Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
nur für die StA sichtbar ich möchte hiermit meine Meinung bezüglich der möglichen Anklage von gewaltfrei protestierenden Klimaaktivisten gemäß § 129 StGB zum Ausdruck bringen.

Es ist meine feste Überzeugung, dass die Verwendung von § 129 StGB, der sich typischerweise auf terroristische Vereinigungen bezieht, in diesem Kontext unverhältnismäßig und fehlgeleitet wäre. Die Klimaaktivisten setzen sich friedlich und demokratisch für dringend notwendige Veränderungen im Umgang mit der Klimakrise ein. Ihr Engagement und ihre Aktionen sind Ausdruck ihres demokratischen Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.

Eine Anklage nach § 129 StGB würde nicht nur die legitimen demokratischen Rechte der Bürger untergraben, sondern auch ein falsches Signal senden, indem sie gewaltfreien Protest mit terroristischen Aktivitäten gleichsetzt. Dies könnte zu einer weiteren Polarisierung in der Gesellschaft führen und das Vertrauen in staatliche Institutionen schwächen.

Stattdessen sollte die Staatsanwaltschaft die friedlichen Proteste der Klimaaktivisten als Ausdruck einer lebendigen Demokratie respektieren und unterstützen. Eine Anklage sollte nur in Fällen erfolgen, in denen tatsächlich strafbare Handlungen vorliegen, die einer solchen rechtlichen Maßnahme bedürfen.

Ich bitte daher eindringlich darum, von einer Anklage nach § 129 StGB abzusehen und die demokratischen Rechte und den friedlichen Protest der Klimaaktivisten zu respektieren.
Ramon Zimmer Die Einstufung der Klimarettungsenagierten als dem Zweck nach "kriminelle Vereinigung" gem. § 129 StGB ist nicht statthaft und auch nicht redlich. 1. Die Bildung gemeinsamer Aktionsbündnisse hatte nicht die Begehung von gefährlichen Straftaten als Zweck. Der Zweck ist die Rettung unserer ökologischen Lebensgrundlage. Dies ist völlig offensichtlich und gut dokumentiert. 2. Eine solche Einstufung stünde nicht innerhalb des rechtlichen Rahmens des § 129 StGB. Denn sie wäre nicht angemessen. Sie hat die organisierte schwerkriminalität (z. B. Mafia, Rotlichtmilieu) und Terrorismus mit gemeingefährlichen kapitaldelikten gegen Leib und Leben im Sinn. Mit Sicherheit nicht Straßenblockaden oder reversible farbattacken auf Objekte. 3. Wie wollen Sie hinreichend begründen, dass die eine ganze Gruppe schwerkriminalität im Sinn hat, wenn es unterschiedlich Tätige gibt? Die Mehrzahl der Aktivist/innen hat sich nicht mal an Straßen geklebt oder Objekte besprüht? Dies zeigt doch erneut, dass der Zweck der Letzten Generation und befreundeten Aktionsgruppen nur folgender sein kann: Die Rettung des Klimas und unserer ökologischen Lebensgrundlage!
Dr. Uli Schmucker Verfahren gegen friedliche Klimaschützer zeigen dass ganze Versagen des Staates und seiner Justiz, deren vordringlichste Aufgabe es eigentlich wäre, uns Bürger vor der Klimakrise zu schützen
Jutta Koch die Menschen der Letzten Generation handeln aus Verzweiflung!
Sie treten ein gegen die Zerstörung unser aller Lebensgrundlagen, mit Mut und Entschlossenheit, friedlich und gewaltfrei!
Die Politik muss endlich handeln und ehrlich kommunizieren, dass wir alle und auch die Konzerne offen sein müssen für massive Veränderungen.
Als 4fache Oma bin ich den Menschen der LG unendlich dankbar, dass sie für diese Meinung, meine Meinung einstehen.
Friedliches Engagement muss auch weiterhin erlaubt sein, auch wenn es viele nervt in ihrem Alltag.
Die letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung!!!