Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
nur für die StA sichtbar Um es mit den Worten von Herrn
Kurt Tucholsky zu formulieren:
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.
Monika Klemmer Klima-Aktivisten sind keine Kriminellen ! Wieso wollen Sie diese verzweifelten Menschen kriminalisieren, die der Politik klarmachen, dass es endlich Zeit ist, die wahren Verantwortlichen der Klimakatastrophe zur Verantwortung zu ziehen.
Der Schutz von Leben sollte doch über allem stehen. Die großen Konzerne zerstören seit Jahrzehnten die Umwelt und damit die Lebensgrundlage von Millionen. Von diesen müsste man hohe Geldsummen für ihr dreistes Vorgehen verlangen.
Wie würden Sie sich fühlen, wenn Ihnen als junger Mensch sämtliche Zukunftsaussichten genommen würden ?
Es hilft nicht, die Überbringer der schlechten Botschaft hinzurichten. Die Verursacher sollten vor dem Richter stehen!
Ellen Uloth es ist absurd, dass Sie den §129 StGB auf Klima-Aktivisten anwenden wollen. Damit untergraben Sie das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit als Grundlage, um öffentlich und wirksamen politische Forderungen vertreten zu können.

Man kann der Meinung sein, dass einzelne Taten - wie das Blockieren von Flugverkehr oder Pipelines - anzuklagen sind, wenn man befindet, dass sie deutlich über zivilen Ungehorsam hinausgehen und zu nicht vertretbaren Gefährdungen führen.
Doch mit der Anklage nach § 128 StGB richtet sich die Anklage gegen Menschen, die sich zusammengetan haben, um in einer Krise, die uns alle betrifft und etwas angeht, Veränderungen und politisches Handeln der damit vom Volk Beauftragten zu bewirken. Wenn dieses Engagement strafrechtlich als "kriminelle Vereinigung" denunziert und verfolgt wird, hebelt dies unsere Verfassungrechte aus und ist einer der Beiträge, der zur aktuell allenthalben beklagten Bedrohung unserer Demokratie beiträgt. Das kann nicht im Mitwirkungsbereich unseres Rechtssystem liegen!
Ich fordere Sie deshalb auf, die Anklage nicht nach diesem Strafrechtsparagrafen zu erheben, sondern genau zu prüfen, ob und wenn ja in welcher Form ein Gerichtsverfahren erforderlich und Anklage zu erheben ist.
Cornelia Isert Es muss ziviles Recht sein, gegen ein wissenschaftlich bewiesenes Unrecht (Klimawandel) vorzugehen. Die letzte Generation hat keine Anzeichen geliefert, dass Menschen während ihrer Protestaktionen zu körperlichen Schäden kommen. Das Ungemach der Störung sollte von allen aufgrund des sofortigen Handlungsbedarfs gegen die Klimakatastrophe hingenommen werden. Wenn sich das bisher herrschende Schneckentempo der Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe nicht augenblicklich erhöht, dann werden die Folgen für die Menschheit unvorstellbar und grausam sein. In diesem Sinne ist das unbequeme Aufbegehren notwendig und angemessen.