Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Gernot Zweigel Die "Letzte Generation " verfolgt keine kriminellen Ziele. Ihre Aktionen
sind getragen von ehrenwerten Motiven. Dass sich in ihnen auch ziviler
Ungehorsam manifestiert, muss in unserer demokratisch verfassten Gesellschaft ertragen werden.
Wiebke Buth Es ist mehr als bedenklich, wenn der Staat auf die Inanspruchnahme des Rechts auf friedlichen Protest mit einer Anklage nach §129 StGB reagiert. So wird zivilgesellschaftliches Engagement, in diesem Fall für eine Pflicht, die das Grundgesetz uns auferlegt, die von der Politik aber fahrlässig vernachlässigt wird, kriminalisiert. Eine solche Strategie hat einen Chilling Effekt auf zivilgesellschaftliches Engagement und verstößt gegen die Pflicht des Staates, das Recht auf friedlichen Protest zu schützen.
nur für die StA sichtbar ich möchte Stellung nehmen zum Vorwurf, die "Letzte Generation" könne eine kriminelle Vereinigung sein.
Zweck der Gründung war, so wie ich das verstehe, keinesfalls, Straftaten zu begehen, die mit einer bestimmten Anzahl an Jahren Freiheitsentzug bewährt sind. Bevor geklärt wird, ob §129 zur Anwendung kommen kann, müsste doch überhaupt erst einmal geklärt werden, ob die Aktionen selbst als Straftaten bewertet werden könnten.
Für mich steht über allem Art. 20 Abs. 4 GG und ist nicht hoch genug zu bewerten. Die Letzte Generation hat deutlich gemacht, dass andere beschrittene Wege, um die Regierung zur Einhaltung ihrer Pflichten (durch Eide beschworen (Schaden vom Volk fernzuhalten) und durch Verträge besiegelt (1,5 Grad Celsius Erderwärmung zu verhindern)) zu bewegen, nicht hilfreich waren.
Jörg Rosemann Meiner Meinung nach ist eine Staatsanwaltschaft, die eine Bürgerbewegung verfolgt, die gewaltfrei den Planeten retten will, viel näher am Status einer kriminellen Vereinigung als etwa diese Bürgerbewegung selbst. Das ist Einschüchterung der primitivsten Art, die einem totalitären Regime zur Ehre gereichen würde.