Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Tom Jaeger mein Name ist Tom Jaeger. Ich bin Familienmensch, Unternehmer und Musiker … und ein Unterstützer der Letzen Generation.

Die Anwendung des § 129 StGB gegenüber deren Mitgliedern empfinde ich als komplette Verdrehung unseres Rechtssystems. Es ist m.E. ein weiterer Versuch konservativer und rückwärtsgerichteter Kräfte an ihren sprudelnden Einkommensquellen festzuhalten und damit unseren Planeten weiter massiv zu belasten.

Die Drohgebärde gegenüber Menschen, die dagegen in den gewaltfreien Widerstand gehen ist wahrscheinlich erfolgreich. Moralisch verwerflich ist sie aber ebenfalls.
Andreas Günzel die Letzte Generation kandidiert für das Europaparlament. Da ich die Wahlzulassung für die Letze Generation mitgezeichnet habe befürchte ich strafrechtliche Konsequenzen für meine Person, falls die Letzte Generation nach § 129 StGB „Mafiaparagraph“ angeklagt wird. Als Unterstützer würde ich nach § 129 StGB (1) Satz 2 „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.“ Da die Ausnahmen in Absatz (3) nach meiner Ansicht nicht für die Vereinigung Letzte Generation zutreffen, besteht für mein Person die Androhung aus § (1) und es droht mir eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Ich möchte gerne von Ihnen erfahren, ob meine Einschätzung richtig ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 24. März 2021 (auch Klimaschutz-Beschluss) den Rechten jüngerer Generationen Verfassungsrang eingeräumt.
Die Letzte Generation ist deshalb keine kriminelle Vereinigung, sondern eine bürgerliche Klimaschutzgruppe, die auf das Missachten dieses Beschlusses durch die Politik hinweist. Aufgrund der existenziellen Auswirkungen der Klimakrise sind die angewandten gewaltfreien Mittel mehr als gerechtfertigt.
Die Letzte Generation unterstützt die Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts und steht deshalb mehr als die meisten anderen, auf dem Boden unseres Grundgesetzes.
Als Vater einer 18-jährigen Tochter möchte ich, dass die Klimakrise sofort und nachhaltig bekämpft wird, dies ist nicht der Fall. Es werden Kipppunkte erreicht und überschritten werden, wenn nicht sofort gegengesteuert wird. Der CO2-Gehalt ist bereits jetzt über den Zielwerten. Wir haben weltweit die höchsten Temperaturen seit der Aufzeichnung von Messwerten.


Klimaschützen ist kein Verbrechen, ist auf dem Boden des Grundgesetzes und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Deshalb ist es abwegig und absurd, dass einige Mitglieder mit Mitgliedern krimineller Vereinigungen gleichgesetzt werden!

Die Mitglieder der Letzten Generation setzen Mittel ein, die gewaltfrei sind.

Das Ziel der Letzten Generation: Sie wollen die menschliche Zivilisation vor der Klimakatastrophe retten, in der wir uns aktuell, auch sie und unsere Generation, befinden. Wenn die klimaschädliche Treibhausgasemissionen, z. B. durch den Verkehr und Energiesektor, durch die Landwirtschaft, durch die Industrie und im Gebäudesektor, nicht schnell und drastisch reduziert werden, sind die Aussichten für uns dramatisch: Flüchtlinge, Hunger, Nahrungsknappheit, soziale Unruhen, Bürgerkrieg, Artensterben, um nur einige Aspekte zu erwähnen.

Ich teile mit der Letzten Generation das Ziel: Ich will ebenfalls unsere Lebensgrundlagen bewahren und konsequent und schnellstmöglich das fossile Zeitalter beenden und umsteuern, hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft, weltweit. Ich will, dass nicht nur meine Generation, sondern auch unsere Kinder und Kindeskinder ein gutes Leben führen können.

Straßenblockaden erzeugen kein Klima der Angst, wie etwa kriminelle Vereinigungen durch Schutzgelderpressungen, Waffengewalt oder organisierte Verbrechen. Bilderrahmen mit Brei oder Farbe zu beschmutzen sind im Verhältnis keine oder unbedeutende Straftaten. Es ist absurd, aus solchen symbolischen Störaktionen (im Sinne der Demonstrationsfreiheit auf ein höheres Gut) eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu abzuleiten. Das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof BGH, gibt eine Erheblichkeitsschwelle für Ermittlungen wegen einer kriminellen Vereinigung vor. Diese Grundsätze der Rechtsprechung dürfen Sie nicht missachten und unerhebliche Störaktionen mit organisierter Kriminalität gleichsetzen.

Für viele drängt sich der Eindruck auf, dass die Strafverfahren wegen Bildung einer angeblich kriminellen Vereinigung politisch motiviert sein könnten. Andere gesellschaftliche Gruppen stören mit großen landwirtschaftlichen (steuerbefreiten) Maschinen die Freiheit anderer, nehmen Ihre grundgesetzliche Demonstrationsfreiheit wahr und werden nicht belangt. Das muss auch für wesentlich unbedeutendere Störungen der Letzten Generation gelten, auch und gerade, weil das Schutzziel nicht eines einer einzelnen Gruppe (z.B. Landwirte) ist, sondern ein übergeordnetes, alle betreffendes.

Warum werden von Ihnen Ermittlungen geführt, wo der Misserfolg doch offensichtlich ist?
Wäre es nicht sinnvoll, Zeit und Steuergelder für die echte Bekämpfung der organisierten Kriminalität einzusetzen? Warum werden aus banalem Anlass schwerwiegende, die Persönlichkeit betreffende Abhöraktionen und Hausdurchsuchungen durchgeführt? Diese Zeit- und Ressourcenverschwendung macht für einen Bürger keinen Sinn. Was sie aber bewirkt, und vielleicht ist das der Zweck, ist, dass zivile, auf dem Grundgesetzt stehende Aktionen, unterdrückt werden soll.

Über die Mittel der Letzten Generation lässt sich streiten. Mit organisierter Kriminalität hat dies nichts zu tun. Aus meiner nicht-juristischen Sicht begehen Sie deshalb Rechtsbeugung, ob das bereits mit den Ermittlungsaktionen juristisch der Fall ist, weiß ich nicht, aber es macht den Eindruck und unterscheidet sich so nicht von autokratischen Systemen. Das ist auf keinen Fall organisierte Kriminalität wie von gewalttätigen, bewaffneten Milizen.

Der UN-Sonderberichterstatter Michel Forst warnt vor einer Kriminalisierung von klimaaktivistisch engagierten Menschen, die er als "Environmental Defenders" bezeichnet. Er schließt dabei ausdrücklich Menschen ein, die zivilen Ungehorsam als Methode wählen.
Möchten Sie dem widersprechen?

Ich fordere sie auf: Bitte stellen Sie das Verfahren unverzüglich ein!
Da ich davon ausgehe, dass das Verfahren eingestellt werden muss, bitte ich Sie die Einstellungsmitteilungen an die Letzte Generation nicht nur als formelles Schriftstück zu versenden. Sie sollten sich anstandshalber auch entschuldigen.
Dieter Laue Vorab: ich finde die Methoden der letzten Generation kontraproduktiv, da sie der Klimabewegung eher schadet. Aber diese Bewegung nach einem Paragrafen einzustufen, der eigentlich gegen Terroristen und mafiöse Strukturen gedacht ist, würde ich als Missbrauch des Rechts bezeichnen. Denn schließlich fordert die letzte Generation nur ein, dass der Staat sich an das Klimagesetz hält und dieses Gesetz nicht so hinbiegt, dass es vor allem dem Verkehrssektor u.a. nicht wehtut.
Heiko Wilde „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“