Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Rüdiger Neif Menschen nötigen andere Menschen sie wenden aber keine körperliche Gewalt an. Die Würde des Menschen ist unantastbar so steht es im Grundgesetz. Die Menschen wenden sich gegen die Gewalt die der Natur und letztendlich uns angetan wird, dies sollten wir nicht vergosobdern vielmehr unterstützen.
Markus Uhlenbrock-Ehnes Ein Einsatz von §129 gegen Klimaaktivisten ist übertrieben und steht in keinem Verhältnis zu den Aktionen. Bei den Aktionen handelt es sich um zivilen Ungehorsam, ähnlich wie beim Großteil der Bauernproteste, die diese Art der politischen Verfolgung nicht erfahren. Eine politische Motivation der Behörden erscheint daher naheliegend.

Mehr Klimaschutz ist dringende Voraussetzung für das Überleben zahlreicher Spezies, nicht zuletzt der menschlichen. Dies belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien und doch werden entsprechende UN Abkommen von der Bundesregierung vollkommen unzureichend umgesetzt. Ziviler Ungehorsam mit dem Ziel des Klimaschutzes ist im Interesse von uns allen.

Die Strafverfolgungsbehörden wären daher besser beraten, sich auf untergetauchte Rechtsterroristen zu konzentrieren, wie etwa das Umfeld des NSU, und ein Verbot der AfD zu prüfen. Denn diese gefährden tatsächlich die Demokratie und unsere Grundordnung."
nur für die StA sichtbar Als promovierter Klimawissenschaftler unterstütze ich sämtliche Forderungen und Aktionen der letzten Generation. Die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gesellschaft, auf unsere Umwelt, vor allem auf das Leben unserer Kinder, also schon der nächsten Generation nach uns, werden katastrophal sein. Es ist richtig und wichtig, sich dagegen zu erheben.
Bitte berücksichtigen Sie die Stimme der Wissenschaft! Lassen Sie die Anklage fallen!
nur für die StA sichtbar friedlicher Protest ist wichtiger Bestandteil einer lebendigen Demokratie! Wenn dieser friedliche Protest zu Gunsten eines höherrangigen, der Allgemeinheit dienenden Zieles eingesetzt wird, dann ist er nicht nur erlaubt, sondern aus meiner Sicht zwingend geboten. Angesichts der Klimakrise, die uns und insbesondere die nachfolgenden Generationen vor noch nie dagewesene Herausforderungen stellt (wirtschaftlich, politisch sowie persönlich), angesichts einer Biodiversitätskrise, die zu einem seit Jahrmillionen nicht mehr gekannten Massenaussterben führt und angesichts einer Demokratiekrise, die extremistische Kräfte auf allen Seiten erstarken lässt, sollte die Zukunftsangst junger Menschen mehr als verständlich sein und angemessene, friedliche Formen des Protests finden dürfen.
Zivilen Ungehorsam zu kriminalisieren und gewaltfreie Protestformen zu verbieten, gefährdet unsere Demokratie! Als Lektüre dazu sei Ihnen die neueste Ausgabe des "Atlas der Zivilgesellschaft" dringend empfohlen (kostenloser Download z.B. hier: https://www.brot-fuer-die-welt.de/fileadmin/mediapool/Atlas_der_Zivilgesellschaft/2024/BfdW_Atlas_2024_Broschur_Online.pdf).

Ich bitte Sie und fordere Sie auf: Machen Sie sich nicht mitschuldig am Niedergang unserer Demokratie! Tragen Sie als Verterter:innen der StA Neuruppin nicht weiter aktiv zur Abschaffung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei. Sehen Sie ab von einer Anklage und Verfolgung nach Paragraph 129 im Hinblick auf die sog. "Letzte Generation" und alle anderen gewaltfrei agierenden zivilgesellschaftlichen Organisationen!

Unabhängig von einer Bewertung der konkreten Aktionsformen, welche Mitglieder der "Letzten Generation" angewandt haben: Das ausdrückliche Ziel der Aktivist:innen, die voranschreitende Klimakrise einzudämmen, die Politik zum Handeln zu bewegen und an ihre Verantwortung für die Einhaltung des 1,5°C-Ziels zu erinnern (ein vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich legitimierter Anspruch!) rechtfertigt die bisher angewandten Mittel über die Maßen. Dies gilt es zu respektieren, auch durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin!