Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Karl-Malik Güttinger ich habe Angst um den Erhalt unserer demokratischen Grundwerte!

Mit Sorge habe ich Kenntnis von den Ermittlungen genommen, die auf der Grundlage des § 129 StGB gegen einzelne Personen geführt werden, deren Handlungen – wie das Kochen von Kaffee, das Verteilen von Flyern oder das Erstellen von Grafikdesigns für eine Website – kaum als kriminelle Unterstützung einer Vereinigung angesehen werden können.

Es ist unerlässlich, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und gesellschaftliches Engagement geschützt wird, insbesondere wenn es um Themen von öffentlichem Interesse wie Gerechtigkeit und Demokratie geht. Die Anwendung des § 129 StGB in einer Weise, die potenziell jede Form der Unterstützung oder des Engagements in einer Gemeinschaft kriminalisiert, könnte eine abschreckende Wirkung auf die Ausübung dieser grundlegenden Rechte haben.

Ich appelliere an die Staatsanwaltschaft, die Bedeutung der Freiheit des Einzelnen, sich für positive gesellschaftliche Veränderungen einzusetzen, anzuerkennen und bei der Auslegung des Gesetzes Zurückhaltung zu üben. Es ist wichtig, dass die Justiz nicht nur die Buchstaben des Gesetzes, sondern auch den Geist der Demokratie und der Menschenrechte wahrt.
Horst Ellner In meinen Augen kann es nicht sein, dass die demokratische Bedeutung zivilen Ungehorsams nicht anerkannt wird und stattdessen Menschen, die absolut friedlich und gewaltfrei auf die existentielle Bedrohung der Klimakrise und die dramatischen Folgen des Nichthandelns durch die Politik aufmerksam machen, kriminalisiert und sogar als Terroristen bezeichnet werden. Die Klimaaktivisten verfolgen keine eigennützigen Ziele, sondern ihre Proteste sind ausschließlich darauf ausgerichtet, zukünftige Generationen zu schützen. Diese Menschen verdienen unseren Respekt, weil sie trotz drohender Strafverfolgung den Mut aufbringen, auf unbequeme Wahrheiten, die wissenschaftlich unbestritten sind, eindringlich hinzuweisen und sich einem für uns alle verheerenden Weiter-so entgegenzustellen.
Ziviler Ungehorsam muss insbesondere dann, wenn er gewaltfrei erfolgt und den Schutz zukünftiger Generationen zum Ziel hat, in unser aller Interesse durch die Versammlungsfreiheit gedeckt und demokratisch legitimiert werden!
Wenn dagegen Bauernproteste, die z.T. Menschenleben gefährden und sich nur unzureichend von Rechtsextremen und Demokratiefeinden abgrenzen, wohlwollend hingenommen werden, ermutigen sie einerseits die Gewaltbereiten und zerstören andererseits das Vertrauen friedlicher Klimaaktivisten in unseren Rechtsstaat. Dies halte ich für eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Auch mir sind Recht und Ordnung wichtig aber das darf nicht auf Kosten von demokratisch legitimen Aktionen zivilen Ungehorsams gehen!
Sebastian Winkler Ich habe den Eindruck, dass (u.a.) die letzte Generation mit ihren Aktionen notwendige symbolische Handlungen durchführt, die die Dringlichkeit eines Anliegens, das die gesamte Gesellschaft betrifft, immer wieder dorthin rückt, wo es hingehört: Nämlich in den Vordergrund.
Meiner Meinung nach sollten wir als Gesellschaft einen respektvollen Umgang mit Menschen pflegen, die uns in unser aller Interesse immer wieder wachrütteln und damit dazu beitragen, dass wir die gegebene Problematik endlich effektiver angehen anstatt sie weiter zu verdrängen oder zu verharmlosen. Mit diesen Menschen respektvoll und dankbar umzugehen, halte ich also für richtig. Sie weiter zu kriminalisieren halte ich für beschämend und falsch. Gewerkschaften können ganz legal den kompletten Bahn- und Flugverkehr lahmlegen, um ihre Interessen durchzusetzen. Ohne eine entsprechende Machthebel kämen sie mit ihren Forderungen auch nicht weit. Wenn wir die Forderungen der Klima-Aktivisten weiter missachten und ihnen nur noch 'gut verträgliche' und harmlose Protestaktionen zugestehen, werden sie mit ihren Forderungen auch nicht weit kommen. Das wäre dann leider aber für uns alle fatal.
nur für die StA sichtbar Wenngleich Klimaschützer vielleicht unter den reinen Wortlaut des Gesetzes passen könnten, bitte ich Sie dennoch zu berücksichtigen, welche Intention vom Gesetzgeber tatsächlich beabsichtigt war, als dieser Paragraph formuliert wurde.