Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Dieter Panzer | Die Leute der letzten Generation, die sich auf der Straße festkleben, um auf die Klimakatastrophe aufmerksam zu machen, sollten nicht als kriminelle Vereinigung gewertet werden. Ihr Handeln basiert auf einem starken Bewusstsein und einer moralischen Verpflichtung, eine dringende globale Bedrohung anzuprangern. Es ist wichtig zu beachten, dass ziviler Ungehorsam ein legitimes Mittel ist, um auf gesellschaftliche Missstände aufmerksam zu machen. Diese Form des Protests hat in der Geschichte bereits zu positiven Veränderungen geführt und ist ein wichtiger Bestandteil von Demokratien. Die Aktivisten, die sich festkleben, haben eine klare Botschaft: Die Klimakatastrophe bedroht nicht nur unseren Planeten, sondern auch die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Ihr Ziel ist es, Menschen zum Umdenken zu bewegen und politische Maßnahmen zu fordern, die den Klimawandel stoppen. Es wäre unfair und unangebracht, diese engagierten Personen als kriminelle Vereinigung zu bezeichnen. Sie handeln aus einer tiefen Überzeugung heraus und setzen sich für das Allgemeinwohl ein. Ihre friedlichen Protestaktionen sollten respektiert und unterstützt werden, anstatt sie zu kriminalisieren. |
Rebecca Fies | Es erschließt sich mir nicht, wie eine Vereinigung kriminell sein soll, deren Mitglieder sich völlig selbstlos lediglich dafür einsetzen, dass dem Stand der aktuellen Wissenschaft entsprechend gehandelt wird, um unsere Lebensgrundlage zu erhalten. |
Hans-Jürgen Pöllmann | Als die Staatanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Letzte Generation aufnahm, habe ich mich selbst als Unterstützer angezeigt, weil ich die Letzte Generation mit Geldspenden und ideell unterstütze. Eine Anklage wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung halte ich für verkehrt, für unangemessen und für einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und damit für undemokratisch. Zur Unangemessenheit: Die Letzte Generation unterbricht mit ihren Aktionen den fossilen Alltag der Gesellschaft. Das mag nerven. Aber es ist notwendig, um gesellschaftlichen Druck gegenüber der Politik aufzubauen. Mit ihren Aktionen adressiert die Letzte Generation immer nur und ausschließlich die Bundesregierung und ermahnt sie mit gewaltfreien Aktionen, sich an das Pariser Klimaschutzabkommen zu halten. Welche kriminelle Vereinigung, frage ich mich und frage ich Sie, fordert mit ihren Aktivitäten öffentlich die Bundesregierung auf, sich an völkerrechtlich bindende Übereinkommen zu halten? Die Mafia? Die Hell's Angels? Sicher nicht. Die Letzte Generation steht auf dem Boden der Verfassung und auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit. Wird ziviler Ungehorsam kriminalisiert, bedeutet dies eine Bedeutungsverschiebung unserer Grundrechte. Zum Gleichbehandlungsgrundsatz: Bislang ist mir nicht bekannt, dass gegen die Bauern ein Ermittlungsverfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung läuft. Dabei ist der Bauernprotest im Unterschied zu den Blockaden der Letzten Generation gewaltsam, allein schon deshalb, weil als Protestform der Traktor und anderes schweres Gerät aufgefahren wird. Im Unterschied dazu lassen sich Aktivist:innen der Letzten Generation ohne Gegenwehr von aufgebrachten Autofahrer:innen schlagen. Es gab infolge der Verkehrsstaus durch die Bauernproteste bereits zwei Tote. Sie erinnern sich bestimmt daran, dass in Berlin ein Rüstwagen der Feuerwehr durch eine Blockade der Letzten Generation vielleicht um Minuten später am Unglücksort eintraf. Dabei wurde gerichtlich geklärt, dass die Letzte Generation am Tod der Frau keine Schuld traf. Bis es aber so weit war, sprach die ganze Bundesrepublik tagelang über nichts anderes als über die angebliche Schuld der Klimakleber. Sollte die Letzte Generation nun durch eine Anklage kriminalisiert werden, die Bauern aber nicht, stellt dies eine Ungleichbehandlung dar, die unsere Gesellschaft weiter spaltet. Als Demokrat hoffe ich sehr, dass die Staatsanwaltschaft von einer Verfahrensaufnahme absieht. |
nur für die StA sichtbar | Die Anwendung des § 129 StGB auf Klimaaktivist:innen ist eines Rechtsstaats unwürdig und erweckt den Anschein, man wolle ernstzunehmende aber unliebsame Stimmen mundtot machen. Lassen Sie den Quatsch und seien sie ehrlich gegenüber den Bürger:innen dieses Landes sowie der gesamten Weltbevölkerung und zukünftigen Generationen! |