Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Nicola Helmerichs Die Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung, sondern eine Klimaschutzgruppe, die inzwischen zum Beispiel auch für das Europaparlament kandidiert.

Klimaschützen ist kein Verbrechen und deshalb bin ich entsetzt, dass einige Mitglieder behandelt werden als wären sie Mitglieder der Mafia!

Ihre Mittel, auf die Dringlichkeit von raschen und wirkungsvollen politischen Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe hinzuweisen, sind gewaltfrei.

Das Ziel der Letzten Generation: Sie wollen die menschliche Zivilisation retten vor der Klimakatastrophe, in die die Menschheit immer weiter hineinläuft. Wenn die Treibhausgasemissionen, z. B. durch den Verkehr und Energiesektor, durch die Landwirtschaft, durch die Industrie und im Gebäudesektor, nicht schnell und drastisch reduziert werden, sind die Aussichten für die menschliche Zivilisation wie wir sie kennen dramatisch: Sie wird zu Grunde gehen und das Leiden durch die rapide Erderhitzung wird immer mehr und immer katastrophaler werden.

Ich teile mit der Letzten Generation das Ziel: Ich will ebenfalls unsere Lebensgrundlagen bewahren und konsequent und schnellstmöglich das fossile Zeitalter beenden und umsteuern, hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Ich will, dass nicht nur meine Generation, sondern auch unsere Kinder und Kindeskinder ein gutes Leben führen können.

Straßenblockaden erzeugen kein Klima der Angst, wie es bei kriminellen Banden der Fall wäre. Bilderrahmen mit Brei oder Farbe zu beschmutzen sind keine erheblichen Straftaten. Ich finde es völlig abwegig, aus solchen symbolischen Störaktionen eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu konstruieren. Das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof BGH, gibt eine Erheblichkeitsschwelle für Ermittlungen wegen einer kriminellen Vereinigung vor. Diese Grundsätze der Rechtsprechung dürfen Sie nicht missachten und unerhebliche Störaktionen mit organisierter Kriminalität gleichsetzen.

Mein Eindruck: Die Strafverfahren wegen Bildung einer angeblich kriminellen Vereinigung sind politisch motiviert. Schließlich stören auch andere immer wieder den Verkehr und werden nicht mit solchen Verfahren überzogen, z. B. führten die Traktorproteste aus der Landwirtschaft nicht zu Verfahren gegen Bauernvereinigungen.

Ich habe den Eindruck, dass die Ermittlungen geführt werden, obwohl eigentlich klar ist, dass eine Verurteilung extrem unwahrscheinlich ist, weil das drastische Ermittlungen wie z. B. Abhören und Hausdurchsuchungen möglich macht. Das wirkt auf mich wie eine Maßnahme, um Aktive von ihrem Einsatz für den Schutz unserer Lebensgrundlagen abzuhalten und andere von entsprechendem Engagement abzuschrecken.

Auch wenn die Mittel der Letzten Generation nicht meine eigenen sind: Das ist auf keinen Fall organisierte Kriminalität wie von gewalttätigen Banden.

Sogar UN-Sonderberichterstatter Michel Forst warnt eindringlich vor einer Kriminalisierung von klimaaktivistisch engagierten Menschen, die er als "environmental defenders" bezeichnet. Er schließt dabei ausdrücklich Menschen ein, die zivilen Ungehorsam als Methode wählen.

Stellen Sie das Verfahren ein!

Dr. Dana Meißner Ich kann die Einordnung der "Letzten Generation" als kriminelle Vereinigung nicht nachvollziehen. Die mir bekannt gewordenen Aktionen der letzten Generation waren gewaltfrei und hatten eine Verbesserung der zukünftigen Lebensbedingungen aller Menschen zum Ziel. Die Definition einer Straftat dagegen ist mit dem Ziel des Erreichens von persönlichen Vorteilen verbunden. Dies kann ich nicht erkennen. Zudem ist mir der Unterschied zu einem Bauern, der mit seinem Traktor zur Erreichung persönlicher Vorteile die Sraße blockiert und der damit offensichtlich nicht kriminell handelt, nicht klar.
nur für die StA sichtbar Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Neuruppin und die richterliche Erlaubnis, dürften in einer funktionierenden Demokratie nie möglich sein. Wie schon in Bayern durch den "Präventivgewahrsam" von Klimaaktivisten, der die Freiheit einer Person unzulässig einschränkt und ursprünglich zur Abhaltung von Terroranschlägen Einzug in die Justiz gefunden hatte, wir nun bei Ihnen ein Paragraf missbraucht, der dafür da ist organisiertes Verbrechen zu bekämpfen. Die Sorgfaltspflicht alle Eingriffe in die Freiheit nicht nur der betroffenen Personen, sondern unzähliger Dritter, der Presse (die eines besonderen Schutzes bedarf) sowie Menschen, die der Schweigepflicht unterliegen etc. abzuwägen gegen das was Sie sich über diese großangelegte "Abhör- und Spionageaktion" erhofften wurde hier eklatant vernachlässigt. Die Fakten sprechen für sich, als Amnesty International im September 2023 Deutschland erstmals als Land listet, in dem die Versammlungsfreiheit „durch Präventivhaft, Schmerzgriffe, repressive Gesetzgebung und Versammlungsverbote“ zunehmend eingeschränkt werde. Auch der UN-Sonderberichterstatter Michael Forst, ist “zutiefst besorgt, eine derartige Erosion des zivilgesellschaftlichen Raums und Bedrohungen gegen Umweltschützer in Europa und auch in Deutschland, mitzuerleben“. Anstelle Paragraphen zu missbrauchen um die Machtstellung des Staates gegen "unliebsame" Bürger zu intensivieren, sollte dieser die im Grundgesetz verankerten Rechte seiner Bürger ernst nehmen und seine Bürger im Anblick der tödlichen Folgen der Klimakatastrophe schützen und alles dafür tun um diese abzumildern. Das gilt insbesondere für die schutzbedürftigen Kinder (VN-Kinderrechtskonvention), die kein Mitspracherecht über ihre Zukunft haben und die am meisten unter der Untätigkeit und dem destruktiven Vorgehen der Regierung leiden. Die Judikative ist dabei ein starker Pfeiler staatlichen Repression und damit direkt mitverantwortlich an dieser die Demokratie bedrohenden Entwicklung.
Dr. med. Monika Krimmer Hiermit verfasse ich eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft, weil mit §129 StGB nicht einzelne Tagen einzelner Menschen angeklagt werden, hier:
Mirjam Herrmann
Henning Jeschke
Lukas Popp
Edmund Schultz
Jakob Beyer
sondern angeklagt wird, dass sich Meschen zusammengetan haben, für Menschlichkeit und für Demokratie und gegen die Erderhitzung einzustehen.
Zusammenfassen möchte ich ein aktuelles Sachbuch für Sie zum Verständnis der Notwenigkeit, warum sich Menschen zusammenschließen müssen, dass und warum es
nicht nur moralisch wünschenswert, sondern tatsächlich wirtschaftlich notwendig ist, die von den Autor*innen empfohlenen „Kehrtwenden“ zügig umzusetzen:
„Earth for All - ein Survivalguide für unseren Planeten“ (2022, oekom Verlag).
Im vorliegenden Bericht von internationalen Expert*innen und basierend auf
zahlreichen Studien, Daten sowie einer hoch leistungsfähigen, komplexen Computersimulation wird aufgezeigt, wie die Transformation zur Verhinderung eines gesellschaftlichen und ökologischen Kollapses und zur Absicherung unserer Lebensgrundlagen gelingen kann. Kernaussage: Es ist unbedingt erforderlich, fünf Kehrtwenden sofort und entschlossen anzugehen: Die Verminderung bzw. Beendigung von Ungleichheit bzw. die Herstellung von Gerechtigkeit hinsichtlich extremer Wohlstandsunterschiede, und zwar zwischen Ländern als auch innerhalb von Ländern. Zudem ist Geschlechtergerechtigkeit, d.h. Empowerment von Frauen, notwendig, sowie Veränderungen im Bereich Ernährung und Energieerzeugung.
Es handelt sich hier um einen Bericht (von 2022) an den „Club of Rome“ als ein
Zusammenschluss eines interdisziplinären Expertenteams aus 30 Ländern, der sich Nachhaltigkeit und dem Schutz der Ökosysteme verschrieben hat. Über 36 Expert*innen, u. a. aus der Ökonomie, haben an diesem Buch geschrieben; der Anhang umfasst 129 Studien als Quellenverweise. Der Bericht betrachtet die makroökonomische Ebene. (Das Gebiet der „Makroökonomie“ gehört zur Volkswirtschaftslehre als Teil der Wirtschaftswissenschaften und befasst sich mit gesamtwirtschaftlichen Märkten und ihren Zusammenhängen. Ich würde also sagen, es geht um „das große Ganze“ der globalen Wirtschaft.) Alle Aussagen und Empfehlungen beruhen auf einem systemdynamischen Computermodell namens „Earth for all“, welches auf vielen Variablen aus früheren Modellen und realen Daten von 1980 bis 2020 basiert. (Hintergrundinfo: Der erste Bericht an den Club of Rome mit dem Titel „Die Grenzen des Wachstums“ erschien 1972; weitere Veröffentlichungen und Modellanpassungen folgten. Die Kernaussage der ersten Studie war, dass der bestehende Trend von Industrialisierung, Bevölkerungswachstum, Unterernährung, Rohstoffausbeutung und Lebensraumzerstörung gebremst werden muss, um den gesellschaftlichen und ökologischen Kollaps um 2070 zu verhindern.) Die Vorhersagen des ersten Berichts (1972) konnten im Wesentlichen durch empirische Daten bestätigt werden (d.h. sie wurden Realität). Es handelt sich bei der aktuellen Computersimulation also um komplexe systemanalytische Berechnungen, die (im Gegensatz zum menschlichen Gehirn) zahlreiche Rückkopplungen, Wechselwirkungen, exponentielle Verläufe etc. berücksichtigen können.
Bei Ihrer Urteilssprechung bitte ich Sie neben Ihrem allgemeinen Menschenverstand auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Schutz nachfolgender Generationen vom März 2021 zu berücksichtigen und die seit 1994 geltende Verpflichtung, das deutsche Verfassungsrecht in Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.