Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
guenther prager Eine Kriminalisierung der Letzten Generation ist durch nichts zu rechtfertigen, absolute nicht rechtens.
Mark Vollbrecht Daß globale Erwärmung und Artensterben langfristig die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit vernichten und folglich die Existenz der Menschheit an sich in Frage stellen, gilt als wissenschaftlich erwiesen.

Deutschland hat sich im Pariser Abkommen völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, die globale Erwärmung "möglichst auf unter 1,5°C" zu begrenzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsrang des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen ausdrücklich bestätigt.

Seit inzwischen 12 Monaten weigert sich Minister Wissing, der gesetzlichen Pflicht aus dem Klimaschutzgesetz zur Festlegung von Sofortmaßnahmen nachzukommen, obwohl sein Amtseid ihn dazu verpflichtet "die Gesetze des Bundes zu wahren".

Der Konsens der Wissenschaft einschl. des Expertenrates der Bundesregierung bescheinigt, daß mit den bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung keine Aussicht besteht, den Temperaturansteig auf unter 1,5°C zu begrenzen. Vielmehr wird trotz der bzw, gerade durch die Maßnahmen Deutschlands die globale Erwärmung um mehr als 3°C ansteigen.

Die schon jetzt wahrnehmbaren Folgen der Erderwärmung, vermehrte "Starkwetterereignisse" wie Stürme, Extremregen, Dürren usw. gefährden unmittelbar Leib und Leben sowie das Eigentum von Menschen weltweit.
In der Folge von Ernteausfällen ist die Nahrungsmittelversorgung auch im Globalen Norden nicht mehr sichergestellt. Steigende Preise und leer bleibende Supermarktregale gefährden den sozialen Frieden.

Verwüstung und Versteppung sowie mit menschlichem Leben nicht zu vereinbarende Temperaturen werden die Heimat von mehreren Milliarden Menschen unbewohnbar machen.

Innerstaatliche Unruhen und der Wanderungsdruck von Milliarden heimatlos gewordener Menschen werden die Demokratie in den und letztlich die Staaten selbst zusammenbrechen lassen.

All das gilt als wissenschaftlich gesichert.
Appelle der Wissenschaft blieben politisch ungehört.
Demonstrationen und Petitionen prallten am "weiter so" von Politik und fossilen Konzernen ab.
Selbst aus Steuergeldern fließt immer noch mehr Geld in fossile Modelle als in einen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Menschheit steckt in einer existenzgefährdenden Krise.
Parlament und Regierung verweigern sich ihrem aus der Verfassung resultierenden Auftrag, die Zukunft der Menschen in diesem Land und auf diesem Planeten zu sichern.
Indem die Regierung ungesühnt Gesetze bricht verstößt sie gegen die Verfassung und gefährdet die demokratische Grundordnung.
Nachdem "andere Abhilfe" in Form von Demonstrationen und Petitionen nicht zur Lösung der Probleme geführt hat, ist es kein Verbrechen sondern verfassungsgemäßes Recht jedes Bürgers, gegen die Beseitigung der verfassungsgemäßen Ordnung Widerstand zu leisten.
Ziviler Ungehorsam ist ein legitimes und dem Klima- und Politiknotstand angemessenes Mittel.
Werner Schmidl Menschen dafür zu kriminalisieren, das sie sich für eine lebenswerte Zukunkt meiner Kinder und Enkel einsetzen halte ich für absurd. Während man Blockaden von Bauern ohne Murren hinnimmt, deren Ziel diametral dem notwendigen Klimaschutz entgegensteht, werden Menschen kriminalisiert und verachtet, deren Anliegen der Schutz unserer Zukunft ist.
Ich bin mir sicher, das diese Stellungnahme Menschen mit großem Sachverstand erreicht und hoffe auf eine wohlwollende Lösung dieses Konflikts.

Christa Bauch Sehr geehrte Damen und Herren der StA Neuruppin,

ich möchte mich gegen die Einordnung der Klima-AktivistInnen als kriminelle Vereinigung aussprechen. Wir befinden uns in einer Klimanotsituation, die die Existenz nachfolgender Generationen massiv bedroht. Das sagen nicht irgendwelche Spinner, das sagen uns die anerkanntesten Klimawissenschaftler der Welt. Die Politik reagiert seit Jahrzehnten nicht angemessen auf diese Gefahr. Und das, obwohl das bahnbrechende Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 24.3.2021 erstmalig einen konkreten Verstoß des Gesetzgebers gegen das Prinzip der Generationengerechtigkeit für verfassungswidrig erklärt hat. Dieser zukunftsweisende RichterInnenspruch soll das Verständnis von der Rolle der Generationengerechtigkeit in Politik und Gesellschaft verändern. Der Beschluss war ein monumentaler Sprung in die richtige Richtung für eine generationengerechte Klimapolitik. Die Freiheit der heute lebenden Generationen wird durch die Freiheit künftiger Generationen begrenzt, es wurde klar gestellt, dass wir heute nicht länger auf Kosten von morgen leben dürfen.
Doch die Mühlen der Gesetze mahlen deutlich zu langsam, es wird lange nicht alles getan, den Richterspruch umzusetzen und die Rechte der nachfolgenden Generation zu schützen. Effektive Maßnahmen werden oft nicht entwickelt oder sogar wieder zurückgenommen bzw. wieder aufgeweicht, weil wirtschaftliche Interessen wichtiger erscheinen als der Schutz des Klimas, der Natur und des Lebens. Nicht zu handeln bedeutet ein Verlust von kostbarer Zeit, die Katastrophe noch bremsen zu können. Ganau darauf macht die letzte Generation aufmerksam. In Anbetracht der Notlage und der Verzweiflung greift sie zu Mitteln des zivilen Ungehorsams, die aufrütteln sollen und Druck erzeugen sollen, endlich im Sinne der Generationengerechtigkeit tätig zu werden und z.B. ein Tempolimit einzuführen. In Notsituationen doch durchaus vertretbar, einfach, weil größeres bzw. größtes Unheil (nicht für sie selbst, sondern für alle Menschen, besonders der jungen Menschen auf der Welt) abgehalten werden soll, nichts anderes.