken unterzuordnen.
nur für die StA sichtbar Ich schreibe Ihnen weil ich besorgt bin, dass eine zivile, in meinem Ansehen gemeinnützige Gruppe in eine solch drastische juristische Maßnahme erfahren soll. Ich bin keineswegs mit allen Aktionen der sogenannten Letzten Generation einverstanden. Doch bin ich sehr dankbar, dass sich Menschen mit solchem Einsatz und privaten Opfern für das Wohl ALLER engagieren. Für mich ist die Form von bewusst störendem Protest vergleichbar mit einem Streik; beides führt zu (meist milden) Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Lebens mit der Hoffnung, ein gutes Ziel zu erreichen. Der Hauptunterschied ist dass die Letzte Generation nicht für ihre eigene Agenda protestiert, sondern für - buchstäblich - den ganzen Planeten. Auch für Sie, die Angehörigen der Staatsanwaltschaft. Bitte nehmen Sie dieses hohe Ziel in Betracht!
nur für die StA sichtbar Ich möchte mich hiermit gegen die Einordnung der Klima-Aktivisten als kriminelle Vereinigung aussprechen. Ihre Aktionen sind zwar unbequem und sollen aufrütteln, aber sie bringen niemanden bewusst zu Schaden. Zudem sind die Aktionen einem höheren gemeinschaftlichem Ziel untergeordnet und dienen nicht etwa dem Eigennutz. Damit fallen die Aktionen in die Kategorie „ziviler Ungehorsam“. Und der ist wichtig. Wie sonst soll man sich einsetzen gegen ungerechte Gesetze und für langfristigen Natur- und Klimaschutz? Die Mühlen der Gesetze mahlen oftmals zu langsam, die Zeit haben wir nicht mehr im Klima- und Naturschutz.
Ziviler Ungehorsam hat eine lange und rühmliche Geschichte. Erstmals rief der Philosoph Henry David Thoreau im Jahr 1849 dazu auf, keine Steuern mehr zu zahlen, bis die USA ihren Expansionskrieg gegen Mexiko einstelle und zudem die barbarische Sklavenhaltung abschaffe. Später rief Indiens Freiheitskämpfer Mahatma Gandhi zum Boykott gegen die Produkte der Briten auf, um sein Land von deren Herrschaft zu befreien. Die jüdische Philosophin Hannah Arendt hat den zivilen Ungehorsam als politische Handlungsform verteidigt, ebenso Jürgen Habermas, der ihn als Zeichen einer gefestigten Demokratie verstand.
Die Methoden des zivilen Ungehorsams sind unterschiedlich. Auch das Festkleben auf Straßen ist Ausdruck eines Aufbegehrens gegen die herrschende Gesetzgebung und gehört somit dazu.
Der zivile Ungehorsam der meist jungen Aktivisten kostet Mut. Wir sollten die Beteiligten nicht kriminalisieren und sie nicht mit Strafen mundtot machen, – sondern vielmehr ihre Botschaft ernst nehmen, ihnen zuhören und gemeinsam nach Lösungen suchen.
Jakob Hagedorn Ich bin überzeugt, dass die "Letzte Generation" keine kriminelle Vereinigung ist. Zunächst möchte ich betonen, dass es sich zwar um eine Aktivistengruppe handelt, jedoch keine strukturellen Merkmale einer kriminellen Vereinigung aufweist. Die Organisation hat keine hierarchische Struktur, keine festen Mitgliedschaften und keinen klaren Zweck, der auf die Begehung von Straftaten abzielt. Vielmehr setzt sich "Letzte Generation" friedlich und demokratisch für Umweltschutz und den Kampf gegen den Klimawandel ein.

Des Weiteren ist anzumerken, dass die Aktivitäten von "Letzte Generation" im Einklang mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und dem Recht auf Versammlungsfreiheit stehen. Die Teilnahme an Demonstrationen, die Organisation von Protestaktionen und die öffentliche Diskussion über Umweltfragen sind Ausdruck demokratischer Bürgerbeteiligung und sollten nicht als kriminell eingestuft werden.

Es ist wichtig, zwischen legitimer politischer Aktivität und kriminellen Handlungen zu unterscheiden. "Letzte Generation" verfolgt legitime Ziele im Rahmen demokratischer Prozesse und sollte daher nicht mit dem Etikett einer kriminellen Vereinigung belegt werden. Eine solche Einstufung würde nicht nur die Rechte der Mitglieder von "Letzte Generation" verletzen, sondern auch die Glaubwürdigkeit und Integrität unseres Rechtssystems in Frage stellen.

Ich appelliere daher an Ihre objektive Bewertung der vorliegenden Sachlage und bitte darum, "Letzte Generation" nicht nach § 129 StGB als kriminelle Vereinigung zu klassifizieren.