Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Martin Kier Wie können Sie nachts noch schlafen???
Den Bürger und Nachbarn, die Freiheit verkauft für ein paar bunte bedruckte Zettel….🤦🤦🤦
Josephine Konopka Sie haben vor, Menschen der Letzten Generation anzuklagen, eine Kriminelle Vereinigung im Sinne des Paragraphen 129 StGB gegründet zu haben.

Die Frage ist doch, wer ist hier eigentlich kriminell?
Sie meinen, es sind die Menschen, die sich für Klimaschutz und eine gerechtere Welt einsetzen. Für mich erscheint das politisch motiviert um maximale Repression auszuüben und Menschen einzuschüchtern, die ihr demokratisches Recht einsetzen und mit zivilem Widerstand auf ein offensichtliches Unrecht hinzuweisen. Ein Unrecht, das sich darin zeigt, dass unsere Bundesregierung ihre eigenen Klimaschutzziele nicht einhält und damit gegen Paragraf 20 A des GG und gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt.

Ich lehne Ihr Vorgehen und die Anklageabsicht rundheraus ab und betrachte dieses Vorgehen als demokratiegefährdend. Angesichts der fortgeschrittenen klimaökologischen Krise und deren deutlich spürbaren Folgen ist der Protest der Letzten Generation zwingend erforderlich und keinesfalls kriminell.

Der Klimanotstand und die Dringlichkeit der Klimakatastrophe rechtfertigen aussergewöhnliche Protestformen, die die Regierung auffordert Ihre Versäumnisse zu korrigieren und endlich Ihren verfassungsgemäßen Auftrag, die Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen zu schützen und zu erhalten, umzusetzen.
Edgar Kalischer Die Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung, und das aus mehreren Gründen.
Erstens begehen sie maximal leichte Straftaten.
Zweitens haben sie nicht Bereicherung o.ä. zum Ziel- lediglich daran, dass die Bundesregierung ihre eigenen beschlossenen Gesetze und internationalen Verträge einhält liegt es ihr.
Ihre Interessen liegen im Interesse der gesamten Gesellschaft.
Eine Anklage nach §129StGB wäre also rechtsstaatlich problematisch- auch weil sie den Anschein politischer Motivation erweckt.
Anja Rimbach
Laut dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, rasen wir in die Klimahölle. Dasselbe sagen auch deutsche Wissenschaftler, wie Schellnhuber, einer der weltweit renommiertesten Klimaexperten. Fast alle Staaten der Erde haben auf der 21. UN-Klimakonferenz 2015 mit dem Übereinkommen von Paris einen Vertrag unterzeichnet, nach dem sie Anstrengungen unternehmen wollten, die 1,5 Grad nicht vor zum Jahr 2100 zu erreichen. Dies ging schon mal schief. Die 1,5 Grad habe wir schon 77 Jahre vorher, nämlich im Jahr 2023 gerissen.
Wir müssen den fossilen Wahnsinn stoppen. Fast alle Politiker weltweit sind auf dem falschen Kurs und werden von Machtinteressen und dem Profitstreben der Lobbyisten der fossilen Industrie geleitet. Diese wissen, dass nicht mehr allzu lange Geld damit gemacht werden kann.

Die Bundesregierung ignoriert ihre eigenen Klimagesetze. Sie hört nicht auf den eigenen Expertenrat für Klimafragen. Alles was die Bundesregierung tut ist Greenwashing.

Die Zivilgesellschaft ist gefordert, den Menschen die Augen zu öffnen und gegenzusteuern. Wenn sich mehrere Menschen dafür engagieren, dürfen sie nicht als kriminelle Vereinigung diffamiert werden. Ich habe bei verschiedenen Gerichtsverhandlungen in Frankfurt a. M. als Beobachter teilgenommen. Immer wieder sagten Richter:innen und Staatanwält:innen, sie müssten wegen Nötigung verurteilen. Sie verstünden die Beweggründe und sehen die Klimakrise. Aber in den nächsten Jahren werde möglicherweise anders geurteilt. Bitte urteilen Sie jetzt schon anders!