Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Max Güldner die Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung. Ziviler Ungehorsam war schon immer (und muss auch immer) ein zentraler Bestandteil unserer Demokratie sein. Die Klimakrise bedroht uns alle und politische Gegenmaßnahmen bleiben bisher leider weitgehend aus. Vor diesem Hintergrund ist friedlicher Protest nicht nur verständlich, sondern sogar zwingend nötig. Eine Kriminalisierung von solchem friedlichem Protest ist haarsträubend. Auch zum Schutze des Rechtsstaates ist ein sinnvoller und ernsthafter Umgang mit der Klimakrise notwendig. Nichts anderes fordert die Letzte Generation. Ich möchte daher an sie appellieren, von einer weiteren Strafverfolgung abzusehen.
nur für die StA sichtbar ich mag Ihnen im Bestreben Kriminelle und deren Machenschaften zu verfolgen vollkommen zustimmen. Im Falle Ihres aktuellen Vorgehens gegen die Letzte Gereration auf Basis des § 129 StGB kann ich Ihnen jedoch nicht folgen.

Einzelne Aktionen mögen Straftatbestand haben, jedoch ist das Ziel der Letzten Generation nicht das Begehen von Straftaten sondern das Aufmerksammachen auf die laufende Klimakatastrophe und die Untätigkeit der Regierung. Einzelne in diesem Zusammenhang begangene Straftaten mögen Sie gerne entsprechend verfolgen und vor Gericht bringen, welches dann hoffentlich die gutgemeinten Absichten bei der Beurteilung entsprechend hinzuzieht. Die gesamte Bewegung und auch deren Unterstützer durch eine Einordnung nach § 129 StGB zu kriminalisieren ist absolut nicht zielführend.
Ziel des § 129 StGB ist die Kriminalisierung von Menschen und Organisationen, die zum Eigennutz und gegen das Wohl von anderen Menschen agieren. Die Letzte Generation sehe ich aber als Vereinigung, die sich das Wohl aller Menschen, Tiere und das gesamten Planten zum Ziel gesetzt hat.

Ich gehe zwar davon aus, dass Sie den RAHMENBESCHLUSS 2008/841/JI DES RATES vom 24. Oktober 2008 kennen, will Sie aber dennoch noch einmal darauf hinweisen, dass dort der Begriff "kriminelle Vereinigung" definiert wurde als "Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die, um sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen".
Unter diesem Aspekt wäre der § 129 StGB daher nach meinem Verständnis nicht anwendbar.

Ich hoffe Sie machen Ihre Arbeit gut, korrekt und vollständig und kommen somit hoffentlich zu einem ähnlichen Ergebnis, was die Anwendung des § 129 StGB betrifft.
nur für die StA sichtbar Mit Erschrecken habe ich von der Anklage gegenüber Edmund Schulz, Jakob Beyer, Mirjam Herrmann, Lukas Popp und Henning Jeschke erfahren.
Diese fünf Menschen haben weder das Interesse sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen oder planen gezielt Straftaten zu begehen, wie es durch den . Es geht ihnen einzig und allein darum, den Rest der Menschheit aufzurütteln. Ohne drastische Maßnahmen gibt es für dieses, uns alle betreffende Thema, keine Aufmerksamkeit und die Generation unserer Kinder und Kindeskinder wird eine Zukunft auf einem immer weiter zerstörten Planeten erleben. Es ist endlich an der Zeit, die Menschen und Konzernführer zu bestrafen, die den Planeten bis aufs Letzte ausrauben und allem die Lebensgrundlage nehmen.
Christian Zach Ich war entsetzt, dass die Staatsanwaltschaft Neuruppin vor etwa 1,5 Jahren die Ermittlungen nach §129 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die letzte Generation aufgenommen hat. Ich habe mich als Unterstützer damals selbst angezeigt, weil ich der Meinung bin, dass die Ziele der letzten Generation mehr als legitim und durch breiten wissenschaftlichen Konsens gestützt sind und die Anschuldigungen absurd und völlig überzogen scheinen. Damals wie heute bin ich überzeugt, dass es notwendig ist, auf das Versagen der Politik bei diesem existenzbedrohenden Zustand hinzuweisen. Notfalls mit zivilem Ungehorsam. Der IPCC-Bericht lässt zum Thema wenig Interprätationsspielraum, die Wissenschaft ist weitestgehend einig darüber, dass Maßnahmen schnell ergriffen werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil im April 2021 festgestellt, dass das Klimaschutzgesetz zur Einhaltung des völkerrechtlich bindenden Pariser Klimaschutzabkommen nicht ausreicht und gegen das Grundgesetz verstößt. Nichts desto trotz setzt sich die Regierung, allen voran die FDP, über dieses Urteil hinweg, indem sie bewusst gegen das KSG verstößt. Auch vielbeschworene Mehrheiten ändern daran nichts (Beispiel Tempolimit, das als erste Sofortmaßnahme wenigstens etwas zur Einhaltung der Sektorenziele beitragen würde und bei egal welcher Umfrage quasi immer Mehrheiten hat). Durch geschickte Juristerei wird einfach weiter geklagt und ich schätze, bis ein abschließendes Urteil gefällt sein wird, werden im Autobahnbau bereits Tatsachen geschaffen sein. Das ist kriminell!

Einzelne Aktionen der letzten Generation mögen berechtigterweise anders strafrechtlich verfolgt werden als z.B. Straßenblockaden, aber das nehmen die mutigen Aktivisten auch in Kauf und stehen mit Gesicht und Namen zu ihrem Engagement. Die Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung hingegen stellt einen Angriff auf Grundgesetz und Zivilbevölkerung dar. Die unterschiedliche Behandlung der Bauernproteste ist ebenfalls bedenklich.

Nun höre ich, dass diese absurde Anklage tatsächlich erhoben werden soll! Ich habe tatsächlich geglaubt, dass der Staatsanwaltschaft im Laufe der Ermittlungen klar werden muss, dass der Vorwurf unberechtigt und überzogen ist.

Ich habe ein paar Quellen aus dem Internet zusammengestellt, mit denen ich glaube, meine Zweifel an der Rechtmäßigkeit bzw. der Verhältnismäßigkeit der Anschuldigungen untermauern zu können, ich habe weiterhin jeweils nicht die gesamte Quelle zitiert, sondern nur die Passagen, die ich als wichtig erachte:
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Deutsche laut Menschenrechtsorganisation in Freiheitsrechten »eingeengt«

Bisher war Deutschland in der Untersuchung der Lage in 198 Staaten als »offen« eingestuft worden – dem höchsten im Monitor genannten Wert. Jetzt gilt es als »eingeengt«. Grund dafür seien das Vorgehen gegen Klimaaktivisten der Letzten Generation und die Einschränkungen und Auflagen für propalästinensische Demonstrationen, erklärte die Organisation mit Sitz in Johannesburg in ihrem am Mittwoch vorgestellten Bericht.
»Deutschland war eines der freiesten Länder in Europa. Nun ist Deutschland Rudelführer im EU-weiten Schlag gegen Klimaaktivismus«, sagte Tara Petrovic, zuständig für den Monitor in Europa und Zentralasien. Die Abstufung Deutschlands sollte laut Petrovic ein Weckruf für das Land und den Kontinent sein, einen Kurswechsel einzuleiten. »Deutschland zeigt, dass Bürger in Demokratien nicht immun sind gegen die Erosion ihrer Rechte«, sagte Marianna Belalba Barreto, die Forschungsleiterin von Civicus.
(https://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-civicus-bewertet-freiheitsrechte-als-eingeengt-a-1cdf20e5-8c03-4d83-ad74-a71212d2bc2e)

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Amnesty Public Statement (policehumanrightsresources.org)
Besides, members of the activist group “Letzte Generation” have been accused of forming a criminal organization according to § 129 of the German Penal Code. The provision has been criticized for being overly broad and thus susceptible to misuse. This criminal charge is accompanied by far-reaching powers of investigation. Among other measures, phone calls with journalist have been intercepted by the police, threatening the freedom of press. Even though investigations were at an early stage, the Bavarian police publicly prejudged the activist group for committing the offence, violating the presumption of innocence and the rule of law. These state actions must be seen in the
context of public statements by high-ranking politicians and media outlets that equate climate activists with “terrorist groups” such as the Taliban.
(https://policehumanrightsresources.org/content/uploads/2023/09/Protect-the-Protest-Freedom-of-Peaceful-Assembly-Under-Pressure-in-Germany-Analysis-by-AI-Germany.pdf)
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Versammlungsfreiheit: Interaktive Karte zeigt Einschränkung von Protest weltweit - auch in Deutschland | 19.09.2023 (amnesty.de)
Paula Zimmermann, Expertin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty International in Deutschland, sagt: "In Deutschland werden Proteste von staatlichen Behörden mitunter als Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrgenommen und deshalb eingeschränkt. Das bereitet uns große Sorge. Protest wird teils kriminalisiert und dämonisiert, statt ihn als Menschenrecht zu achten und als Kern einer lebendigen Zivilgesellschaft anzuerkennen. Wir appellieren an die Bundes- und Landesregierungen, die Versammlungsfreiheit in Deutschland umfassend zu schützen."
https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/versammlungsfreiheit-proteste-weltweit-interaktive-karte-protest-map
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Klimaprotest | "Protest darf unbequem sein" | 29.01.2024 (amnesty.de)
Roda Verheyen
Rechtsanwältin und Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Verheyen erhob 2018 die erste deutsche Klimaklage gegen die Bundesregierung. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz von 2019 war erfolgreich und führte 2021 zum Klimabeschluss.

Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Klimaprotestgruppen aus dem Mai 2023 ist ebenfalls eine neue, sehr kritisch zu sehende Dimension. In Brandenburg und München wurde der Anfangsverdacht bereits bejaht, in Berlin hingegen nach Prüfung abgelehnt.
Die Straftaten der Klimaaktivist*innen sind aus unserer Sicht vorwiegend versammlungstypische Bagatelldelikte.
Die Gewährung von Versammlungs- und Meinungsfreiheit sollte nicht nur in Deutschland gut beobachtet werden. Die Tendenz in vielen Ländern, diese Freiheiten zu beschneiden oder abzuschaffen, ist schädlich für jede Demokratie. Dieser Trend muss unbedingt verhindert oder rückgängig gemacht werden.
Ich gehe davon aus, dass Gerichte sich nicht von Forderungen anstecken lassen, Bagatelldelikte unverhältnismäßig hart zu ahnden.
(https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-journal/deutschland-klimakrise-klimaschutz-demonstrationen-rechtsgrundlagen-interview-roda-verheyen-protest-darf-unbequem-sein)
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Gutachten | Stellungnahmen – Green Legal Impact Germany e.V.
Vorgehen gegen Umweltschützer*innen ist „große Gefahr für Menschenrechte und Demokratie in Europa“ – auch in Deutschland
UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützer*innen, Michel Forst, warnt vor zunehmender Repression gegen Klimaproteste in vielen europäischen Staaten.
Berlin, 28. Februar 2024: In seinem heute veröffentlichten Positionspapier „Staatliche Unterdrückung von Umweltprotesten und zivilem Ungehorsam: eine große Bedrohung für Menschenrechte und Demokratie“ beklagt der UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützer im Rahmen der Aarhus-Konvention, Michel Forst, eine Tendenz der Unterdrückung und Kriminalisierung von friedlichem Umweltprotest und zivilem Ungehorsam in verschiedenen europäischen Ländern. Vielerorts würden friedlicher Protest und ziviler Ungehorsam zum Schutz von Umwelt und Klima eingeschüchtert, kriminalisiert und damit zum Schweigen gebracht. Dieser Trend sei das Gegenteil dessen, was Staaten als Reaktion auf die wachsende Umweltmobilisierung tun sollten: Anstatt Umweltaktivist*innen zu kriminalisieren, sollten Regierungen die Ursachen ihrer Mobilisierung angehen. Regierungen und die breite Öffentlichkeit müssten begreifen, dass die Unterdrückung des Rechts auf friedlichen Protest eine erhebliche Gefahr für Demokratie, Menschenrechte und eine aktive Zivilgesellschaft in Europa darstelle.

Ermittlungen einstellen, § 129 StGB reformieren
Es widerspricht dem Kernanliegen einer freiheitlichen Demokratie, unliebsamen Protest mit Mitteln des Strafrechts zu delegitimieren. Organisationen zu kriminalisieren, die zivilgesellschaftliches Engagement und Protest ermöglichen, ist daher verfassungsrechtlich bedenklich. Das Grundgesetz stellt strenge Verhältnismäßigkeitsanforderungen an die Einleitung von Ermittlungen nach § 129 StGB und die Ergreifung strafprozessualer Maßnahmen gegen Aktivismus und Protest. Diese Anforderungen sollte die Strafjustiz konsequent beachten und die Verfahren nach § 129 StGB gegen Klimaaktivist*innen einstellen. Darüber hinaus verdeutlicht der Vorfall den Bedarf für eine Gesetzesreform, mit der eine Instrumentalisierung des Paragrafen gegen friedlichen Protest für die Zukunft ausgeschlossen wird.

Besorgniserregende Entwicklungen
Das unverhältnismäßige Vorgehen der Ermittlungsbehörden gegen elinor steht im Kontext zunehmender staatlicher Repressionen gegen Klimaaktivist*innen. Green Legal Impact dokumentierte im Dezember 2023 erstmals die Entwicklungen in Deutschland in einem umfassenden Bericht. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte mahnte in seinem Menschenrechtsbericht 2023 die Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Standards im Umgang mit Klimaprotest an. Die internationalen Organisationen Amnesty International und Civicus stuften Deutschland in ihren Freiheitsrechts-Rankings zuletzt wegen des Vorgehens gegen Klimaaktivist*innen herab. Green Legal Impact beobachtet die Beschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume für die Klimabewegung mit Sorge und unterstützt Betroffene juristisch.
https://www.greenlegal.eu/publikationen/gutachten-stellungnahmen/
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Green Legal Spaces 2023
Kapitel 3, S. 14 ff
Kriminalisierung von Protest durch Strafverfolgung
Wenn klimapolitischer Protest Strafgesetze verletzt, ist es die Aufgabe und Pflicht der Strafverfolgungsbehörden zu ermitteln, anzuklagen (§ 152 Abs. 2, 170 StPO) und zu verurteilen. Gerade bei Aktionen des zivilen Ungehorsams, der einen öffentlichen Rechtsbruch bewusst in Kauf nimmt, ist die strafrechtliche Ahndung logische und in Kauf genommene Konsequenz des Protestes. Allerdings haben sowohl die Staatsanwaltschaften als auch Gerichte bei der Bewertung von Sachverhalten, der Wahl von Ermittlungsmaßnahmen und der Gestaltung von Strafprozessen gewisse Spielräume. Weil das Strafrecht im liberalen Verfassungsstaat stets „ultima ratio“ ist, sind bei deren Ausfüllung eigentlich strenge Verhältnismäßigkeitsmaßstäbe anzulegen und der Schutz der Grundrechte ist angemessen zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit als störend empfundenem Klimaprotest werden diese Spielräume aber immer häufiger zulasten der Aktivist*innen ausgenutzt. Alarmierend sind insbesondere die Ermittlungen gegen die Letzte Generation wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB. Aber auch darüber hinaus führt der zunehmende Einsatz des Strafrechts gegen friedlichen Protest zu einer Verunsicherung und Abschreckung von Protestierenden und zu einem gesellschaftlichen Klima, in dem der Einsatz für den Erhalt der Lebensgrundlagen mit immer höheren persönlichen Risiken verbunden ist. In diesem Zusammenhang äußerten zehn Strafrechtswissenschaftler*innen am 29. November 2023 in einem Meinungsbeitrag deutliche Kritik an der zunehmenden Kriminalisierung von Protest und zivilgesellschaftlichen Engagement. Dabei entsteht die abschreckende Wirkung oftmals nicht erst mit einer Anklage oder Verurteilung. Vielmehr können bereits die Einleitung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und damit verbundene Ermittlungsmaßnahmen ganz massiv in Grundrechte eingreifen und dadurch Protest verhindern.
[…]
3.3 Verfolgung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung
Eine neue Qualität staatlicher Strafverfolgung von Klimaaktivismus stellen die Ermittlungen gegen Mitglieder der Letzten Generation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin und Generalstaatsanwaltschaft München dar. Im Dezember 2022 und Mai 2023 wurden bundesweit Razzien durchgeführt, Konten und eine Homepage beschlagnahmt. Die Anwendung der Vorschrift auf friedlichen Klimaprotest hat weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Klimabewegung, die sich derzeit noch nicht vollumfänglich abschätzen lassen.
Denn bei dem Vorwurf nach § 129 StGB geht es nicht um die Strafbarkeit von konkreten, im Rahmen von Protesten begangenen Taten wie beispielsweise einer nötigenden Straßenblockade oder einer Farbsprühaktion. Vielmehr wird bereits die Organisation einer Protestbewegung als solche und jede Form der Beteiligung daran unter Strafe gestellt. Dabei erlaubt die Norm Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen die tief in die Grundrechte der Beschuldigten, aber auch von unbeteiligten Dritten eingreifen.
§ 129 StGB dient eigentlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Der Tatbestand setzt aber im Wesentlichen nur voraus, dass eine Vereinigung ihrem Zweck nach auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Nach dem Wortlaut fallen daher auch Protestgruppen, die mit Mitteln des zivilen Ungehorsams auf ihre Anliegen aufmerksam machen, in den Anwendungsbereich. Wegen der weitreichenden Folgen setzt die Norm allerdings zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zusätzlich eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Vereinigung voraus. Ihr Wirken muss das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen.
Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebots ohne Gewalt und mit Vehemenz einzufordern, dürfte das Sicherheitsgefühl einer demokratischen Gesellschaft nicht ernsthaft gefährden. Vielmehr hat auch das Bundesverfassungsgericht anerkannt: „Demonstrativer Protest kann insbesondere notwendig werden, wenn die Repräsentativorgane mögliche Missstände und Fehlentwicklungen nicht oder nicht rechtzeitig erkennen oder aus Rücksichtnahme auf andere Interessen hinnehmen.“ Angesichts einer verfassungs- und völkerrechtlich unzureichenden Klimaschutzpolitik, einem rechts- und verfassungswidrigen Klimaschutzprogramm und der wiederholten Verletzung des Klimaschutzgesetzes überzeugt es nicht, in friedlichem zivilen Klimaungehorsam eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu erblicken.

Kapitel 5 beschäftigt sich mit der Auswirkung auf die Zivilgesellschaft:
z.B. K. 5.1, S. 24
Das Vorgehen der Behörden sorgt insgesamt für eine erhebliche Verunsicherung der limabewegten Zivilgesellschaft. Aufgrund der tatbestandlichen Unschärfe von § 129 StGB sind die Strafbarkeitsgrenzen für Betroffene kaum erkennbar. Jede Unterstützung der Letzten Generation kann potenziell strafbar sein, egal ob finanziell, juristisch, kommunikativ oder logistisch. Sämtliche Menschen im erweiterten Umfeld der Vereinigung drohen zum Ziel strafprozessualer Maßnahmen zu werden. Darüber hinaus birgt auch jeder Kontakt mit den Aktivist*innen der Letzten Generation das Risiko, von Überwachungsmaßnahmen betroffen zu werden. Die Beschlagnahmung der FFF-Adressen verdeutlicht, dass für die Ermittlungsbehörden jede thematische Überschneidung verschiedener Protestgruppen für die Begründung eines Verdachts ausreichen kann.
https://www.greenlegal.eu/wp/wp-content/uploads/2023/12/GLI_Green_Legal_Spaces_Report_2023_20231201.pdf
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Letzte Generation: UN fordert nach Razzia Schutz von Klimaaktivisten | STERN.de
Die Durchsuchungen bei Mitgliedern der Klimaschutzgruppe Letzte Generation durch die deutsche Justiz sind auch bei den Vereinten Nationen nicht unbemerkt geblieben.
Nach der Razzia gegen die Protestgruppe Letzte Generation haben die Vereinten Nationen die Bedeutung von Klimaschützern und deren Aktionen hervorgehoben. "Klimaaktivisten – angeführt von der moralischen Stimme junger Menschen – haben ihre Ziele auch in den dunkelsten Tagen weiter verfolgt. Sie müssen geschützt werden und wir brauchen sie jetzt mehr denn je", sagte der Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres, Stephane Dujarric, der Deutschen Presse-Agentur in New York.
Protestierende hätten in "entscheidenden Momenten maßgeblich dazu beigetragen, Regierungen und Wirtschaftsführer dazu zu bewegen, viel mehr zu tun", erklärte Dujarric. Ohne sie wären die weltweiten Klimaziele bereits außer Reichweite. Guterres' Sprecher gab aber auch zu bedenken, dass Regierungen trotz des Grundrechts auf friedliche Demonstrationen natürlich die Verantwortung hätten, Gesetze durchzusetzen und die Sicherheit zu gewährleisten.
https://www.stern.de/politik/deutschland/letzte-generation--un-fordert-nach-razzia-schutz-von-klimaaktivisten-33503384.html
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Es lassen sich unzählige weitere Quellen finden, die aufgeführten sind ein kleiner Teil, wobei insbesondere der „Green Legal Spaces 2023“ in diesem Zusammenhang für mich Begründung genug für eine Einstellung des Verfahrens wäre. Die Meinungsfreiheit (Artikel 5 des Grundgesetzes) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8) zählen zu den Grundpfeilern der Demokratie!

Die Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung, sondern eine Klimaschutzgruppe, die inzwischen zum Beispiel auch für das Europaparlament kandidiert.

Klimaschützen ist kein Verbrechen und deshalb bin ich entsetzt, dass einige Mitglieder behandelt werden als wären sie Mitglieder der Mafia!

Ihre Mittel, auf die Dringlichkeit von raschen und wirkungsvollen politischen Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe hinzuweisen, sind gewaltfrei.

Das Ziel der Letzten Generation: Sie wollen die menschliche Zivilisation retten vor der Klimakatastrophe, in die die Menschheit immer weiter hineinläuft. Wenn die Treibhausgasemissionen, z. B. durch den Verkehr und Energiesektor, durch die Landwirtschaft, durch die Industrie und im Gebäudesektor, nicht schnell und drastisch reduziert werden, sind die Aussichten für die menschliche Zivilisation wie wir sie kennen dramatisch: Sie wird zu Grunde gehen und das Leiden durch die rapide Erderhitzung wird immer mehr und immer katastrophaler werden.

Ich teile mit der Letzten Generation das Ziel: Ich will ebenfalls unsere Lebensgrundlagen bewahren und konsequent und schnellstmöglich das fossile Zeitalter beenden und umsteuern, hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Ich will, dass nicht nur meine Generation, sondern auch unsere Kinder und Kindeskinder ein gutes Leben führen können.

Straßenblockaden erzeugen kein Klima der Angst, wie es bei kriminellen Banden der Fall wäre. Bilderrahmen mit Brei oder Farbe zu beschmutzen sind keine erheblichen Straftaten. Ich finde es völlig abwegig, aus solchen symbolischen Störaktionen eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu konstruieren. Das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof BGH, gibt eine Erheblichkeitsschwelle für Ermittlungen wegen einer kriminellen Vereinigung vor. Diese Grundsätze der Rechtsprechung dürfen Sie nicht missachten und unerhebliche Störaktionen mit organisierter Kriminalität gleichsetzen.

Mein Eindruck: Die Strafverfahren wegen Bildung einer angeblich kriminellen Vereinigung sind politisch motiviert. Schließlich stören auch andere immer wieder den Verkehr und werden nicht mit solchen Verfahren überzogen, z. B. führten die Traktorproteste aus der Landwirtschaft nicht zu Verfahren gegen Bauernvereinigungen.

Ich habe den Eindruck, dass die Ermittlungen geführt werden, obwohl eigentlich klar ist, dass eine Verurteilung extrem unwahrscheinlich ist, weil das drastische Ermittlungen wie z. B. Abhören und Hausdurchsuchungen möglich macht. Das wirkt auf mich wie eine Maßnahme, um Aktive von ihrem Einsatz für den Schutz unserer Lebensgrundlagen abzuhalten und andere von entsprechendem Engagement abzuschrecken.

Auch wenn die Mittel der Letzten Generation nicht immer meine eigenen sind: Das ist auf keinen Fall organisierte Kriminalität wie von gewalttätigen Banden.

Auch der UN-Sonderberichterstatter Michel Forst warnt eindringlich vor einer Kriminalisierung von klimaaktivistisch engagierten Menschen, die er als "environmental defenders" bezeichnet. Er schließt dabei ausdrücklich Menschen ein, die zivilen Ungehorsam als Methode wählen.

Stellen Sie das Verfahren ein!