Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Manuel Kostka § 129 StGB richtet sich gegen Vereinigungen, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Ziele, Aktivitäten und Werte der Letzten Generation sind für alle jederzeit und leicht einsehbar, z.B. auf https://letztegeneration.org/mitmachen. Wie die Letze Generation transparent kommuniziert und gewaltfrei agiert, das ist für mich modellhaft für gutes staatsbürglicherliches und zivilgesellschaftliches Verhalten. Wieso sollte es durch eine deutsche Staatsbehörde kriminalisiert werden?
Dirk Ehrhardt eine Anklage aufgrund §129 StGB erscheint mir ungerechtfertigt, da die Zwecke der Letzten Generation die Bewusstmachung der Klimakrise und die Dringlichkeit der Ergreifung von Maßnahmen zur Abmilderung dieser sind. Der Zweck liegt ganz und gar nicht in der Begehung von Straftaten. Tätigkeiten der Letzten Generation mögen die Begehung von Straftaten beinhaltet haben, ich bezweifle jedoch, dass diese mit Freiheitsstrafen im Höchstmaß von mindestens zwei Jahren bedroht sind.
Eine Anklage aufgrund dieses Paragraphen verfehlt seinen eigentlichen Zweck (z.B. Vermeidung von Krimininalität und Terror) und sendet falsche und gefährliche Signale in Richtung Zivilgesellschaft. Wenn der Staat gegen Menschen die auf Missstände hinweisen, berechtigte Kritik an seiner Vorgehensweise und seinem Handeln üben und ihn auf eigene Fehler aufmerksam machen, in dieser Weise vorgeht, anstatt die Behebung der Missstände zu veranlassen, die Kritik zu prüfen und seine eigenen Fehler ein- und auszuräumen, dann sehe ich das als ernsthafte Gefahr für unsere Demokratie. Eine Anklage aufgrund des Paragraphen 129 StGB gegenüber der Letzten Generation ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Demokraten. Werden Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst!
Michael Brandtner Die Versammlungsfreheit und freie Meinungsäußerung dürfen nicht eingeschränkt werden! Ihre Ausübung darf auch dann nicht kriminalisiert werden, wenn friedliche Protestformen des zivilen Ungehorsams verwendet werden.
Vitali Absalow Wir haben aller Voraussicht nach nur noch eine sehr begrenzte Anzahl an Ernten. Maßgeblich mitverantwortlich dafür sind die Veränderungen der klimatischen Bedingungen, welche auf unser Handeln zurückzuführen sind. Das Ende der Erntejahre bedeutet einen Zusammenbruch unserer Nahrungsversorgung und alles, was damit einhergeht. Von Völkerwanderungen und Ressourcenkriegen bis hin zum Zusammenbruch der menschlichen Zivilisation. Die derzeit vielleicht noch vermeidbaren Konsequenzen sind in einem solchen Maße extrem und umfassend, wirken heute teilweise noch so surreal, dass es sich beinahe albern anfühlt, sie in diesen Zeilen hier auszuformulieren. Das macht es für viele Menschen so leicht, diese zu verdrängen. Doch nicht alle können das.

Die, die das nicht können, sind schon allein aus einem Selbsterhaltungstrieb heraus dazu genötigt, etwas zu unternehmen. Sie wissen, worauf sie und auch allen anderen, für die sie ebenfalls kämpfen, zusteuern und sie wissen, dass es sofortiges politisches Handeln braucht, das über das Jetzige hinausgeht, um das Schlimmste zu verhindern. Trotz alledem war die Wahl der Mittel zum Protest stets friedlich. Trotz all der selektiven Angriffe, der Schikanen durch Medien, Gesellschaft und Staat, der Hochstilisierung dieser Leute, die für eine Zukunft protestieren, zum Feindbild und das Fördern eines stochastischen Terrorismus ihnen gegenüber blieben sie friedlich und haben jede Entwürdigung ertragen.

Je couragierter die Leute, je gemeinwohlorientierter ihre Ziele und je friedlicher ihr Protest, desto enthemmter der Umgang mit ihnen, nicht zuletzt auch durch Polizei und Staat.

Diese Menschen wurden verprügelt, mit Flüssigkeiten übergossen und es wurden ohne jede Not Schmerzgriffe an ihnen angewandt. Von Gegenwehr war nie auszugehen. Dieses Land hat bisher in der Behandlung dieser Menschen auf ganzer Linie versagt. Eine Behandlung, geprägt durch reaktionäres Desinteresse. Ein Extremismus, der bis in die tiefe Mitte der Gesellschaft Bestand hat und sich gegen jene richtet, die eben nicht oder nicht nur aus purem Egoismus heraus handeln. Die derzeitigen Ermittlungen gliedern sich ebenso wie die mögliche Anklage ein in eine viel zu lange Kette von Armutszeugnissen. Das ist eine Unverschämtheit, die eines Rechtsstaats unwürdig ist.

Reihen Sie Ihre Entscheidung nicht auch in diese Kette ein. Tun Sie das Richtige. Es sind nicht diese Menschen, die etwas verbrechen.