Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Dipl. Des. Antje Siedel ich möchte mich hiermit gegen die Einordnung der Klima-Aktivisten als kriminelle Vereinigung aussprechen. Ihre Aktionen stören, rütteln auf und sind unbequem, aber es soll niemand zu Schaden kommen. Außerdem gelten die Aktionen einem hohen gemeinschaftlichem Ziel und dienen keinen persönlichen Zielen. Damit fallen die Aktionen in die Kategorie „ziviler Ungehorsam“. Und der ist wichtig. Die Mühlen der Gesetze mahlen zu langsam, die Zeit haben wir nicht mehr im Klimaschutz.
Ziviler Ungehorsam hat eine lange und erfolreiche Geschichte. Indiens Freiheitskämpfer Mahatma Gandhi rief zum Boykott gegen die Produkte der Briten auf, um sein Land von deren Herrschaft zu befreien. Die jüdische Philosophin Hannah Arendt hat den zivilen Ungehorsam als politische Handlungsform verteidigt, ebenso Jürgen Habermas, der ihn als Zeichen einer gefestigten Demokratie verstand.
Die Methoden des zivilen Ungehorsams sind unterschiedlich. Auch das Festkleben auf Straßen ist Ausdruck eines Aufbegehrens gegen die herrschende Gesetzgebung und gehört somit dazu.
Der zivile Ungehorsam der meist jungen Aktivisten kostet Mut. Wir sollten die Beteiligten nicht kriminalisieren und sie nicht mit Strafen mundtot machen, – sondern vielmehr ihre Botschaft ernst nehmen, ihnen zuhören und gemeinsam nach Lösungen suchen.
nur für die StA sichtbar Ich halte die Kriminalisierung von Menschen, die für Gerechtigkeit einstehen, für falsch.
„Aktuell verhält sich die Schärfe der politischen und staatlichen Reaktionen umgekehrt proportional zur Gefährlichkeit einer Protestbewegung“ schreibt Luisa Neubauer - hier machen Menschen auf einen wissenschaftlich belegten Notstand aufmerksam, mit den Mitteln des friedlichen Protests. Sich dafür organisieren und versammeln zu dürfen muss in einer Demokratie erlaubt sein.
Hartmut Böker eine Anklageerhebung nach §129 ist im Fall Letzte Generation unverhältnismäßig und darüber hinaus geeignet, engagierte Menschen aus Angst vor Kriminalisierung von dringend notwendigen bürgerlichem Engagement abzuhalten. Ziviler Ungehorsam ist nicht immer legal, (kann er nicht sein) aber legitim, zwar strafbar aber (in aller Regel) nicht kriminell im Sinne des §12. Siehe aktuelle Demonstrationen der Bauern.
Ich fordere Sie auf, die Anklage nach §129 fallen zu lassen.
Ingo Silligmann Von Teilen der Medien und in öffentlichen Äußerungen von Politiker:innen werden die Aktionen der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation‟ meist scharf verurteilt und die Justiz zu einem harten Durchgreifen aufgefordert. Damit soll nur am Festhalten alter Besitzstände auf Kosten eines lebenswerten Planeten abgelenkt werden. Mit ihrem Protest will die "Letzte Generation" die Defizite der deutschen Klimapolitik auf die Agenda bringen. Ich appelliere an alle, das eigentliche Thema hinter der Kritik an den Protestformen nicht zu verschweigen, sondern die uns alle direkt bedrohende Klimakrise als Grund dieses Protests anzuerkennen und für das nötige Umdenken und Umlenken zu sorgen.