Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Mathis Dührsen Wenn Regierungen durch Versagen Menschen mit Moral und Überlebenswillen quasi dazu zwingen, härtere und unignorierbarere Methoden zu verwenden - und dann die Karte in der Hand haben, diese Menschen zu kriminalisieren, dann ist das eine furchtbare Anreizsituation.
Ähnlich zu den USA, wo man Menschen nach einer Straftat das Wahlrecht entziehen kann, und dann strategisch Delikte, die bei Afroamerikanern öfter vorkommt, eher zu Straftaten erklärt. Dass es erlaubt ist, Menschen das Wahlrecht zu entziehen, ist eine ganz furchtbare Anreizsituation.

Hier muss mit zwei Maß gemessen werden. Für politische Organisationen und nicht-politische kann nicht der gleiche Paragraph gelten. Eine Hooligangruppe zu verbieten beeinflusst nicht die politische Opposition.
Renate Böning Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie eine Welt aussehen könnte, die um 2 oder 3° wärmer ist als jetzt. Die jetzigen globalen Katastrophen (Fluten, Wirbelstürme, Dürren und Brände) machen mir, meinen Kindern und Enkelkindern sehr große Angst. Die UNO, der Deutsche Ethikrat, das Verfassungsgericht, um nur einige zu nennen, warnen immer eindringlicher vor der bevorstehenden Katastrophe für die gesamte Menschheit. Es gibt internationale Klimaabkommen, das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, die vereinbarten Klimaziele einzuhalten.
Welche Mittel, wenn nicht friedlicher Protest, stehen uns Bürger:innen denn zur Verfügung, um dieses Recht einzufordern?
Wenn beide Seiten – der deutsche Staat und die Klimaaktivist:innen das gleiche Ziel haben, nämlich den Schutz aller Bürger:innen, wie kann es dann sein, dass die eine Seite als kriminelle Vereinigung gesehen wird?
Jonathan Sander Es ist in keinem Fall zu rechtfertigen diese 5 Menschen der Letzten Generation unter § 129 StGB anzuklagen. Dieser Paragraph sollte gegen das organisierte Verbrechen und nicht gegen friedliche Protestierende eingesetzt werden, die sich für eine lebenswerte Zukunft für unsere Gesellschaft und zukünftige Generationen einsetzen. Mit Ihrem mangelnden Einsatz gegen die Klimakrise gefährdet die Bundesregierung aktiv Menschen - heute und in Zukunft. Ein ziviler, friedlicher Widerstand gegen diese Untätigkeit und das Vernachlässigen der Sorgepflicht der Bundesregierung darf nicht kriminalisiert werden.
Ich rufe Sie dringend dazu auf keinerlei Anklage gegen Mitglieder der Letzten Generation zu erheben.
Thomas Baches Sie haben vor, Menschen der Letzten Generation anzuklagen, eine Kriminelle Vereinigung im Sinne des Paragraphen 129 StGB gegründet zu haben.

Die Frage ist doch, wer ist hier eigentlich kriminell?
Sie meinen, es sind die Menschen, die sich für Klimaschutz und eine gerechtere Welt einsetzen. Für mich erscheint das politisch motiviert um maximale Repression auszuüben und Menschen einzuschüchtern, die ihr demokratisches Recht einsetzen und mit zivilem Widerstand auf ein offensichtliches Unrecht hinzuweisen. Ein Unrecht, das sich darin zeigt, dass unsere Bundesregierung ihre eigenen Klimaschutzziele nicht einhält und damit gegen Paragraf 20 A des GG und gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt.

Ich lehne Ihr Vorgehen und die Anklageabsicht rundheraus ab und betrachte dieses Vorgehen als demokratiegefährdend. Angesichts der fortgeschrittenen klimaökologischen Krise und deren deutlich spürbaren Folgen ist der Protest der Letzten Generation zwingend erforderlich und keinesfalls kriminell.

Der Klimanotstand und die Dringlichkeit der Klimakatastrophe rechtfertigen aussergewöhnliche Protestformen, die die Regierung auffordert Ihre Versäumnisse zu korrigieren und endlich Ihren verfassungsgemäßen Auftrag, die Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen zu schützen und zu erhalten, umzusetzen.