Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Angela Heynen Ich bin empört, dass diese Menschen, die sich für das Fortbestehen der Erde einsetzen durch dieses Verfahren beispielhaft mundtot gemacht werden sollen. Angeklagt gehören ganz andere und zwar die, für ihren Profit unsere Zukunft opfern!
Dr. Frank Fleischmann Als promovierter Biologe treffe ich Entscheidungen evidenzbasiert, also nach wissenschaftlichen Kriterien erarbeiteten Erkenntnissen. Im Bezug auf die derzeitige Klimakrise häufen sich derzeit neue extrem besorgniserregende Erkenntnisse zum Fortschritt der Erderwärmung oder dem Temperaturanstieg, der mit den aktuell geplanten Maßnahmen zu erwarten ist. Dennoch reagiert die Politik und die derzeitige Bundesregierung meist gar nicht, oder nur völlig unzureichend auf diese neuen Fakten, obwohl es um nicht weniger als den Schutz unseres Planeten und unserer Zivilisation geht. Die Proteste der Letzten Generation sollen auf diese Fakten aufmerksam machen und neue demokratischr Entscheidungswege, wie durch die Einsetzung von Bürgerräten etablieren. Da weder die Appelle der wissenschaftlichen Organisationen oder NGOs, allen voran dem IPCC gehört werden, scheint mir ziviler Ungehorsam, wie ihn die Letzte Generation praktiziert, als ein notwendiges Mittel. Die Zeit eilt.
Aus diesen Protesten die Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129 StGB abzuleiten, geht aus meiner Sicht an der ursprünglichen Intention des Gesetzes vorbei. Zwar wurden von Mitgliedern der letzten Generation im Zuge des zivilen Ungehorsam wohl auch Straftaten begangen, dennoch ist das übergeordnete Ziel, die Klimakrise ernst zu nehmen und die Politik zur Einleitung adäquater Maßnahmen zu ergreifen. Daher kann keinesfalls von einer erheblichem Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgegangen werden, da es der Letzten Generation ja letztlich um deren langfristige Bewahrung geht. Ich bitte die Staatsanwaltschaft Neuruppin daher um eine objektive Bewertung der Taten und Ziele der Letzten Generation, und hoffe, dass sie dabei zu der Einschätzung kommen werden, dass es sich bei dieser nicht um eine kriminelle Vereinigung handelt. Eine andere Einschätzung würde mich als juristischen Laien an unserem Rechtssystem zweifeln lassen.
nur für die StA sichtbar Der Umgang mit der letzten Generation ist unverhältnismäßig und das nicht zu erkennen macht es populistischen Redner*innen zu leicht unsere Klimaziele gesellschaftlich in Frage zu stellen.
Heike Silligmann Die Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung, sondern eine Klimaschutzgruppe, die inzwischen auch für das Europaparlament kandidiert.

Klimaschützen ist kein Verbrechen und deshalb bin ich entsetzt, dass einige Mitglieder wie Mitglieder der Mafia behandelt werden!

Ihre Mittel, auf die Dringlichkeit von raschen und wirkungsvollen politischen Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe hinzuweisen, sind gewaltfrei.

Das Ziel der Letzten Generation: Sie wollen die menschliche Zivilisation retten vor der Klimakatastrophe, in die die Menschheit immer weiter hineinläuft. Wenn die Treibhausgasemissionen, z. B. durch den Verkehr und Energiesektor, durch die Landwirtschaft, durch die Industrie und im Gebäudesektor, nicht schnell und drastisch reduziert werden, sind die Aussichten für die menschliche Zivilisation wie wir sie kennen dramatisch: Sie wird zu Grunde gehen und das Leiden durch die rapide Erderhitzung wird immer mehr und immer katastrophaler werden.

Ich teile mit der Letzten Generation das Ziel: Ich will ebenfalls unsere Lebensgrundlagen bewahren und konsequent und schnellstmöglich das fossile Zeitalter beenden und umsteuern, hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Ich will, dass nicht nur meine Generation, sondern auch unsere Kinder und Kindeskinder ein gutes Leben führen können.

Straßenblockaden erzeugen kein Klima der Angst, wie es bei kriminellen Banden der Fall wäre. Bilderrahmen mit Brei oder Farbe zu beschmutzen sind keine erheblichen Straftaten. Ich finde es völlig abwegig, aus solchen symbolischen Störaktionen eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu konstruieren. Das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof BGH, gibt eine Erheblichkeitsschwelle für Ermittlungen wegen einer kriminellen Vereinigung vor. Diese Grundsätze der Rechtsprechung dürfen Sie nicht missachten und unerhebliche Störaktionen mit organisierter Kriminalität gleichsetzen.

Ich habe den Eindruck, dass die Strafverfahren wegen Bildung einer angeblich kriminellen Vereinigung politisch motiviert sind. Schließlich stören auch andere immer wieder den Verkehr und werden nicht mit solchen Verfahren überzogen, z. B. führten die Traktorproteste aus der Landwirtschaft nicht zu Verfahren gegen Bauernvereinigungen.

Ich habe den Eindruck, dass die Ermittlungen geführt werden, obwohl eigentlich klar ist, dass eine Verurteilung extrem unwahrscheinlich ist, weil das drastische Ermittlungen wie z. B. Abhören und Hausdurchsuchungen möglich macht. Das wirkt auf mich wie eine Maßnahme, um Aktive von ihrem Einsatz für den Schutz unserer Lebensgrundlagen abzuhalten und andere von entsprechendem Engagement abzuschrecken.

Auch wenn die Mittel der Letzten Generation nicht meine eigenen sind: Das ist auf keinen Fall organisierte Kriminalität wie von gewalttätigen Banden.

Sogar UN-Sonderberichterstatter Michel Forst warnt eindringlich vor einer Kriminalisierung von klimaaktivistisch engagierten Menschen, die er als "environmental defenders" bezeichnet. Er schließt dabei ausdrücklich Menschen ein, die zivilen Ungehorsam als Methode wählen.

Stellen Sie das Verfahren ein!