Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Maria Kunze wie schön, dass Sie eine Stellungnahme ermöglichen, die über einen Anhörungsbogen der Polizei hinausgeht, und Sie erwägen, sich gegen die Aufnahme eines Verfahrens und für das Fallenlassen dieser Anschuldigung zu entscheiden.
Alles andere wäre auch absurd und würde das Rechtssystem, meiner Meinung nach, lächerlich wirken lassen und die bestehenden Rechte einer aktiven Zivilgesellschaft, welche sich eine gute Demokratie wiederum bestenfalls wünschen sollte, einschränken.
Diese Erkenntnis stärkt auch Amnesty International, welche die Versammlungsfreiheit in Deutschland durch pauschale Versammlungsverbote, Präventivhaft und gewaltsame Polizeitaktik eingeschränkt sieht. Vor allem Klimaaktivist*innen seien von den Repressionen besonders stark betroffen.
Dabei "[ist] Protest ein Menschenrecht!
Das Recht auf Protest wird durch die Menschenrechte der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Meinungsfreiheit gewährleistet. Diese sind in mehreren menschenrechtlichen Dokumenten festgehalten: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 schreibt das Recht auf freie Meinungsäußerung in Artikel 19 und das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Artikel 20 fest. Im rechtlich bindenden UN-Zivilpakt von 1966 finden sich diese Rechte in Artikel 19 und Artikel 21. Auch auf europäischer Ebene garantiert die (rechtlich bindende) Europäische Menschenrechtskonvention in ihren Artikeln 10 und 11 diese Rechte. In Deutschland ist es durch Artikel 8 im Grundgesetz gewährleistet." (Amnesty International 2024, onlnte unter: https://www.amnesty.de/protest-demonstrationen-schuetzen-protect-the-protest)

Ich bin keine Rechtsexpertin, habe nur laienhafte Rechtskenntisse und dennoch wird auch für mich deutlich, dass ein solches Verfahren gegen die Menschen der Letzten Generation absolut unangemessen und unverhältnismäßig ist.
§ 129 StGB soll dazu dienen, kriminelle Vereinigungen (wie die Mafia) anzuklagen, "deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist". Die Letzte Generation bezweckt mit ihren Bestrebungen (verkürzt gesagt) eine effektivere Klimaschutzpolitik und den Ausstieg aus fossilen Subventionen, um die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen zu schützen. Sie tut und bezweckt also exakt das, wozu de facto die deutsche Bundesregierung per Grundgesetz (Artikel 20a) verpflichtet ist.
Wie kann es sein, dass sich Klimaschützer*innen vor Gerichten wiederfinden und die Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft unbehelligt, ungestraft Gesetze brechen und einem zerstörerischen Pfad folgen dürfen? (Ich schweife ab...)
Die EU, der wir ja nun eindeutig zugehörig sind, beschreibt im RAHMENBESCHLUSS 2008/841/JI DES RATES vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eine "kriminelle Vereinigung" als "einen [...] Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die, um sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen, in Verabredung handeln, um Straftaten zu begehen [...]." https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008F0841
Dass sich diese Menschen keinerlei finanziellen oder materiellen Vorteil verchaffen, sondern vielmehr Ressourcen aller Art investieren, um den Schaden für die gesamte Menschheit zu reduzieren, sollte mittlerweile offenkundig sein.
Dass diese Menschen hinschauen, die Gefahren, die wissenschaftlich eindrücklich belegt sind, ernstnehmen und sich für eine lebenswerte(re) Zukunft einsetzen, sollte unterstützt und nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Ich bitte Sie inständig, von einer Anklage abzusehen.
nur für die StA sichtbar Menschen, die sich für ALLE Menschen einsetzen. Dafür, dass alle Lebewesen eine Zukunft haben zu verurteilen ist falsch! Das ist keine Meinung, das ist ein Verbrechen!
Sie sollten unterstützt werden von allen Staaten der Welt!
Dr.-Ing. Joachim Metz die Anklage gegen Vertreter der " Letzten Generation " halte ich für falsch. Richtig wäre eine Anklage der politisch Verantwortlichen. Sie handeln nicht im Sinne ihres Amtseids und wenden Schaden von uns ab.
MfG
Dr.-Ing. Joachim Metz
Angelika Weber

Ich habe erfahren, dass Sie eine Anklage unter dem Paragraph 129 StGB gegen 5 Aktvitisten der „Letzten Generation“ planen und möchte hiermit meine Bedenken gegen diese Anklage zum Ausdruck bringen. Die letzte Generation ist eine Vereinigung, die mit z.T. drastischen MItteln des zivilen Ungehorsams auf die Folgen des Klimawandels, die uns alle hart treffen werden aufmerksam macht. Auch wenn man über die Aktionen der Letzten Generation geteilter Meinung sein kann, übernimmt sie eine wichtige Funktion im gesellschaftlichen Ringen um Klimaschutz. Die Bundesregierung kommt dem Urteil, das ihnen das Urteil des Verfasssungsgerichts von 24:März 2021 - 1 BvR 2656/1 BvR 288/20 1 BvR 96/ 1 BvR 78/20 laut Experten nicht genügend nach und wird höchstwahrscheinlich die im Pariser Abkommen gesteckten Ziele verfehlen. Es braucht den Klimaprotest!! Ihn zu kriminalisieren steht einer demokratischen Regierung nicht zu und das wäre eine Anklage unter dem Paragraphen 129 StGB. Die Handlungen der Letzten Generation sind eindeutig gewaltfrei und wenn man die Letzte Generation unter dem Paragraphen 129 StGB anklagt, müßte man dies auch mit den Bauern, die tagelang Straßen und Autobahnen blockiert haben.
Ich bitte Sie daher dringend, diese Anklage zu unterlassen und demokratischen Protest nicht zu kriminalisieren.