Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Benedikt Breuer | Gruppierungen und Klimaaktivist:innen wie die "Letzte Generation" nehmen eine wichtige und unverzichtbare Position in unserer Welt ein. Eine Position welche mit ihren meines Erachtens nach gerechtfertigten Aktionen versucht wachzurütteln. Ich spreche mich gegen eine Anklage nach §129StGB aus. Eine Vereinigung als kriminell zu betiteln, welche langfristig zivilgesellschaftlich orientiert denkt und handelt sehe ich als ungerechtfertigt und als Zensur für alle Menschen die für Veränderung aufstehen und frei von körperlicher Gewalt kämpfen möchten. |
Helmut Geis | es besorgt mich zutiefst, dass Sie ein grundlegendes demokratisches Recht, den zivilen Ungehorsam, kriminalisieren wollen. Der Klimawandel ist zweifellos eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit, die nicht nur das Leben zukünftiger Generationen bedroht, sondern bereits jetzt schwerwiegende Auswirkungen auf Menschen und Ökosysteme hat. Angesichts dieser Realität ist es nur legitim, dass Menschen aktiv werden und sich für den Schutz des Planeten einsetzen. Trotz zahlreicher wissenschaftlicher Warnungen und öffentlicher Appelle hat die Regierung es versäumt, angemessene Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. In einer solchen Situation ist ziviler Ungehorsam notwendig, um auf die Dringlichkeit der Situation aufmerksam zu machen. Bei der Nötigung laut § 240 StGB, die der letzten Generation immer wieder vorgeworfen wird, muss man auch die Wendung in Abs. 2 beachten. „Rechtswidrig ist die Tat, …. dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist“ Ist das was die letzte Generation tut verwerflich? Was sagt den die Wissenschaft über die Folgen des Klimawandels: Massives Artensterben. Zerstörerische Extremwetterereignisse. Missernten und Hungersnöte. Flüchtlingsströme von Milliarden von Menschen. Vielleicht sogar bewaffnete Auseinandersetzungen um immer knapper werdende Ressourcen und letztendlich ist sogar das Ende der Menschheit möglich. Der angestrebte Zweck ist dies zu verhindern… ist es verwerflich diese schrecklichen Auswirkungen verhindern zu wollen? Ist es verwerflich zukünftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen? |
Martin Rupprecht | eine Aufgabe der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland ist es, sowohl das Leben und die Gesundheit jedes Einzelnen als auch der gesamten Bevölkerung zu schützen. Erkennbar ist dies z. B. durch: - das Bundesnichtraucherschutzgesetz, was sogar auf geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren ausgedehnt werden soll, - die Verkehrsregeln und Gesetze, welche vermeiden sollen, dass durch unangepasste Fahrweise und Geschwindigkeit, Schäden an Sachen und insbesondere an Personen entstehen, wie z.B. Anschnallpflicht, - das Jugendschutzgesetz, - und viele mehr. Dabei wird auch die Wissenschaft mit ihren Erkenntnissen als Grundlage für die Gesetzgebung herangezogen, um Gefahren und Bedrohungen zu erkennen und zu bewerten. Die Bedrohung der Gesundheit und des Lebens eines jedes einzelnen, sowie der gesamten Bevölkerung durch den wissenschaftlich bestätigten und vom Menschen herbeigeführten Klimawandel wird dagegen sträflich vernachlässigt, teils ignoriert und sogar geleugnet. Alle derzeitigen Erkenntnisse sagen, dass wir uns bezüglich des Klimawandels in der Alarmphase Rot befinden. Eine Umkehrung des Klimawandels ist nicht mehr möglich. Man kann nur noch Schadensbegrenzung betreiben. Wie kann es sein, dass Menschen, welche in einer Gemeinschaft gewaltfrei auf die Untätigkeit gegenüber der Gefährdung der Gesundheit und des Lebens durch den Klimawandel aufmerksam machen, von den Gesetzen kriminalisiert und nach (§ 129 StGB) angeklagt werden. Ist es nicht richtig, Verantwortung und Zivilcourage zu zeigen und die Ursachen für die realen Gefährdungen durch den Klimawandel zu benennen. Ist es falsch, für Menschen, welche die Gefahr nicht sehen können, nicht bewerten können oder wollen, Schutz zu fordern, wie z.B. Verkehrserziehung für Kinder, Bestrafung von Ignoranten roter Ampelphasen, oder Straßenrennen. Ist das Tragen von Verantwortung uns und unserem Nächsten gegenüber, ob mündig, eingeschränkt mündig oder unmündig, kriminell? Waren das sich zusammentun der Bundesregierung für Regeln, Gesetzen und Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung von Corona kriminell? Muss man dann nicht auch die GDL, welche nur zum Wohlsein ihrer Mitglieder (Bahnbediensteten) zu Ungehorsamkeit und Streik aufruft und organisiert, als kriminelle Vereinigung bezeichnen? Warum wird die GDL und ihre Mitglieder, nicht wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung anklagen, obwohl sie mit ihren Streiks tausende unbedarfte Menschen in ihrer Mobilität behindert und großen wirtschaftlichen Schaden anrichte, nur um eigene Ziele durchzusetzen? Wie kann es sein, dass man die Letzte Generation und Mitglieder, unter Beachtung ihres Wertes & Protestkonsenses sowie ihrer Gewaltlosigkeit, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung anklagt? Zu viele, einseitige, kommerzielle und manipulierende Berichterstattungen trüben oft den Blick auf das Ganze, dem Klimawandel mit den einhergehenden Bedrohungen und Gefahren, sowie den Blick der öffentlichen Gerechtigkeit auf die Letzte Generation und ihre Mitglieder. Ich bitte daher die Anklage gegen die 5 Menschen (Edmund, Mirijam, Lukas, Henning und Jakob) auf Missdeutung des Gesetze (§129 StGB), Machtmissbrauch, falscher Gesinnung und fremder Einflussnahme sowie dem Gleiheitsprinzip hin zu prüfen. Vielen Dank für Ihre Mühen! |
nur für die StA sichtbar | Eine Initiative setzt sich laut und stark ein für die Umwelt, für die Menschheit und steht ganz klar gegen Verbrechen am Klima. Gegen das Verbrechen, selbst auferlegte Klimaziele nicht konsequent zu verfolgen und umzusetzen. Das ist unbequem. Aber weder ist es Diebstahl noch werden Personen in Leib und Leben bedroht. Ziviler „Ungehorsam“ muss Teil einer Demokratie sein dürfen, wenn sein Wirken dem Wohle der Gesellschaft, vielleicht nicht kurzfristig, sondern nachhaltig in die Karten spielt. Die ersten Frauen, die für ein Wahlrecht kämpften, waren ebensowenig Verbrecher, wie Gewerkschaftler, die für bessere Arbeitsbedingungen eintraten. In 20-30 Jahren vielleicht, werden entsprechende Aktionen als Auslöser gesehen werden können für ein Umdenken einer Gesellschaft, deren Kern heute zu sehr die Ausbeutung der Natur akzeptiert. Im Namen der Menschlichkeit bitte ich daher, Aktivismus nicht mit verbrecherischem Tun Gleichzusetzen. Die Planung einer Aktion um sich selbst eigennützig zu bereichern steht im krassen Gegensatz zu dem Ziel, eine Gesellschaft wachzurütteln ob ihrer eigenen Verbrechen an sich selbst und ihren Lebensgrundlagen. Hochachtungsvoll |