Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Patrick Unterkiecher Meiner Meinung nach ist die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben. Diese Menschen engagieren sich für unsere Zukunft. Eine kriminelle Vereinigung sind sie meiner Meinung nach nicht!

Liebe Grüße
Rüdiger Eisenreich ich verweise auf das folgend angeführte urteil des "Bundesverfassungsgericht"

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html;jsessionid=0D6329F596512D15AC445FBF8D28A965.internet962

also Art. 2 und 20a des GG.
und! die LG und ihr aktivismus zur vermeidung der disruptiven fossilen vernichtung der lebensgrundlagen, nimmt im wesentlichen aktiv das verteidigungsrecht und die verteidigungspflicht des Artikel 20 Absatz 4 war!

Rüdiger Eisenreich, strasse des 18. oktober 28, 04103 Leipzig

nur für die StA sichtbar Es ist eine Schande, dass Menschen, die sich gewaltfrei für eine Zukunft unserer Kinder einsetzen, strafrechtlich verfolgt werden. Wir werden eines Tages, wenn der Planet einer Wüste gleicht, auf sie als Helden zurückblicken, die rechtzeitig die Initiative ergriffen und scheiterten aufgrund von Ignoranz und Verfolgung.

Kriminelle Clans und Drogenringe beherrschen seit Jahrzehnten die Großstädte und viele kleine Geschäfte dienen der Geldwäsche. Das nehmen wir hin.

Bauern blockieren die Straßen und verpessten dabei die Umwelt, statt ihre Landwirtschaft umzustellen.
Das nehmen wir hin. Es fühlt sich ja keiner gestört durch die netten Bauern.

Aber wehe unschuldige gutherzige Protestanten stören den morgendlichen Berufsverkehr. Dann muss unverzüglich reagiert werden.

Wir haben in Deutschland nicht umsonst die Gewaltenteilung. Die Judikative sollte sich nicht zum Spielball der Politik und unfähiger Verkehrsminister machen lassen.

Die Verfolgung der Klimaaktivisten ist sofort einzustellen. Alles andere ist grob unmoralisch.
Robert Schmidt selbstverständlich spüre ich durch regelmäßige Prozessbegleitung der von Ihren Berliner Kollegen angeklagten Verfassungsschützer in Berlin-Moabit auch in Ihrem Arbeitsbereich der Justiz die defizitären Ressourcen (Zeit, Arbeitsmittel).
Aufgrund Ihrer hohen Arbeitsbelastung (dargelegt exemplarisch in aktuelleren Büchern von Jens Gnisa – Das Ende der Gerechtigkeit - und Ralf Knispel – Rechtsstaat am Ende - sowie früher von Kirsten Heisig (verstorben 2010) – Das Ende der Geduld) kann es
bei der Ermittlung entlastender Umstände (§ 160 StPO) der von Ihnen ins Visier genommenen Menschen zu unerfreulichen Engpässen kommen.
Inwieweit Ihre in der europäischen Union wohl singuläre politische Weisungsgebundenheit
(un(ter))bewusst bei der Gewichtung Ihrer Arbeitsintensität eine Komponente ist, lasse ich aktuell sozusagen vorläufig eingestellt.
Allerdings sehe ich durchaus eine Gefahr der Verfolgung Unschuldiger und möchte gar nicht erst an strafrechtliche Weiterungen dieses Begriffs denken.
Präventiv lasse ich daher zunächst folgende Anregungen aus dem nichtbayerischen Gewahrsam und behalte mir spätere Ergänzungen vor.

Klimaschutz ist Verfassungsschutz.
Das ergibt sich nicht nur aus dem Art. 20a GG, der aufgrund des Urteil des BVerfG aus 2021 ins Rampenlicht trat, sondern insbesondere aus Art. 1 Abs. 2 GG mit
der Selbstverpflichtung des deutschen Staates/ der deutschen Gesellschaft zur Wahrung der unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage von Frieden und Gerechtigkeit in der
Völkergemeinschaft dieser Welt.
Als aufs Grundgesetz vereidigte Volljuristen gehen sie tagtäglich mit diesem zentralen Baustein unserer Rechtsordnung und unserer Gesellschaft um.
Ebenso ist für Sie der Umgang mit Verträgen, auch internationalen, routiniertes Alltagsgeschäft, weshalb Ihnen die aufgelaufenen „Vertragsrückstände“ der Bundesrepublik Deutschland in Sachen internationaler Klimaschutzabkommen sicherlich
staatsbürgerlichen Kummer bereiten.
Ich vermag nicht zu erahnen, wie unangenehm es ist, anderen verantwortlichen Menschen vermeintliche Rechtsverstöße vorzuhalten, wenn die Gesellschaft bzw. der Staat, für die ein sozialethisches Unrechtsurteil mittels erfolgreicher abgeschlossener Strafverfolgung durchgesetzt werden soll, selbst von grob fahrlässig bis zu vorsätzlich die eigene Verfassung und internationale Vereinbarungen mit gemeinsamen und intensiv betriebenen Tatplan über Jahrzehnte verletzt.
Wie soll eine mögliche Anstiftung durch einzelne exponierte Repräsentant*innen dieser Gesellschaft und eine Tatprovokation durch selbige beurteilt werden?
Mit einer Analyse kann ich Ihnen leider nicht dienen, doch bin ich sicher, dass es hierzu umfangreiche wissenschaftliche Vorarbeiten und aktuelle Forschungen gibt.
Um die Problematik zu verdeutlichen führe ich exemplarisch als Beispiele an:

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als „Animateur“ (!?):
Aus der Gedenkrede zum 50. Todestag von Fritz Bauer am 01.07.2018 zu Frankfurt am Main

„Worauf er (Fritz Bauer) aber sicher setzte, war der Erkenntnisgewinn für die junge, die unbelastete Generation. Sie sollte erkennen können, wohin unbedingter Gehorsam und blinde Pflichterfüllung führt, und aus dieser Erkenntnis den Schluss ziehen, dass es Situationen gibt, in denen Ungehorsam zur Pflicht wird. Diese Einsicht in die Notwendigkeit eigenverantwortlichen Denkens und Handelns schien ihm der einzige Weg zu sein, einer Wiederholung vorzubeugen.“

Ex-Bundespräsident Dr. h.c. Joachim Gauck äußert sich zum Mut in einer Demokratie im
Vorwort zum Buch Ulrich Kühne (Hrsg.) „Mutige Menschen – Frauen und Männer mit Zivilcourage“:

Aber nicht nur zur Überwindung von Diktaturen braucht es Mut. Auch in demokratischen Gesellschaften gibt es Probleme, die bewältigt, Missstände, die beseitigt, und Ungerechtigkeiten, die ausgeglichen werden müssen. Zudem gibt es Wahrheiten, die unbequem und unbeliebt sind, die dem Zeitgeist nicht entsprechen. Dann und immer, wenn ausgetretene Pfade verlassen und Neuland beschritten werden muss, in Forschung und Wissenschaft, in Politik und Kultur, sind mutige Menschen gefordert. Deshalb ist es so wichtig, dass jeder an seinem Platz und nach seinen Fähigkeiten Verantwortung übernimmt und Zivilcourage trainiert. Dabei kann uns dieses Buch, diese Versammlung der Mutigen, helfen.

Leider kommt der Herr Bundespräsident Steinmeier im Verbund mit einigen deutschen Regierungskabinetten auch als Tatprovokateur in Betracht.
Bei der Münchener Sicherheitskonferenz vom Februar 2007 soll er noch als Außenminister avisiert haben:
„Europa und Amerika sollten bei Energiesicherheit und Klimaschutz ganz oben auf der Tagesordnung zusammenarbeiten“. Dies sei „das transatlantische Projekt des 21. Jahrhunderts“.

„Um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, wird ein schlichter Neuaufguss des Alten nicht genügen“ lautet eine zusammenfassende Überschrift in einer Redensammlung des Präsidenten. Dieser Titel betrifft seine Rede vom 14.03.2018 im Schloss Bellevue
(übrigens fast nachbarschaftlich zum Kriminalgericht Moabit gelegen!) zur Ernennung des Ernennung des letzten Kabinetts Dr. Merkel.
Es ist in dieser Aufgabenbeschreibung für die große Koalition schwierig, einen Hauch von Klimaschutz zu entdecken. Und das unter dem Eindruck des verbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens vom 12.12.2015 mit dem verbindlichen Ziel einer Begrenzung der Erderwärmung von deutlich unter 2 %?
Mit welchen Notwehrmaßnahmen soll den Unterlassungssünden im Zeitablauf entgegengetreten werden?

Gern verweise ich auch auf die äußerst plakative Kampagne „Demokratie lebt“ seit 2017
eines Bundesministeriums, deren Auswirkung auf verantwortungsbewusste Menschen ein Ermittlungsansatz Ihrerseits unter dem Stichwort „wehrhafte Demokratie“ sein sollte.
Ich könnte Ihnen sogar Beweisfotos zukommen lassen, doch hoffe ich, dass Ihnen eine Internetrecherche mit anschließender Anfrage oder sogar Einvernahme bei Mitarbeitenden
des Ministeriums Ihnen aussagekräftige Erkenntnisse liefert.

In summarischer Würdigung nur dieses Auszugs der verdrängten und unterlassenen Bearbeitung des Klimaproblems (es dürfte hier ein großes Feld für die weitere Wahrheitsermittlung im Geiste des § 244 StPO geben!) sehe ich absolut keinen Raum im Hinblick auf die Menschenwürde (Art. 1 GG) und die Gewissensfreiheit (Art. 4 GG) der im Betreff genannten Menschen für ein sozialethisches Unwerturteil und halte eine Strafverfolgung im Hinblick auf die Bindungswirkung der Artikel 1 Abs.3 GG und 20 Abs. 3 GG bereits auf Ebene der Staatsanwaltschaft als vollziehende Gewalt ausgeschlossen.
Die Zeiten des Rechtspositivismus sind mit dem Grundgesetz erfreulicherweise beendet,
auch wenn ich aktuell „gesetzespositivistische“Tendenzen wahrnehme, bei denen über die Arbeit mit Gesetzeskommentaren und Urteilsanalysen die übergeordnete Geltung des Rechts aus den Augen verloren wird.
Um meinen Beitrag zu Ihrer Arbeit noch übersichtlich zu halten gehe ich nicht auf weitere rechtstheoretische und rechtsphilophische Erwägungen ein und enthalte
mich bei fortentwickelnden Rechtsgedanken zum Komplex der §§ 16, 17, 32-35, 129 StGB, wobei ich befürchte, dass analog zu einer Bewertung wohl in einem nordischen Land die Notwehrberechtigung parallel zur Beschleunigung auf weitere Kipppunkte zu an Bedeutung gewinnen könnte.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Befürchtung, die sie vermutlich auch schon umgetrieben haben dürfte, ob sich bei einer zugelassenen Anklage nicht die ebenfalls verfassungsrechtlich bedeutsame Frage des „Richtens (und auch Anklagens) in eigener Sache“stellt. Schließlich sind Jurist*innen mit überproportionaler Vertretung in den deutschen Parlamenten, in Leitungsfunktionen der Exekutive und sogar zu 100% in der Legislative nicht nur als Bürger*innen wesentlich beteiligt am deutschen Anteil der Klimakrise im Wandel zur Katastrophe.
Es besteht die reale Gefahr der Befangenheit mit Konsequenzen bis hin hin zur Gretchenfrage des Art. 6 EMRK.
Vermutlich muss diese Frage demnächst auch bei anderen Prozessen energischer vorangetrieben werden, um den Weg zumindest zum Bundesverfassungsgericht zu beginnen.

Persönlich ist bei mir schon etwas länger das auch mein Gewissen beunruhigende Gefühl
aufgekommen, ich beginge als Teil der deutschen Gesellschaft mit ihrer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihren internationalen Verpflichtungen gegenüber Menschen in Klimakatastrophengebieten weltweit unterlassene Hilfeleistung.
Der Gedanke an die Strafnorm des § 323c StGB ist dabei für mich etwas weniger verstörend als das wachsende Bewusstsein, dass unsere Gesellschaft und ich als Teil davon massiv mit unserer (dieses Verallgemeinerung wähle ich eher ungern, finde sie hier aber überaus zutreffend) seit Jahrzehnten wachsend privilegierten Lebensweise und der Externalisierung daraus entstehender Probleme in Krisenregionen gegen unsere eigenen proklamierten Grundwerte aber auch gegen die UN-Menschenrechtskonvention verstoßen.
Was unsere „Rückstände“ in der Umsetzung wirksamen Klimaschutzes im Hinblick auf das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 oder bezüglich der Resolution 48/104 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20.12.1993
bedeuten können, werden Sie sicherlich bei der Prüfung der Gewissensfrage, auf deren Schutz sich alle Angeklagten in Verbindung mit ihrer Menschenwürde berufen können,
genaustens prüfen.

Und damit eine Rückkehr zum Kern meiner Gedanken in etwas anderen Worten:

Es besteht sicherlich kein Anspruch der deutschen Gesellschaft, dass sich alle auf ihrem Staatsgebiet befindlichen Menschen der gesellschaftlichen Mehrheitsströmung in Richtung einer Art Massenselbstmord sowie Zerstörung der Lebensgrundlagen anderer Kulturen und Gesellschaften mit Verlust von Leben oder Gesundheit anschließen.
Sich diesem Sog zu entziehen, entspricht den Leitgedanken nicht nur Kantscher Aufklärung.
Die Bedeutung der grundgesetzlichen Gewissensfreiheit unterstreiche ich durch Zitieren
des vormaligen Kardinals Joseph Ratzinger:
Aber die Mehrheit kann kein letztes Prinzip sein; es gibt Werte, die keine Mehrheit außer Kraft zu setzen das Recht hat. Die Tötung Unschuldiger kann nie Recht werden und von keiner Macht zu Recht erhoben werden. Auch hier geht es letztlich um die Verteidigung
der Vernunft: Die Vernunft, die moralische Vernunft, steht über der Mehrheit.

Zur qualitätsvollen Einführung in einen Prozess schlage ich – bei vorläufiger Beschränkung auf Werke, die bei der Bundeszentrale für politische Bildung oder den Landeszentralen erschienen sind - zunächst im Selbstleseverfahren nach § 249 StPO vor:

Menschenrechte – Dokumentationen und Deklarationen
Wolfgang Sander – Handbuch Politische Bildung
Markus Gabriel – Moralischer Fortschritt in dunklen Zeiten
Autorenteam – Zivilcourage lernen – Analysen, Modelle, Arbeitshilfen
Tim Schulze – In Zukunft hitzefrei? - Das Jugendbuch zum Klimawandel
Elizabeth Kolbert – Vor uns die Sintflut
Stephan Lessenich – Neben uns die Sintflut
Thomas Brudermann – Die Kunst der Ausrede
Jeanne Rubner – Das Energiedilemma
Charlotte Wiedemann – Der lange Abschied von der weißen Dominanz
Nikolaus Jackob u. a. - Medienvertrauen in Deutschland
Thomas Leif / Rudolf Speth – Die fünfte Gewalt – Lobbyismus in Deutschland
Christiane Schulzki-Haddouti – Bürgerrechte im Netz
Winfried Hinsch/ Dieter Janssen – Menschenrechte militärisch schützen

Unerlässlich erscheint es mir ebenfalls im Selbstleseverfahren zu bewältigen: Schulgesetze Berlin, Brandenburg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern,
bevor sich das Studium einzelner ausgezeichneter Bildungswerke für den Unterricht an deutschen Schulen und der Lehrplan für das Fach Ethik anschließt.

Weil bereits zuviel Zeit unzureichend wirkend verstrichen ist, weiter zu verstreichen droht und ausgezeichnet geeignete menschliche Geisteskräfte leider der menschlichen Überlebensfrage nicht zuarbeiten, warne ich mit der düsteren Prognose des Roger Willemsen:

„Wir waren jene, die wussten, aber nicht verstanden, voller Informationen, aber ohne Erkenntnis, randvoll mit Wissen, aber mager an Erfahrung.
So gingen wir, von uns selbst nicht aufgehalten.“

Die Frage, welche (künstliche) Intelligenz im Universum später klärt, woran und an wem es letztlich gelegen hat, dass die Menschheit nicht die Kurve bekam, ist für uns bedeutungslos.
Aktuell sollten wir sie immer dringlicher stellen: An wem und warum liegt es, dass wir die massiven Warnungen der Wissenschaft vor der Klimakatastrophe nicht beherzigen?

Mit klimafreundlichen, im Geiste jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung wehrhaft einstehenden und einigermaßen sozialempathischen Gefühl.