Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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nur für die StA sichtbar | Aktivismus ist ein wichtiger Bestandteil jeder Demokratie. Missstände wird es immer geben, und eine Demokratie ist davon abhängig, dass sich Menschen engagieren, einbringen, aktiv mitgestalten und Missstände anprangern. Dass Menschen dabei zusammenkommen, sich gemeinschaftlich organisiern ist dabei sehr sinnvoll. Dies setzt natürlich voraus, dass die Ziele der Aktivist*innen mit den Grundrechten vereinbar sind, und im Rahmen der Demokratie stattfinden, diese also stärken wollen. Die Forderungen der Klimaaktivist*innen, in diesem Zusammenhang insbesondere der letzten Generation, sind dabei stark an der demokratischen Grundordnung orientiert und fordern sogar ein "Mehr" an Demokratie. Zu keinem Zeitpunkt kann dabei Anlass bestehen, diese Grundsatzeinstellung der Gruppen anzuzweifeln. Eine Anklage soll vielmehr allen Aktivist*innen anzeigen, dass Aktivismus in Deutschland nicht erwünscht ist und dass jede Person, die sich damit beschäftigt, falsch handelt. Die Signalwirkung davon ist nicht zu unterschätzen. Wir wissen aus der Vergangenheit, was passiert, wenn Aktivismus kriminalisiert und geahndet wird. Insbesondere ist dies unfassbar, wenn man bedenkt dass sich die Klimaaktivist*innen der Letzten Generation für eine Stärkung der Demokratie und dem Schutz der Verfassung und der Grundrechte einsetzt, insbesondere der Sicherung der Lebensgrundlage für die kommenden Generationen, die die Bundesregierung nun schon seit vielen Jahren missachtet. In diesem Zusammenhang muss man sich doch fragen, wer hier kriminell ist. Menschen, die sich für einen Schutz unser aller Lebensgrundlage einsetzen, oder die Bundesregierung, die sich nicht an ihre eigenen Klimaschutzgesetze hält und damit so viele Leben aufs Spiel setzt: Die zusätzlichen Hitzetote aufgrund der Klimakatastrophe jedes Jahr in Deutschland sind ja nur ein kleiner Teil dessen, was einfach in Kauf genommen wird. Wen schützen Sie also? Wessen Rechte beschützen sie? Und was ist mit unserer Verfassung? Ich bitte Sie inständig, sich mit den wissenschaftlichen Grundlagen und Auswirkungen der Klimakrise zu beschäftigen und sich auf der Basis dessen fragen, wer auf Kosten der Allgemeinheit handelt. |
nur für die StA sichtbar | In Anbetracht der Anklage wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" (§129 StGB) gegen Mirjam Herrmann, Henning Jeschke, Lukas Popp, Edmund Schulz und Jakob Beyer, möchte ich meine feste Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass diese Personen keine Kriminelle Vereinigung darstellen. Vielmehr sind sie Teil einer Bewegung, die sich für dringend notwendige Veränderungen einsetzt und ihre demokratischen Rechte auf Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit ausübt. Der Paragraph 129 StGB wurde traditionell genutzt, um gegen organisierte Kriminalität vorzugehen. Doch die Anwendung dieses Paragraphen auf gewaltfreie Klimaaktivist*innen ist absurd und stellt einen beunruhigenden Präzedenzfall dar. Es ist nicht gerechtfertigt, Menschen, die sich für die Zukunft unserer Gesellschaft einsetzen, als kriminelle Vereinigung zu brandmarken. Geschichtlich betrachtet gibt es zahlreiche Beispiele zivilen Ungehorsams, die zunächst als illegal oder kriminell angesehen wurden, jedoch im Nachhinein als entscheidende Momente des sozialen Wandels betrachtet werden. Ein prominenter Fall ist die Bürgerrechtsbewegung in den USA, die sich gegen rassistische Diskriminierung und Ungerechtigkeit einsetzte. Martin Luther King Jr. und seine Anhänger wurden damals oft als Kriminelle betrachtet, doch ihr gewaltfreier Widerstand trug wesentlich zur Überwindung der Rassentrennung bei und stärkte die Demokratie. Auch in der Gegenwart sehen wir Beispiele zivilen Ungehorsams, die wichtige politische Veränderungen herbeigeführt haben. Die Fridays for Future-Bewegung, initiiert von der jungen Klimaaktivistin Greta Thunberg, hat weltweit Menschen mobilisiert, um gegen die unzureichenden Maßnahmen gegen den Klimawandel zu protestieren. Diese Bewegung hat das Bewusstsein für die Dringlichkeit des Klimaschutzes geschärft und politische Entscheidungsträger dazu gedrängt, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Es ist von entscheidender Bedeutung zu erkennen, dass die Anklage gegen Mirjam, Henning, Lukas, Edmund und Jakob nicht nur sie persönlich betrifft, sondern uns alle. Indem wir ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlung verteidigen, verteidigen wir die Grundprinzipien unserer Demokratie. Die Kriminalisierung von friedlichem Protest und zivilem Ungehorsam untergräbt die demokratischen Werte, auf denen unsere Gesellschaft aufbaut. Die Ermittlungen gegen diese Aktivist*innen sind ein alarmierendes Signal für die aktive Zivilgesellschaft. Wenn Menschen, die sich für eine gerechtere und nachhaltigere Zukunft einsetzen, kriminalisiert werden, dann ist das ein Angriff auf unsere Demokratie selbst. Statt sie zu kriminalisieren, sollten ihre Anliegen ernst genommen und in konstruktiven Dialogen behandelt werden. Abschließend appelliere ich an die Staatsanwaltschaft und die Justiz, die Anklage gegen Mirjam, Henning, Lukas, Edmund und Jakob sorgfältig zu überprüfen und die Bedeutung des zivilen Engagements und der Meinungsfreiheit in einer lebendigen Demokratie zu würdigen. Es ist von essenzieller Bedeutung, dass der Rechtsstaat die Balance zwischen der Wahrung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz fundamentaler Bürgerrechte wahrt. Es ist an der Zeit, die Stimme der Zivilgesellschaft zu stärken und gegen diese Ungerechtigkeit anzukämpfen. Lasst uns gemeinsam für eine gerechtere und demokratischere Zukunft eintreten! |
Elke Schilling | Mit einer Einstufung von Menschen, die gewaltfrei gegen den andauernden Bruch des Artikel 20a GG durch die politisch Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene protestieren, als "kriminelle Vereinigung" tragen Sie dazu bei, das Vertrauen in die Demokratie zu zerstören. Es ist empörend, in welcher absoluten Unverhältnismäßigkeit unterschiedliche Protestformen gewertet werden. Menschen, die sich mit ihrem Körper protestierend für den Schutz des Klimas und damit die Zukunft unserer Kinder und Enkel einsetzen, werden kriminalisiert. Menschen, die mit Traktoren (die nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind) und Misthaufen das Leben anderer Verkehrsteilnehmer akut gefährden, damit sie weiterhin subventioniert zum Klimawandel beitragen können, werden geduldet. Entspricht das wirklich Ihrer Deutung von Rechtsstaatlichkeit? |
Robert Ivanovski | Ich dachte eigentlich, wir leben in einer Demokratie. Leider fühle ich mich aber nicht immer so. Wenn ich an den Lobbyismus denke, wird einem sehr schnell klar, wie wenig man als Person ausrichten kann, aber wie sehr nur wenige Konzerne die Geschehnisse lenken können. Wer auf die Straße geht und es trotzdem versucht, hat meinen größten Respekt. Ich wüsste nicht im entferntesten, wie man das mit einer Planung von terroristischen Vereinigungen vergleichen kann. Die Demokratie und das Recht zur Demonstration muss geschützt werden und nicht durch Anwälte von Firmen blockiert werden. Ihre Aufgabe sollte es sein, dafür zu sorgen, dass so etwas nicht passiert. Beste Grüße, Robert Ivanovski |